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INFORMATION

-elektronisches Meldeformular für Halter von Geflügel und anderen Vögeln
-pdf Meldeformluar für Halter von Geflügel und anderen Vögeln

zu den Links und Downloads
zu Vogelgrippe - was ist das ?

Vogelgrippe Häufig gestellte Fragen
Grafik Schutz- und Überwachungszonen 24.03.2006
         Schutz- und Überwachungszonen 25.04.2006

 

 

Presseinfo vom 25.01.2007

 

Veterinärbehördliche Bestimmungen für die Einfuhr und Wiedereinfuhr von Ziervögeln im Reiseverkehr aus Drittstaaten nach Österreich bis 31. Dezember 2006

Hier finden Sie eine Kurzinformation, aus der Sie die geltenden Bedingungen für die Einfuhr und Wiedereinfuhr von Ziervögeln als Heimtiere im Reiseverkehr entnehmen können, die aufgrund der Geflügelpestsituation erlassen werden mußten.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise bezüglich der Geflügelpest! Geflügelpestinformation des BMGF für Reisende

Links:
Musterbescheinigung in Deutsch

Downloads:
Einfuhr und Wiedereinfuhr von Ziervögeln als Heimtiere im Reiseverkehr aus Drittstaaten nach Österreich, deutsche Fassung (PDF, 45 KB)

 

Geflügelpest/Avian Influenza in Asien und einigen europäischen Ländern: Reiseinformationen des Bundesministeriums für Frauen und Gesundheit

Achtung!
Geflügelpest (Aviäre Influenza)

Verhindern Sie die Einschleppung der Geflügelpest in österreichische Geflügelbestände.
  • In Kambodscha, Indonesien, Laos, Pakistan, der Volksrepublik China einschließlich Hongkong, sowie Nordkorea, Thailand, Vietnam, Malaysia, Russland, Kasachstan, der Mongolei, der Türkei, Rumänien, Kroatien, der Ukraine, Bulgarien und  Israel ist die Geflügelpest ausgebrochen.
  • Aus Sicherheitsgründen wurde auch die Einfuhr von Vögeln aus allen Ländern bis 31. Dezember 2006 verboten, für den Reiseverkehr gelten strenge Auflagen (Infoblatt Ziervogel(wieder)einfuhr im Reiseverkehr)
  • Die Übertragung der Geflügelpest erfolgt hauptsächlich durch lebendes Geflügel, Geflügelkot und Bruteier.
  • Wenn Sie in diesen Ländern Märkte besuchen, auf denen lebendes Geflügel oder Vögel angeboten werden, könnten Sie durch Kot und Kotstaub das Virus in die EG einschleppen.
  • Nach dem Besuch derartiger Märkte reinigen sie bitte Ihre Schuhe und die Kleidung gründlich. Wenn eine Reinigung vor Ort nicht möglich ist, verpacken Sie die Schuhe und die Kleidung in geschlossenen Plastiksäcken.
  • Besuchen Sie keine Geflügelhaltungen in der EG , bevor die Kleidung und die Schuhe gereinigt wurden.

Danke für Ihre Mitarbeit!


Downloads:

Geflügelpestfolder für Reisende, Deutsch (PDF, 345 KB)

Folder on Avian Influenza for travellers, English (PDF, 95 KB)

Folder on Avian Influenza for travellers, Turkish (PDF, 166 KB)

 

Erstmals weltweiter Schulterschluss gegen die Vogelgrippe

Sechs Monate nach der Pekinger Geberkonferenz verständigten sich in Wien Expert/innen für weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Vogelgrippe. "Erstmals", so Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat", gab es einen weltweiten Schulterschluss, bevor eine Katastrophe eingetreten ist".

Der Kampf gegen die Vogelgrippe wird an zwei Fronten geführt. Einerseits global, um einen Übertritt auf den Menschen bereits im Ansatz zu verhindern. Andererseits gibt es in den betroffenen Ländern direkte Maßnahmen, wie Information der Bevölkerung, Einrichtung von Forschungsstätten und Referenzlabors." Beides zusammen funktioniert ausgezeichnet", so die Gesundheitsministerin.

 

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Ab 1. Juni 2006 endet in ganz Österreich die Stallpflicht

Mit 1. Juni 2006 wird die Stallpflicht für Geflügel auch in den letzten verbliebenen Zonen des Bundesgebietes aufgehoben.

Der letzte positive Nachweis des H5N1-Virus bei einem Wildvogel erfolgte in Österreich am 26. April 2006.

Auch bei den Screeninguntersuchungen in den Risikogebieten, sowie in jenen Gebieten in denen Fälle der Geflügelpest in Österreich aufgetreten sind, wurde ein eindeutig negatives Ergebnis erzielt. Von den bereits 570 untersuchten Kotproben von Wildvögeln (Schwänen, Enten und Gänse) wurde bei keiner Probe der Influenzavirus H5N1 nachgewiesen.

Unter Berücksichtigung dieser Tatsache ist nach derzeitigem Ermessen davon auszugehen, dass das Risiko eines Eindringens in die heimischen Hausgeflügelbestände gesunken ist.

Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, z.B. Dänemark, in dem 6 Wochen nach dem letzten Auftreten von H5N1 bei einem Wildvogel ein Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand verzeichnet wurde, zeigt jedoch, dass besondere Vorsicht weiter erforderlich ist. Daher bezieht sich die heutige Entscheidung ausschließlich auf das Ende der Stallpflicht für die heimischen Freilandhühner. Sämtliche weitere Maßnahmen, wie sie in der Geflügelpest-Biosicherheitsverordnung 2006 angeführt sind – beispielsweise die Tränkung und Fütterung im Stall, die Abzäunung von offenen Wasserflächen in der unmittelbaren Nähe zu Ausläufen oder die getrennte Haltung von Hühnern und Gänsen bleiben weiterhin aufrecht und sind unbefristet in Kraft.

"Es war mir immer ein Anliegen, die Aspekte der Tierseuchenprävention und die Anliegen des Tierschutzes verantwortungsvoll aufeinander abzustimmen", so Gesundheitsministerin Rauch-Kallat. "Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass die heimischen Veterinärbehörden auch für den Ernstfall gut gerüstet sind. Die leider sehr bedauerliche Entwicklung in Rumänien mit 114 Seuchenherden in nur wenigen Tagen zeigt sehr drastisch, wie notwendig die strikte Befolgung der Biosicherheitsmaßnahmen und der Hygienebestimmungen sowie die Einhaltung von veterinärmedizinischen Sperrmaßnahmen sind, um die Ausbreitung einer Tierseuche zu verhindern. Den österreichischen Tierhalter/innen möchte ich für ihre sehr kooperative Haltung bei den Maßnahmen danken."

Die letzten Wochen der österreichischen Präsidentschaft werde Rauch-Kallat nutzen, um eine Weiterentwicklung der Maßnahmen auf europäischer Ebene anzuregen. Im Juni finden mehrere Expertensitzungen statt, die sich mit den Lehren aus einem Jahr Geflügelpest in Europa beschäftigen.

Presseinformation zur Geflügelpest 22.05.2006, 11.00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

Presseinformation 22.5.2006, 11.00 Uhr (PDF, 167 KB)

 

Presseinformation zur Geflügelpest 12.05.2006, 11.00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

 

Hühner dürfen wieder ins Freie – flächendeckende Stallpflicht aufgehoben

Foto von Stallhühnern

Die flächendeckende Stallpflicht in Österreich, die das Gesundheitsressort nach vermehrtem Auftreten der Geflügelpest unter Wildvögeln eingeführt hatte, wird aufgehoben. Diese gute Nachricht verkündete Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat heute, Freitag, im Rahmen einer Pressekonferenz. "Die Aufhebung der flächendeckenden Stallpflicht ist deshalb möglich, weil der letzte positive Fall von Geflügelpest am 26. April 2006 aufgetreten ist. Seit dieser Zeit wurde in Österreich kein H5N1-Fall mehr nachgewiesen."

Seit Auftreten der Geflügelpest Mitte Februar des heurigen Jahres hat die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) über 3.000 Wildvögel auf Geflügelpest untersucht und dabei 124 H5N1-Fälle festgestellt.

Da die Gefahr einer Ausbreitung der Geflügelpest jedoch nach wie vor nicht gänzlich gebannt ist, bleibt für bestimmte und genau definierte Risikogebiete die Stallpflicht aufrecht.

In der Geflügelpest-Biosicherheitsverordnung 2006 sind die Bedingungen für eine Freilandhaltung nach dem 12. Mai geregelt.

Im Detail sieht diese vor:

Eine Meldepflicht für Geflügelhalter bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, sofern diese nicht bereits aufgrund anderer Verordnungen erfolgt ist. Ausgenommen davon ist die Haltung von Ziervögeln in geschlossenen Räumen.

Abhaltungen von Veranstaltungen mit Geflügel (z.B. Tierausstellungen) sind ebenfalls anzumelden und genehmigen zu lassen.

In den in Anhang A der Geflügelpest-Biosicherheitsverordnung 2006 gelisteten Gebieten gilt auch nach dem 12. Mai eine allgemeine Stallpflicht. In den betroffenen Katastralgemeinden kann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde jedoch im Einzelfall eine Freilandhaltung gestatten, sofern gewisse Grundkriterien erfüllt sind.

Freilandhaltung ist in folgenden Gebieten zulässig:

  • In Bezirken mit geringer Geflügeldichte: weniger als 750 Tiere pro km²
  • In Gebieten mit mehr als einem Kilometer Abstand von jenen Flussläufen und Seeufern, an denen das H5N1-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen wurde und rund um den Neusiedlersee
  • Lage nicht im Umkreis von zehn Kilometern von großen Geflügelschlachtbetrieben. Dies wurde als notwendig erachtet, da von solchen Betrieben auf Grund der hohen Tiertransportdichte ein hohes Risiko für eine Ausbreitung der Tierseuche ausgeht.

Bedingungen zur Erlaubnis der Freilandhaltung

  1. Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel → kein direkter und indirekter Kontakt
  2. Fütterung und Tränkung im Stall oder Unterstand → kein Kontakt von Wildvögeln mit Futter und Wasser
  3. Trennung der Ausläufe von Oberflächengewässern, an denen sich Wildvögel aufhalten
  4. Abschirmung der Wasserbecken der Tiere gegenüber Wildvögeln
  5. Keine Tränkung mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächengewässer, zu denen Wildvögel Zugang haben
  6. Besondere Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion
  7. Regelmäßige tierärztliche Untersuchung

 

Presseinformation zur Geflügelpest 26.4.2006, 17.00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

Presseinformation 26.04.2006, 17.00 Uhr (PDF, 130 KB)

Wien

Bisher wurde H5N1 bei 43 tot aufgefundenen Vögeln nachgewiesen.
Es handelte sich dabei um 41 Schwäne einen Reiher und eine Wildgans.
Mit Ausnahme von zwei Schwänen, die am Donaukraftwerk Freudenau gefunden wurden, fand man alle Tiere im 21. und 22. Bezirk im Bereich
Alte Donau, Neue Donau und Wasserpark.

Daher wurden am 4. April die Bezirke 2,11,19,20,21 und 22 als Schutzzone deklariert, alle übrigen Bezirke als Überwachungszone. Teile der Schutz und Überwachungszone reichen auch nach Niederösterreich, betroffen sind die Bezirke Wien Umgebung, Mödling, Gänserndorf, Korneuburg und Klosterneuburg.

Funddatum des letzten positiv auf H5N1 getesteten Vogels war der 19. April 2006.



Niederösterreich

Bezirk Wien Umgebung: Nach Aufhebung der Überwachungszone am 23. März erhielt das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen am 10. April 2006 nachmittags vom Geflügelpest-Referenzlabor der AGES den Befund eines, auf dem Gebiet der Gemeinde Höflein a.d. Donau tot aufgefundenen Schwanes. Der Befund lautete Influenzavirus Typ A Subtyp H5 nachgewiesen, mit dringendem Verdacht auf N1.

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Schutz- und Überwachungszonen
Stand 25.04.2006
 

Grafik Schutz- und Überwachungszonen vom 25.04.2006 Österreich gesamt

 

Presseinformation zur Geflügelpest 21.4.2006, 17.00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

Presseinformation 21.04.2006, 17.00 Uhr (PDF, 59 KB)

 

Presseinformation zur Geflügelpest 13.4.2006, 17.00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

 

Presseinformation zur Geflügelpest 07.4.2006, 17.00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

 

Presseinformation zur Geflügelpest 31.3.2006, 17.00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

 

Presseinformation zur Geflügelpest 24.3.2006, 15.00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

 

Presseinformation zur Geflügelpest 21.3.2006, 15:00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

 

Presseinformation zur Geflügelpest 10.3.2006, 17:30 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

Presseinformation/Langfassung 10.03.2006, 17.30 Uhr (PDF, 204 KB)

 

Presseinformation zur Geflügelpest 8.3.2006, 17:30 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

 

 

Presseinformation zur Geflügelpest 3.3.2006, 17:00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

Presseinformation/Langfassung 03.03.2006, 17 Uhr (PDF, 79 KB)



Grafik Schutz- und Überwachungszonen vom 24.03.2006 Österreich gesamt

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Vogelgrippe: Kein erhöhtes Risiko durch Hauskatzen

Auch nach erster festgestellter Infektion einer Katze in Europa sehen Experten kein erhöhtes Bedrohungspotenzial

Wien (OTS/1. März 2006) - Am 28. Februar hat das deutsche Friedrich-Löffler-Institut bekannt gegeben, dass bei einer streunenden Hauskatze auf der Insel Rügen eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt wurde. Die genaue Todesursache ist noch nicht geklärt. Nach Angaben der deutschen Gesundheitsbehörden handelt es sich dabei um den ersten bestätigten Fall einer Infektion eines Säugetiers in freier Natur in Europa, wobei das verendete Tier keinen Kontakt zu Menschen gehabt habe.

Kein erhöhtes Risiko für den Menschen

Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), das europäische Zentrum für Seuchenbekämpfung, sieht auch jetzt kein erhöhtes Risiko für den Menschen, an der Vogelgrippe zu erkranken. Grundsätzlich könne sich jedes Säugetier bei sehr hoher Viruskonzentration mit Influenza infizieren. "Bisher wurde aber noch nie ein Fall nachgewiesen, dass sich ein Mensch an einem Säugetier mit H5N1 infiziert hätte", betont Univ.Prof. Franz Allerberger, Bereichsleiter Humanmedizin der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Derzeitige Situation in Österreich

Alle bisher getroffenen Maßnahmen in Schutz- und Überwachungszonen dienen dem Schutz und der Verhinderung der Übertragung des Virus H5N1 von Wildvögeln auf Hausgeflügel. Um das Gefährdungspotenzial für Mensch und Tier einstufen zu können, werden im AGES-Labor in Mödling laufend tote Vögel aus dem gesamten Bundesgebiet untersucht. Gesicherte und vom EU-Referenzlabor in Weybridge bestätigte positive Funde von H5N1 liegen derzeit nur für den Großraum Graz vor.

Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen bei Heimtieren

Das ECDC empfiehlt als reine Vorsichtsmaßnahme, Hauskatzen, die innerhalb einer 10-Kilometer-Zone um den Fundort infizierter Wildvögel leben, nicht ins Freie zu lassen. Streunende und halbwild lebende Katzen sollten umgekehrt nicht ins Haus gelassen werden. Bei Anzeichen von schweren Erkältungen bei Katzen, die in genannten Gebieten frei herumgelaufen sind, sollte sicherheitshalber ein Tierarzt aufgesucht werden. Nach eingehenden Beratungen zwischen Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) und AGES wird besorgten Tierhaltern angeraten, diese Empfehlungen des ECDC während der Dauer der Schutzmaßnahmen zu befolgen.

Rückfragehinweis:

AGES- Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Unternehmenskommunikation:
DI Oskar Wawschinek
Tel: 050 555-25000
E-Mail: oskar.wawschinek@ages.at
www.ages.at

Fachlich:
Univ.Prof. Dr. Josef Köfer
Tel: 050 555-35700
E-Mail: josef.koefer@ages.at
www.ages.at

 

Presseinformation zur Geflügelpest 01.03.2006 12:00 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

Österreich ist von der Geflügelpest in mehrerlei Hinsicht betroffen:

1. Geflügelpest bei Wildvögeln in Nachbarstaaten
     a. Slowenien – St. Primoz 
     b. Slowakei – Bratislava

2. Geflügelpest bei Wildvögeln in Österreich 
     a. Steiermark – Bezirke Graz, Graz-Umgebung (Mellach & Gössendorf) und Hartberg
     b. Wien – Wasserpark/Alte Donau
     c. Niederösterreich – Bezirk Wien Umgebung

3. Überflug von Zugvögeln

4. Untersuchungsergebnisse

Presseinformation/Langfassung 01.03.2006 (PDF, 79 KB)

  

 

Presseinformation zur Geflügelpest 24.02.2006 17:30 Uhr

Alle Informationen zur Tierseuche unter der Hotline 050 555-666

Österreich ist von der Geflügelpest in mehrerlei Hinsicht betroffen:

1. Geflügelpest bei Wildvögeln in Nachbarstaaten
    a. Slowenien – St. Primoz
    b. Slowakei – Bratislava

2. Geflügelpest bei Wildvögeln in Österreich 
     a. Steiermark – Bezirke Graz, Graz-Umgebung (Mellach & Gössendorf) und Hartberg
     b. Wien – Wasserbad/alte Donau
     c. Niederösterreich – Bezirk Wien Umgebung

3. Überflug von Zugvögeln

4. Untersuchungsergebnisse


 

1. Geflügelpest bei Wildvögeln in Nachbarstaaten

1.1. Slowenien:

Am 12. Februar informierten die slowenischen Veterinärbehörden über die Feststellung eines Influenza A-Virus, Subtyp H5, bei einem Schwan.

Um die Fundstelle und um den Ort, an den der Schwan verbracht wurde, wurden Schutz- und Überwachungszonen errichtet. Eine Überwachungszone reicht bis in österreichisches Staatsgebiet in die Bundesländer Kärnten und Steiermark.

1.2. Slowakei:

Am 21. Februar nachmittags informierten die slowakischen Veterinärbehörden über die Feststellung eines Influenza A-Virus, Subtyp H5, bei einem Schwan.

Um die Fundstelle und um den Ort, an den der Schwan verbracht wurde, wurden Schutz- und Überwachungszonen errichtet. Eine Überwachungszone reicht auf das österreichische Staatsgebiet in die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland.

2. Geflügelpest bei Wildvögeln in Österreich

2.1. Bezirk Graz Umgebung:

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde am 14. Februar 2006, nachmittags vom Geflügelpest-Referenzlabor in der AGES darüber informiert, dass bei zwei tot aufgefundenen Schwänen in der Steiermark (Bezirk Graz Umgebung) das Influenza A-Virus, Subtyp H5N1 festgestellt wurde.

Proben wurden in das Referenzlabor der Europäischen Gemeinschaft in Weybridge geschickt und am 18. Februar bestätigt.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde am 20. Februar 2006, nachmittags vom Geflügelpest-Referenzlabor in der AGES darüber informiert, dass bei weiteren vier tot aufgefundenen Schwänen in der Steiermark (Bezirk Graz Umgebung) das Influena A-Virus, Subtyp H5N1 festgestellt wurde.

2.2. Bezirk Hartberg:

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde am 17. Februar 2006, früher Abend vom Geflügelpest-Referenzlabor in der AGES darüber informiert, dass bei einer tot aufgefundenen Moschusente in der Steiermark (Bezirk Hartberg) das Influenza A-Virus, Subtyp H5N1 festgestellt wurde.

Proben wurden in das Referenzlabor der Europäischen Gemeinschaft in Weybridge geschickt.

2.3. Bezirk Wien-Umgebung:

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde am 18. Februar 2006, vormittags vom Geflügelpest-Referenzlabor in der AGES darüber informiert, dass bei einer tot aufgefundenen Wildente in Niederösterreich (Bezirk Wien Umgebung) der dringende Verdacht besteht, dass das Influenza A-Virus, Subtyp H5 vorliegt. Weitere Untersuchungen betreffend des Subtyps H5N1 sind im Laufen.

Proben wurden in das Referenzlabor der Europäischen Gemeinschaft in Weybridge geschickt.

2.4. Bezirk Wien-Floridsdorf:

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde am 18. Februar 2006, vormittags vom Geflügelpest-Referenzlabor in der AGES darüber informiert, dass bei einem tot aufgefundenem Schwan in Wien (Alte Donau – Wasserpark) der dringende Verdacht besteht, dass das Influenza A-Virus, Subtyp H5N1 nachgewiesen werden kann. Weitere Untersuchungen betreffend des Subtyps H5N1 sind im Laufen.

Proben wurden in das Referenzlabor der Europäischen Gemeinschaft in Weybridge geschickt.

2.5. Bezirk Graz-Stadt:

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde am 22. Februar 2006, vormittags vom Geflügelpest-Referenzlabor in der AGES darüber informiert, dass bei einem Schwan, fünf Kontakttieren (zwei Hühner und drei Enten) aus dem Tierheim Arche Noah in Graz das Influenza A-Virus, Subtyp H5N1 nachgewiesen wurde.

Insgesamt wurden aus dem Tierheim Arche Noah 34 Kontakttiere untersucht 21 davon zeigten bisher ein eindeutig negatives Ergebnis, bei 8 weiteren wurden weitere Tests zur Abklärung eingeleitet.

Proben wurden in das Referenzlabor der Europäischen Gemeinschaft in Weybridge geschickt.

2.6. Bezirk Graz-Umgebung:

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde am 24. Februar 2006, nachmittags vom Geflügelpest-Referenzlabor in der AGES darüber informiert, dass bei einem Schwan, der im Bereich der Kläranlage Gössendorf (Bezirk Graz Umgebung) gefunden wurde das Influenza A-Virus, Subtyp H5N1 nachgewiesen wurde.

Proben wurden in das Referenzlabor der Europäischen Gemeinschaft in Weybridge geschickt.

Die Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone in diesem Gebiet wurde von Bundesministerin für Gesundheit und Frauen veranlasst.

Am 22.02.2006 wurde daher von der Frau Bundesministerin die folgende Verordnung erlassen:

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Schutzmaßnahmen wegen Verdachtsfällen von Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpestverordnung 2006) - tritt mit 00.00 Uhr 23.02.06 in Kraft zum Verordnungstext

In dieser Verordnung werden Schutz- und Überwachungszonen rund um die Auffindungsorte von verdächtigen toten Wildvögeln festgelegt, sowie Maßnahmen, die in diesen Zonen gelten erlassen.

Bestimmungen in der Schutzzone – mind. 3 km Radius:

  • Kontrolle aller Geflügelhaltungsbetriebe in der Schutzzone durch die zuständige Amtstierärztin/den zuständigen Amtstierarzt, klinische Untersuchung des Geflügels in diesen Betrieben und erforderlichenfalls Probennahme
  • Aufstallungspflicht
  • Getrennte Haltung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel
  • Desinfektionsmaßnahmen an den Eingängen zu Geflügehaltungen und besondere Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion
  • "Stand still": Verbot der Beförderung von Geflügel, Bruteiern, Frischfleisch innerhalb der Schutzzone (außer die Durchfuhr auf Fernverkehrsstrassen und Eisenbahnstrecken). Nicht betroffen sind Konsumeier.
  • Besondere Bestimmungen in begründeten zB. tierschutzrelevanten Fällen nach behördlicher Genehmigung und und unter behördlicher Kontrolle für das Verbringen von Geflügel, Frischfleisch, Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen sowie für frei lebendes Federwild, darunter fallen Bestimmungen für das Schlachtgeflügel, für Eintagsküken und Bruteier
  • Transportfahrzeuge, die in der Schutzzone zur Beförderung von Geflügel und Geflügelprodukten verwendet werden, dürfen die Zone nur nach behördlicher Kontrolle und behördlicher Genehmigung verlassen
  • Das Ausbringen von Stall- und Flüssigmist ist verboten (außer die Beförderung zur Verarbeitung)
  • Dauer der Maßnahmen mind. 21 Tage.

Bestimmungen in der Überwachungszone – mind. 10 km Radius:

  • Aufstallungspflicht
  • Getrennte Haltung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel
  • Besondere Sorgfalt bei Reinigung und Desinfektion
  • Innerhalb der ersten 15 Tage nach In-Kraft-Treten der Überwachungszone darf Geflügel oder andern Vögeln aus der Überwachungszone nicht heraus gebracht werden – eine Ausnahme gibt es für Schlachtgeflügel in einen dafür bestimmten Schlachthof.
  • Bruteier dürfen aus der Überwachungszone nicht verbracht werden, außer in Brütereien, die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bestimmt wurden; Eier und Verpackungen sind zu desinfizieren
  • Das Ausbringen von Stall- und Flüssigmist ist verboten (außer die Beförderung zur Verarbeitung
  • Jedes Verbringen ist aufzeichnungspflichtig (Geflügelhalter/innen, Transporteure und Händler)
  • Dauer der Maßnahmen mind. 30 Tage

Bestimmungen, die in Schutz- und Überwachungszone gelten:

  • Verbot von Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkten und Tierbörsen und von sonstigen Veranstaltungen, bei denen Geflügel oder Vögel anderer Art ausgestellt, getauscht, gehandelt oder vorgeführt werden
  • Verbot der Jagd auf Wildvögel
  • Das Auffinden von totem Wassergeflügel ist der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden – die zuständige Amtstierärztin/der zuständige Amtstierarzt sendet diese Wasservögel an das nationale Referenzlabor für Geflügelpest.

Anhänge – Schutz- und Überwachungszonen:

Anhang A sieht die Schutzzonen in Österreich vor,

Anhang B bestimmt die Überwachungszonen in Österreich die auf das Auftreten der Geflügelpest in Wildvogelbeständen in Österreich zurück zu führen sind, und

Anhang C legt jene Gebiete fest, die auf Grund von Geflügelpest bei Wildtieren in Nachbarstaaten als Überwachungszone definiert werden müssen.

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3. Überflug von Zugvögeln – Bundesweite Stallpflicht

Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Festlegung besonderer Maßnahmen in Risikogebieten zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel (Geflügelpest-Risikoverordnung 2006), BGBl.. II Nr. 68/2006 und deren Änderungen   zum Verordnungstext

Ab 16. Februar 2006 00.00 Uhr wurde für jene Risikogebieten, die bereits in der Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel, BGBl.. II Nr. 427/2005 (gültig ab 16. Dezember 2005) festgelegt wurden, über die bereits derzeit geltenden strengen Biosicherheitsmaßnahmen hinaus die Stallpflicht bis 30. April 2006 verfügt.

Mit 18. Februar 2006 00.00 Uhr wurden die im Dezember 2005 festgelegten Risikogebiete erweitert. Neben den bereits genannten Gebieten wurden jene Bezirke in Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland zu Risikogebieten definiert, die eine sehr hohe Geflügeldichte aufweisen. Zusätzlich wurden für Niederösterreich und das Mur- und Mürztal sowie im Westen Kärntens die Risikogebiete erweitert.