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Heizkostenzuschuß 2006/2007

Schatten

 

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2006/2007 in der Höhe von € 100,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.

Die Anträge müssen bis spätestens 30. April 2007 bei der Gemeinde eingelangt sein.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
 

  • AusgleichszulagenbezieherInnen

  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2006 oder danach die Familienhilfe beziehen

  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

Nähere Einzelheiten (zB. Einkommensgrenze) sind den hier herunterladbaren Unterlagen zu entnehmen:

 

Formular Antragsformular .Heizkostenzuschuss.pdf
NÖ. Heizkostenzuschuss - Häufig gestellte Fragen.pdf
. Heizkostenzuschuss - Richtlinien.pdf

 

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