NÖ Schulstarthilfe
(Quelle:
www.noe.gv.at)
Erstmals ab dem Schuljahr 2004/2005 wird für alle Familien, die zwei oder mehr
Kinder haben, eine Schulstarthilfe in der Höhe von € 100,--
ausbezahlt.
Voraussetzungen:
- Familie mit mindestens zwei Kindern, wovon eines erstmals die 1.
Schulstufe besucht
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Staatsbürgerschaft von Österreich oder anderem EU Land
Die Bestimmungen der Schulstarthilfe
Die NÖ Schulstarthilfe ist für Familien mit mindestens zwei Kindern, wovon
eines die erste Schulstufe besucht. Die Förderungsrichtlinien haben ab dem
Schuljahr 2004/2005 Gültigkeit.
Aufgrund des NÖ Familiengesetzes, LGBl. 3505-2, fördert das Land Niederösterreich
nach Maßgabe seiner finanziellen Mittel ab dem Schuljahr 2004/2005 Familien
mit mindestens zwei Kindern, von denen eines erstmals die 1. Schulstufe
besucht, mit einer Schulstarthilfe. Als NÖ Familie im Sinne des NÖ
Familiengesetzes, LGBl. 3505-2, gelten eheliche Lebensgemeinschaften österreichischer
Staatsbürger und/oder Staatsangehöriger anderer EWR-Mitgliedstaaten, die in
einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben,
mit ihrem Kind (ihren Kindern) und Lebensgemeinschaften allein erziehender österreichischer
Staatsbürger oder Staatsangehöriger anderer EWR-Mitgliedstaaten, die in einer
Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
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Antragsteller:
Die Schulstarthilfe wird Familien mit mindestens zwei Kindern (für die
Familienbeihilfe bezogen wird), wovon eines erstmals die 1. Schulstufe
besucht, gewährt. Antrags- und empfangsberechtigt ist jenes
Familienmitglied, das Bezieher der Familienbeihilfe des Bundes ist. -
Höhe der Schulstarthilfe:
Die Schulstarthilfe wird in der Höhe von € 100,-- auf das vom
Antragsteller bekannt gegebene Konto überwiesen. Eine Auszahlung in bar oder
mittels Postanweisung ist nicht möglich. -
Anträge:
Die Anträge werden zu Schulbeginn über die Direktionen der Volksschulen in
den 1. Klassen ausgeteilt und liegen weiters sowohl in der Marktgemeinde
Pressbaum als Pdf-Formular,
als auch bei den Bezirkshauptmannschaften und im Familienreferat des Amtes der NÖ
Landesregierung auf. Der Antragsteller hat das Formular ordnungsgemäß
auszufüllen und zu unterfertigen. Um die Richtigkeit der Angaben des
Antragstellers zu gewährleisten, kann von diesem ein Nachweis durch Vorlage
von Meldezettel oder Geburtsurkunde der Kinder in Kopie oder durch Bestätigung
des Antrages durch die Wohnsitzgemeinde verlangt werden. Der Antragsteller
anerkennt mit seiner Unterschrift die Richtlinien der Schulstarthilfe und
stimmt einer automationsunterstützten Datenverarbeitung aller Angaben zu. -
Antragsformular
Das Antragsformular kann postalisch (an das NÖ Familienreferat,
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten), mit Telefax 02742/9005-13222 oder per e-mail an post.schulstarthilfe@noel.gv.at
übermittelt werden. -
Rückerstattung:
Wurde die Schulstarthilfe aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist sie über
Aufforderung des Familienreferates unverzüglich zurückzuerstatten.