Elektronische
behördliche Zustellung
Die Zustellung amtlicher Schriftstücke ist ab sofort auch elektronisch
möglich. Unter der Adresse
www.zustellung.gv.at hat der behördliche
Zustelldienst den Betrieb aufgenommen. Auf dieser Internetseite des
Bundeskanzleramtes sind die relevanten Informationen sowie die
Applikationen für das elektronische Zustellservice zu finden. Ein
elektronischer Zustellnachweis garantiert den Empfängern wie auch den
Absendern einen eindeutigen Nachweis, dass das Schriftstück auch
tatsächlich zugestellt wurde.
Um den elektronischen Zustelldienst in Anspruch nehmen zu können,
ist eine Registrierung beim behördlichen Zustelldienst erforderlich.
Dazu ist die Verwendung einer Bürgerkarte nötig, die
über den Mobilfunkbetreiber A1 oder über den
österreichischen öffentlichen Zertifizierungsdiensteanbieter
A-Trust
angemeldet werden kann.
Mit diesem Verwaltungsdienst verfügt Österreich als erstes
EU-Mitgliedsland über eine sichere elektronische Zustellung. Mit dem
neuen Zustellservice können Behörden sowohl einfache Mitteilungen, als
auch Sendungen mit Empfangsbestätigung (RSa- oder RSb-Brief) einfach
und kostengünstig zustellen. Die Verantwortung für einen einwandfreien
Verlauf des Zustellvorganges trägt der elektronische Zustelldienst.
Die Nutzer des Zustelldienstes werden über das Einlangen einer Sendung
per E-Mail verständigt.
Lesen Sie mehr auf der Site
www.zustellung.gv.at:
Zustelldienst der österreichischen Sozialversicherung
Der
Zustelldienst der österreichischen Sozialversicherung ermöglicht Ihnen den
Empfang von Schriftstücken in elektronischer Form mit oder ohne
Zustellnachweis.
Sie finden im Zustelldienst alle für Sie hinterlegten Schriftstücke sowie
Möglichkeiten für die Erstellung oder Änderung Ihrer persönlichen
Einstellungen.
Sollten Sie vorübergehend keine elektronischen Zustellungen entgegennehmen
können, besteht die Möglichkeit, Ihr Postfach für diesen Zeitraum zu
deaktivieren. Sie erhalten dann keine elektronischen Zustellungen.