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EU-Mitgliedsstaaten und
Informationen
>> EU-Verfassungsvertrag.pdf
( 2,04 MB)
>> EU-Reformvertrag .pdf
( 2,02 MB) abgeänderter Verfassungsvertrag !
>>zur Seite institutionelle
Reform der Europäischen Union
Alle 27 EU-Mitgliedsländer sowie
die Kandidatenländer in
alphabetischer Reihenfolge
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Fläche |
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30.518 km² |
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Einwohner |
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10,3 Mill. |
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Belgien
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| Fläche |
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110.994 km² |
| Einwohner |
|
7,7 Mill. |
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Bulgarien
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Fläche |
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43.094 km² |
|
Einwohner |
|
5,4 Mill. |
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Dänemark
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| Fläche |
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357.022 km² |
| Einwohner |
|
82,4 Mill. |
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Deutschland
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| Fläche |
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45.227 km² |
| Einwohner |
|
1,4 Mill. |
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Estland
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| Fläche |
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338.145 km² |
| Einwohner |
|
5,2 Mill. |
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Finnland
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| Fläche |
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543.965 km² |
| Einwohner |
|
59,3 Mill. |
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Frankreich
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| Fläche |
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131.957 km² |
| Einwohner |
|
10,6 Mill. |
|
Griechenland
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| Fläche |
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242.910 km² |
| Einwohner |
|
60,1 Mill. |
|
Großbritannien
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| Fläche |
|
70.273 km² |
| Einwohner |
|
3,9 Mill. |
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Irland
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| Fläche |
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301.316 km² |
| Einwohner |
|
58,0 Mill. |
|
Italien
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| Fläche |
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64.589 km² |
| Einwohner |
|
2,4 Mill. |
|
Lettland
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| Fläche |
|
65.301 km² |
| Einwohner |
|
3,5 Mill. |
|
Litauen
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| Fläche |
|
2.586 km² |
| Einwohner |
|
0,4 Mill. |
|
Luxemburg
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| Fläche |
|
316 km² |
| Einwohner |
|
0,4 Mill. |
|
Malta
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| Fläche |
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41.526 km² |
| Einwohner |
|
16,1 Mill. |
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Niederlande
  |
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| Fläche |
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83.871 km² |
| Einwohner |
|
8,1 Mill. |
|
Österreich
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| Fläche |
|
312.685 km² |
| Einwohner |
|
38,6 Mill. |
|
Polen
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| Fläche |
|
92.345 km² |
| Einwohner |
|
10,3 Mill. |
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Portugal
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| Fläche |
|
238.391 km² |
| Einwohner |
|
21,2 Mill. |
|
Rumänien
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| Fläche |
|
449.964 km² |
| Einwohner |
|
8,9 Mill. |
|
Schweden
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| Fläche |
|
49.034 km² |
| Einwohner |
|
5,4 Mill. |
|
Slowakei
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| Fläche |
|
20.253 km² |
| Einwohner |
|
2,0 Mill. |
|
Slowenien
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| Fläche |
|
504.782 km² |
| Einwohner |
|
40,4 Mill. |
|
Spanien
  |
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| Fläche |
|
78.866 km² |
| Einwohner |
|
10,2 Mill. |
|
Tschechien
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| Fläche |
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93.030 km² |
| Einwohner |
|
10,3 Mill. |
|
Ungarn
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| Fläche |
|
9.251 km² |
| Einwohner |
|
0,8 Mill. |
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Zypern
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Kandidatenländer
Kroatien
Die
Website
der Regierung beschreibt detailliert die politischen Organe
und das Verwaltungssystem Kroatiens, ergänzt durch die
Biographien der Regierungsmitglieder. Sie enthält außerdem einige
Dokumente von allgemeiner Bedeutung, insbesondere den Wortlaut
der Verfassung und das politische Regierungsprogramm. In einer
Datenbasis sind Pressemitteilungen, Protokolle von
Regierungssitzungen und ein wöchentliches Informationsbulletin
zusammengefaßt. Auch ein monatlicher Newsletter wird auf dieser
Website veröffentlicht.
In kroatischer und englischer Sprache.
Die
Website des Außenministeriums
enthält die Biographien des Ministers und seiner Mitarbeiter
sowie Pressemitteilungen, Reden und ein Organigramm des
Ministeriums. Die internationalen Beziehungen Kroatiens werden
thematisiert; eine Rubrik ist speziell der Europäischen Union
gewidmet. Die Website enthält Angaben zu den Botschaften im
Ausland und den diplomatischen Vertretungen in Zagreb sowie
praktische Informationen über Konsulatsangelegenheiten. Auch eine
allgemeine Darstellung Kroatiens wird angeboten.
In kroatischer und englischer Sprache.
Türkei
Die
Website
des Außenministeriums enthält eine allgemeine Darstellung der
Türkei und die Geschichte der Diplomatie des Landes. Die
Grundlinien der türkischen Außenpolitik sowie die Beziehungen mit
bestimmten Ländern und internationalen Organisationen werden
beschrieben. Die Hauptthemen, insbesondere Zypern und die
Europäische Union, befinden sich in speziellen Rubriken. Die sehr
ausführliche Rubrik "News & Newspapers" gewährt Zugang zu
Pressemitteilungen und Reden des Ministers sowie einer großen
Presseschau mit Links zu den wichtigsten türkischen Medien. Die
Website enthält außerdem Angaben zu den Botschaften im Ausland
und den diplomatischen Vertretungen in Ankara sowie
Konsulatsinformationen. Die Webseite enthält eine Suchmaschine.
In türkischer und englischer Sprache. |
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Geschichte der EU
1950: Schuman Erklärung In seiner Rede am 9. Mai stellt der französische Außenminister Robert
Schuman den Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und
Deutschlands einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Damit wurde der
Grundstein für eine Europäische Union gelegt. Der 9. Mai ist seitdem der
„Europatag“. 1952: Gründung EGKS; Pariser Vertrag Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und
Italien gründen die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“. Der
1951 unterzeichnete Vertrag schafft den gemeinsamen Markt und die gemeinsame
Kontrolle über Kohle und Stahl.
1958: Gründung EWG und EURATOM; Römische Verträge Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und
Italien unterzeichnen 1957 die „Römischen Verträge“ und gründen damit
die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ und die „Europäische
Atomgemeinschaft“.
Die EWG hat den internen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen zum Ziel. Die
EURATOM will die friedliche Nutzung der Kernenergie und die gemeinsame
Forschung gewährleisten, sowie die Sicherheitsvorschriften vereinheitlichen.
Die Kommissionen der EWG und der EURATOM nehmen in Brüssel ihre Arbeit auf.
1958: Gründung EuGH Am 7. Oktober wird in Luxemburg der Europäische Gerichtshof (EuGH) errichtet.
Dieser sichert gemeinsam mit dem „Gericht erster Instanz“ die Wahrung des
Rechts im gemeinschaftlichen Integrationsprozess.
1962: Einführung GAP Per Verordnung tritt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Kraft. Die Ziele der
GAP sind die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die
finanzielle Solidarität in diesem Bereich (Mithilfe der Einrichtung eines
Fonds).
1967: Fusion der EGs zur EG; Fusionsvertrag Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) fusionieren zur Europäischen
Gemeinschaft (EG) und verfügen nun über gemeinsame Organe. Der
Fusionsvertrag wurde 1965 unterzeichnet.
1973: Norderweiterung Die Länder Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EG bei, womit die
Zahl der Mitgliedsländer auf neun steigt.
1979: Einrichtung EWS Das Europäische Währungssystem (EWS) auf der Grundlage einer europäischen Währungseinheit
(ECU) wird, gemäß des Beschlusses des Europäischen Rates vom Dezember 1978,
geschaffen.
1979: Wahl Europaparlament Die erste Direktwahl des 410 Mitglieder umfassenden Europaparlaments findet
statt.
1981: Erste Süderweiterung Griechenland tritt der EG bei. Die EG besteht nun aus zehn Mitgliedsländern.
1986: Zweite Süderweiterung Die Länder Spanien und Portugal treten bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer
auf zwölf steigt.
1987: EEA Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte (EEA) tritt in Kraft.
Sie ist ein umfassender Änderungsvertrag der Römischen Verträge. Die EEA
sieht die schrittweise Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis Ende 1992
vor.
Weiters werden die Aufgabenbereiche und die Befugnisse der Gemeinschaft
erneuert und die Entscheidungsstrukturen reformiert.
1993: Vertrag von Maastricht Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht tritt in Kraft und stellt eine
tiefgreifende Änderung der EG-Verträge dar. Im Rahmen des Vertrages wird die
europäische Wirtschaftsgemeinschaft um eine politische Dimension erweitert.
Er schafft die Europäische Union (EU) bestehend aus den Europäischen
Gemeinschaften.
Die Schwerpunkte des Vertrages sind die Einrichtung einer Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP), die gemeinsame Bekämpfung der internationalen
Kriminalität sowie die Schaffung einer Unionsbürgerschaft. Außerdem wird
die Einrichtung der vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion und die
Einführung einer gemeinsamen Währung für 1999 vereinbart.
1995: Erweiterung Die Länder Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. Die Zahl der
Mitgliedsländer steigt somit auf fünfzehn. Österreich nahm die
Beitrittsverhandlungen im Jahre 1993 auf.
1995: Schengener Abkommen Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen tritt zwischen Deutschland,
Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal und Spanien in Kraft.
Das Übereinkommen regelt die Durchführung und die Voraussetzungen, unter
denen der freie Personenverkehr gewährleistet wird. Später treten diesem Übereinkommen
auch Italien, Griechenland, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Österreich
wendet das Abkommen seit 1998 vollumfänglich an. Mit Norwegen und Island
bestehen Kooperationsabkommen. Großbritannien und Irland sind zwar
EU-Mitglieder, gehören jedoch nicht zum Schengen-Raum.
1998: Gründung EZB Am 1. Juli wird in Frankfurt die Europäische Zentralbank (EZB) errichtet. Die
EZB setzt die stabilitätsorientierte Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet
um. Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller 15
Mitgliedstaaten der EU das „Europäische System der Zentralbanken (ESZB)“.
1998: Österreichische Ratspräsidentschaft Österreich übernimmt in der zweiten Jahreshälfte den Vorsitz im Rat der
Europäischen Union.
1999: Vertrag von Amsterdam Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag wurden die Grundlagen der Union nach der
Einheitlichen Europäischen Akte und dem Vertrag von Maastricht ein weiteres
Mal grundlegend verändert. Der Vertrag von Amsterdam beschäftigt sich
insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:
Beschäftigungspolitik
Vertiefung der GASP
Verbesserung der Zusammenarbeit in Justiz und Inneres
Schaffung der Grundlagen der Erweiterung
1999: Agenda 2000 Das Reformpaket „Agenda 2000“ wird beschlossen; es beschäftigt sich
schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen:
GAP-Reform,
neue Regionalpolitik,
Festlegung des Finanzrahmens bis 2006
1999: WWU Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) tritt in Kraft. Der Euro wird in 11
(später mit Griechenland 12) EU-Staaten zunächst als Buchgeld eingeführt.
2001: Unterzeichnung Vertrag von Nizza Der Vertrag von Nizza umfasst den Entwurf einer europäischen
Grundrechtscharta. Die Europäische Union wird weiters in vier Kernbereichen
auf die Erweiterung vorbereitet: Größe und Zusammensetzung der Kommission,
Stimmengewichtung im Rat, Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter
Mehrheit und Verstärkung der Zusammenarbeit. Der Vertrag von Nizza muss noch
von den 15 Mitgliedsländern ratifiziert werden, bevor er in Kraft tritt.
2002: Euro-Einführung Seit dem 1. Jänner 2002 ist der Euro in 12 der 15 EU-Länder (in allen außer
Dänemark, Schweden, Großbritannien) als Bargeld in Verwendung.
2002: EU-Konvent zur Zukunft Europas Am 28. Februar nimmt der Konvent gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates von Laeken unter Vorsitz von Valery Giscard d’Estaing in Brüssel die
Arbeit am Entwurf einer europäischen Verfassung auf.
2002: Erweiterung der EU um 10 neue Mitgliedstaaten fixiert Beim Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 werden die
Verhandlungen mit 10 Beitrittskandidaten erfolgreich abgeschlossen: Estland,
Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei,
Slowenien, Ungarn und Zypern können zum 1. Mai 2004 als Mitglieder in die EU
aufgenommen werden. Diese Erweiterung wird die größte in der Geschichte der
Europäischen Gemeinschaft sein und bedeutet die endgültige Überwindung der
früheren Teilung Europas durch den Eisernen Vorhang.
2003: Feierliche Unterzeichnung der Beitrittsverträge unterhalb der
Akropolis Im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates werden am 16. April 2003
die Beitrittsverträge mit den 10 künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung findet am Fuße der Akropolis
in der so genannten „Stoa des Attalos“ statt.
2003: Vertrag von Nizza tritt in Kraft Am 1. Februar tritt der im Dezember 2000 verhandelte Vertrag von Nizza in
Kraft.
2003: Der Konvent präsentiert den Verfassungsentwurf Gemäß des Mandates durch den Europäischen Rat von Laeken beendet der
Konvent seine Beratungen und legt im Rahmen der Tagung des Europäischen
Rates von Thessaloniki (19.-21. Juni) einen „Entwurf für eine Verfassung für
Europa“ vor. Nach Endredaktion und letzten Detailanpassungen kann der
vollständige Verfassungsentwurf der italienischen Präsidentschaft am 18.
Juli in Rom überreicht werden.
2003: Eröffnung der Regierungskonferenz Am 4. Oktober wird in Rom im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen
Rates die Regierungskonferenz zur endgültigen Ausarbeitung einer Europäischen
Verfassung eröffnet.
2004: Historische Erweiterung
Mit 1. Mai 2004 treten 10 neue Staaten aus Süd- Mittel- und Osteuropa
der Europäischen Union bei. Dies stellt die bisher größte und umfassendste
Erweiterungswelle dar. Die erweiterte Union hat somit 25 Mitgliedstaaten
und eine Bevölkerung von knapp 450 Millionen.
2004: Europäische Verfassung nicht beschlossen
Im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates von Brüssel am 17./18.
Juni 2004 einigen sich die 25 Staats- und Regierungschefs nicht auf einen
endgültigen Text der Europäischen Verfassung. Mit dieser Entscheidung
wartet die Union nach wie vor auf eine eigene Verfassung.
2007: Erweiterung um 2 neue Mitgliedsstaaten Mit 01. Jänner 2007
treten Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union bei. Die
erweiterte Union hat somit 27 Mitgliedsstaaten und eine Bevölkerung
von knapp 480 Millionen.
Seit dem 1. Jänner 2007 ist der Euro auch in Slowenien als Bargeld in Verwendung.

Europäischer Rat
Der Europäische Rat tagt zumindest vier Mal pro Jahr. Dabei kommen die europäischen
Staats- und Regierungschefs und der Kommissionspräsident zusammen. Diese
werden von den Außenministern und einem Mitglied der Kommission unterstützt.
Der Rat legt die Leitlinien und die Zielvorstellungen der EU fest. Auch gibt
er die Richtung in der GASP vor und trifft Personalentscheidungen.
„Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der
Mitgliedstaaten sowie der Präsident der Kommission zusammen. Sie werden von
den Ministern für auswärtige Angelegenheiten der Mitgliedstaaten und einem
Mitglied der Kommission unterstützt. Der Europäische Rat tritt mindestens
zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Staats- oder Regierungschefs des
Mitgliedstaats zusammen, der im Rat den Vorsitz innehat. Der Europäische Rat
erstattet dem Europäischen Parlament nach jeder Tagung Bericht und legt ihm
alljährlich einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte der Union
vor“. (Artikel 4, EUV)
Aufgaben
Der Europäische Rat nimmt in der Entscheidungsstruktur der Europäischen
Union eine Sonderstellung ein. Die Zusammenkünfte der Staats- und
Regierungschefs errangen in den 60er Jahren einen gewissen „praktischen“
Stellenwert, wurden zu Beginn der 70er Jahre regelmäßiger und erhielten beim
„Gipfel“ von Paris im Jahr 1974 den Namen „Europäischer Rat“.
Artikel 4, EUV: „Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre
Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen
Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest.“

Vorbereitung, Ablauf und Ergebnis der Tagungen
Vor der Tagung sucht der Ratsvorsitzende in der Regel die europäischen
Hauptstädte auf (Tour des Capitales), um sich mit den Staats- und
Regierungschefs zu beraten und so die Prioritäten festzulegen. Es gibt keine
formelle Tagesordnung, so wie dies für die Tagungen des Rates üblich ist.
Der Europäische Rat beschließt nicht im Sinne eines Ratsbeschlusses.
Vielmehr gelangt er auf dem Wege des Konsenses zu einem politischen
Einvernehmen. Die vom Europäischen Rat festgelegten Zielvorstellungen sind in
den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zusammengefasst. Der Europäische Rat von
Helsinki (10./11.Dezember 1999) hat beschlossen, die Schlussfolgerungen des
Vorsitzes in Hinkunft auf eine Höchstlänge von 15 Seiten zu beschränken und
sie somit auf die politischen Entscheidungen zu konzentrieren, die zu den auf
der Tagung erörterten Fragen getroffen wurden.

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