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INFORMATIONEN

 

 

Ab sofort steht der Gesundheitspass für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung

Bild vom Geundheitspass 60 plus

Mit der 1. Auflage des Gesundheitspasses 60 plus, die ab sofort zur Verfügung steht, wird ein wesentliches Vorhaben der von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat initiierten Gesundheitsförderungsbewegung 
verwirklicht. Die Gesundheitsministerin bezeichnet den jetzt vorliegenden Gesundheitspass 60 plus als "weiteren, wichtigen Schritt zur Stärkung des Gesundheitsbewusstseins und zur Übernahme für mehr Verantwortung im Rahmen der eigenen Gesundheitsvorsorge."

Die altersgerechten und geschlechtsspezifisch strukturierten Gesundheitspässe bestehen aus dem eigentlichen Gesundheitspass, einer Begleitbroschüre und einem internationalen Impfpass. Derzeit gibt es bereits den Jugendgesundheitspass für junge Menschen ab der 8. Schulstufe. 2006 folgen die Gesundheitspässe 40-/40+ für Erwachsene.

Ziel der Gesundheitspässe ist es, den Menschen eine gesunde und gesundmachende Lebensweise nahe zu bringen und andererseits auf ungesunde Lebensgewohnheiten aufmerksam zu machen.

Die Gesundheitspässe sind die ideale Ergänzung zur Vorsorgeuntersuchung Neu, die seit dem Herbst 2005 flächendeckend allen Personen ab dem 18. Lebensjahr angeboten wird.

Ihren Gesundheitspass 60 plus erhalten Sie im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen unter:
Tel.: 01/71100-4225 bzw. brigitte.haferl@bmgf.gv.at


 

Downloads:
Gesundheitspass 60 plus
Begleitbroschüre
Impfpass

 

 

Laufende monatliche Geldleistungen ab 01.01.2006

Die Richtsätze zur Bemessung laufender monatlicher Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes, ausgenommen Kosten der Unterkunft, betragen ab 01.01.2006 für

Menschen, die nicht in Haushalts- oder Wohngemeinschaften leben (Alleinstehende) EUR 493,40
Menschen, die mit unterhaltsberechtigten/ -pflichtigen Personen in Haushalts- oder Wohngemeinschaften leben:

a) für den unterhaltspflichtigen Hauptunterstützten

 

 

EUR 433,30

b) für jeden unterhaltsberechtigten Haushaltsangeheörigen mit Anspruch auf Familienbeihilfe  

EUR 133,80

c) für jeden unterhaltsberechtigten Haushaltsangehörigen ohne Anspruch auf Familienbeihilfe  

EUR 238,50

Menschen, die mit sonstigen Personen oder im Rahmen einer Lebensgemeinschaft in Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben  

EUR 335,90

   
Der Zuschuss zu den vertretbaren Unterkunftskosten an Empfänger von laufenden monatlichen Leistungen beträgt für:
1. Alleinstehende oder unterhaltspflichtige Hauptunterstützte pro Monat bis EUR   92,30
2. Haushaltsangehörige ohne Anspruch auf Familienbeihilfe pro Monat bis EUR   39,70
3. Menschen, die mit sonstigen Personen oder im Rahmen einer Lebensgemeinschaft in Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben pro Monat bis zu  

EUR   66,00

Ausgleichszulage

Die Ausgleichszulage soll jedem Pensionsbezieher und jeder Pensionsbezieherin, der oder die im Inland lebt, ein Mindesteinkommen sichern.

Liegt das Gesamteinkommen (Pension plus sonstige Nettoeinkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche) unter einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält der Pensionsbezieher oder die Pensionsbezieherin eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines oder ihres Gesamteinkommens.

Hinweis: Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf Ausgleichszulage gewertet.

zuständige Behörde:

der jeweilige neues FensterPensionsversicherungsträger

mitzubringende Dokumente:
  • Formular "neues FensterFragebogen Ausgleichszulage" zum Downloaden
  • jeweilige Bestätigung, aus der hervorgeht, warum der Anspruch entstanden ist (z.B. Scheidungsurkunde)

Hinweis: Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular ist dann nachzureichen.

Höhe der Ausgleichszulage

Die Ausgleichszulage ergänzt die Pension um die Differenz zwischen Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie gebührt in der Höhe der Differenz zwischen

  • der Summe aus Pension (brutto), Nettoeinkommen und eventuellen Unterhaltsansprüchen einerseits und
  • dem jeweiligen Richtsatz andererseits.

Der Anteil des Versicherten am Krankenversicherungsbeitrag beträgt 4,25% von jeder Pension zuzüglich 0,10% Ergänzungsbeitrag zur Finanzierung unfallbedingter Leistungen der Krankenversicherung (gesamt somit 4,35%), vorher 3,75%.

Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden ab 01.Jänner 2008 außertourlich erhöht.

Richtsätze - Eigenpensionsbezieher/innen:

für Alleinstehende

EUR    747,00

für Ehepaare

EUR 1.120,00

 

Richtsatz - Bezieher/innen einer Witwer-/Witwenpension

Bezieher/innen einer Witwer-/Witwenpension

EUR 747,00

 

Richtsätze - Waisenpensionsbezieher/innen:

Halbwaisen bis zur Vollendung des
24. Lebensjahres

EUR 274,76

Vollwaisen bis zur Vollendung des
24. Lebensjahres

EUR 412,54

Halbwaisen nach Vollendung des
24. Lebensjahres

EUR 488,24

Vollwaisen nach Vollendung des
24. Lebensjahres

EUR 747,00

Hinweis: Bei der Berücksichtigung des Nettoeinkommens für die Ermittlung der Ausgleichszulage bleibt bei Lehrlingsentschädigungen der Betrag von EUR 168,15 außer Betracht.

 

Achtung:

Entsteht der Anspruch auf Ausgleichszulage oder die Erhöhung derselben erst später, so ist innerhalb eines Monats ein entsprechender Antrag zu stellen.

Bei späterer Antragstellung kann die Ausgleichszulage rückwirkend frühestens ab dem der Antragstellung vorangegangenen vollen Kalendermonat gewährt bzw. erhöht werden.

Vergünstigungen

Bezieher und Bezieherinnen einer Ausgleichszulage sind von der Entrichtung der Rezept-, der Rundfunk- und Fernsehgrundgebühr sowie von der Telefongrundgebühr befreit.

zuständige Behörde:

Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Stelle, wie der Antrag zu stellen ist.

Darüber hinaus ist die Gewährung von weiteren Beihilfen und Ermäßigungen möglich. Entsprechende Auskünfte über diese Leistungen erteilt zum Beispiel das jeweilige neues FensterWohnsitzfinanzamt, das Gemeindeamt oder das jeweilige Amt der Landesregierung.

Beihilfen zur Anschaffung des notwendigen Heizmaterials in den Monaten November 2005 bis März 2006 betragen monatlich EUR 105,20

Der monatliche Geldbetrag für hilfebedürftige, in stationären Einrichtungen unter gebrachte Menschen wird mit einem Richtsatz in Höhe von EUR 54,60 (Taschengeld) festgesetzt.

Familienbeihilfe
Die Höhe der Familienbeihilfe bleibt wie folgt unverändert.
für Kinder ab   Geburt EUR 105,40
    3 Jahren EUR 112,70
  10 Jahren EUR 130,90
  19 Jahren EUR 152,70

Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind EUR 138,30. Wird für zwei Kinder die Familienbeihilfe bezogen, erhöht sich der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe um monatlich EUR 12,80 und darüber hinaus für jedes weitere Kind um monatlich EUR 25,50 pro Kind. Der Mehrkindzuschlag (§ 9 FIAG 1967) beträgt EUR 36,40 und der Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 EStG 1988) EUR 50,90.

Pflegegeld
Das Pflegegeld gemäß § 5 Abs. 1 NÖ Pflegegeldgesetz, LGBl. 9220-7, gebührt zwölfmal jährlich und beträgt monatlich in

Stufe 1 EUR    148,30
Stufe 2 EUR    273,40
Stufe 3 EUR    421,80
Stufe 4 EUR    632,70
Stufe 5 EUR    859,30
Stufe 6 EUR 1.171,70
Stufe 7 EUR 1.562,10

Für Sozialhilfeempfänger und Pflegegeldbezieher, die laufend in Bezug stehen, wird die Änderung automatisch durchgeführt.

 

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Oma/Opa-Börse

 

Eine Idee, bei der alle gewinnen: Die Oma/Opa-Börse. In vielen Familien ist es die natürlichste und beste Kinderbetreuung der Welt: wenn Oma und Opa auf die Kleinen aufpassen. Nach diesem Vorbild haben wir eine Idee entwickelt, die auch vielen anderen in der "Familie Niederösterreich" diese Möglichkeit schafft:

Denn wir wissen: Es gibt viele Familien, die weder eine Oma noch einen Opa in der Nähe haben. Und es gibt viele Ältere, die gerne einmal (wieder) auf Kinder aufpassen würden. Die Oma/Opa-Börse des Landes Niederösterreich ist eine Idee, mit der alle gewinnen. Die Familien mehr Flexibilität; die Senioren eine schöne Beschäftigung - und die Kinder eine liebevolle Betreuung.

Nähere Informationen erteilen unsere Partnerorganisationen oder die Familienhotline unter 02742/9005-19005

Links:
NÖ Hilfswerk
Family Business
NÖ Volkshilfe
Kath. Familienverband der Diözese St. Pölten
Kath. Familienverband Wien

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Oma/Opa-Börse - Informationen

Es gibt viele Familien, die eine Kinderbetreuung suchen. Manche ganz regelmäßig, andere eher ab und zu. Und es gibt viele ältere Menschen, die Freude daran haben und Zeit dazu hätten. Aber was tun, wenn die eigenen Kinder schon aus dem Haus und die Enkerln schon groß sind?

Werden Sie Leih-Oma oder Leih-Opa. Melden Sie sich einfach bei unserer Oma/Opa-Börse: Tel. 02742/9005-19005.

Unsere Partnerorganisationen stellen nicht nur den Kontakt zu Ihrer "Familie" her. Sie bieten Ihnen auch eine kleine Einführung in Ihre Aufgabe an und machen Sie mit anderen Leih-Omas und Leih-Opas bekannt.

Der schönste Lohn der Welt ist natürlich ein Kinderlächeln. Aber ein kleiner Zuverdienst zur Pension kann auch sehr viel wert sein. Als Leih-Opa oder Leih-Oma können Sie sich Ihre Pension aufbessern. Sie bekommen für jede Stunde einen festen Betrag, der vorher vereinbart wird. Bis zu einem Betrag von monatlich 323,46 Euro auch ohne Auswirkungen für die Sozial- und Pensionsversicherung.

Als Leih-Oma oder Leih-Opa haben Sie den Schutz einer Haftpflichtversicherung, die das Land Niederösterreich für Sie bezahlt. Dazu kommt eine Unfallversicherung für alle Kinder. Und schließlich bekommen Sie auch einen NÖ Familienpass und (ab 55 Jahren) kostenlos unsere Seniorenkarte 55 plus - mit allen Vorteilen und Vergünstigungen für Sie.

 

 

 

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