ACHTUNG
!!!! WICHTIGE MITTEILUNG DES BAUAMTES !!!
Betrifft: Ersichtlichmachung der Hausnummer
Sehr geehrte
Bürgerinnen und Bürger!
Im Sinne
der eigenen Sicherheit werden Sie höflichst ersucht, nachstehender
gesetzlichen Verpflichtung, wenn nicht schon erledigt, umgehend
nachzukommen.Auf Grund von
mehrmaligen Beschwerden seitens der Polizeiinspektion Pressbaum,
der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der
Zustelldienste werden Sie darauf aufmerksam gemacht, dass der
Grundstückseigentümer gemäß § 31
Abs.
1
NÖ Bauordnung 1996,
LGBl 8200, in der derzeit geltenden Fassung, die ihm
nach der Fertigstellungsmeldung zugeteilte Hausnummer beim Haus- oder Grundstückseingang deutlich sichtbar
anzubringen hat. Bei Straßen mit Namen ist der Straßenname oberhalb oder unterhalb
der Hausnummer ersichtlich zu machen.
Die Kosten
der Ersichtlichmachung (Abs 4, leg.cit.) sowie ihrer Instandhaltung und
Erneuerung hat der Gebäudeeigentümer zu tragen.
Danke für
Ihre Erledigung!
Die Mitarbeiter des Bauamtes Pressbaum