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Ausbildungsbeihilfe

Für Schüler der 1. Klasse (9. Schulstufe) einer berufsbildenden höheren Schule kann von der Abteilung Allgemeine Förderung F3 eine "Ausbildungsbeihilfe" gewährt werden.
Förderungshöhe jährlich höchstens € 218,--.
Monatliches Nettoeinkommen höchstens € 1.090,--, dieses erhöht sich für jedes unterhaltspflichtige Kind  um € 145,--.
Für die Berechnung des Höchsteinkommens werden Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Familienbeihilfe und Pflegegeld nicht herangezogen.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, die erste Rate nach Einreichung (Einreichfrist 30. November),
die zweite Rate wird nach Vorlage des Semesterzeugnisses ausbezahlt, das keinen schlechteren Notenschnitt als 3 und keine Note 5 aufweisen darf.

SchülerInnen, die Anspruch auf Schülerbeihilfe oder ein Stipendium haben, erhalten keine Ausbildungsbeihilfe.  

 


 

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