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AKTUELLES STRASSESchatten

 

Straßenbeleuchtung

 

Straßenverunreinigung bitte vermeiden
(Auszug aus dem Amtsblatt
Nr.18 der BHWU)

Foto Strasse hinter Rathaus
Schatten

Verunreinigungen der Straße können schwerwiegende Unfälle verursachen. Die Straßenverkehrsordnung verbietet daher jedem Straßenbenützer eine gröbliche oder die Sicherheit gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe, z.B. durch Schutt, Kehricht, Abfälle, Schotter, ausgeflossenes Öl oder Treibstoff. Haften an einem Fahrzeug, insbesondere auf seinen Rädern, größere Erdmengen, hat sie der Lenker vor dem Einfahren auf eine staubfreie Straße zu entfernen. Eine Ladung ist am Fahrzeug so zu verwahren, dass sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt, niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird. Ladungen, die durch Staub- oder Geruchsentwicklung, oder durch Abfallen, Ausrinnen oder Verspritzen Personen belästigen oder die Straße verunreinigen oder vereisen können, sind in geschlossenen und undurchlässigen Fahrzeugen oder in ebenso beschaffenen  Behältern zu befördern. Ladungen, die abgeweht werden können, sind mit Planen oder dgl. zu überdecken. Dies gilt nicht für die Beförderung von Heu. Düngerfuhren brauchen nicht überdeckt werden. Ist die Ladung ganz oder teilweise auf die Straße gefallen, hat der Lenker zunächst allenfalls erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung von Verkehrsstörungen zu treffen, das Beförderungsgut von der Straße zu entfernen und die Straße zu reinigen. Auch die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass diese die Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht verunreinigen. Personen, die diesen Vorschriften zuwiderhandeln, können, abgesehen von den Straffolgen, zur Entfernung, Reinigung oder Kostentragung für die Entfernung der entstandenen Verunreinigungen verhalten werden. Auch die zivilrechtlichen Haftungsfolgen im Falle eines Unfalles sind zu bedenken!

 

 

Foto Strassenbeleuchtung
Schatten

Straßenbeleuchtung

Störungsmeldungen an unser Sekretariat Tel.02233/52232 DW.76 - E-Mail oder an die Firma HEINRICH Tel.0664/2317792

 

 

 

 

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