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Linkweg: Startseite / Aktuelles Info-Point / Alkoholherstellung

 

 

Information des Zollamtes

 

Sehr geehrte Abfindungsberechtigte !

 

Mit 1. Juli 2006 treten umfangreiche Änderungen im Bereich der Alkoholherstellung unter Abfindung in Kraft.

Für Sie ergeben sich damit einige Vereinfachungen bzw. Veränderungen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Elektronische Abfindungsanmeldung über FinanzOnline
    Vorteile: keine Anfahrtswege zum Zollamt, automatische Berechnungsvorgänge, Brennbeginn Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) grundsätzlich 5 Stunden nach Anmeldung, bei Einreichung zwischen 08.00 Uhr und 14.00 Uhr
  2. Neu zuständiges Zollamt: Zollamt am Ort Ihres Wohnsitzes
  3. Neue Vordrucke
    VSt 3: Grunddatenerefassung
    VSt 4: Anmeldung zur Alkoholherstellung
    VSt 5: Anzeige einer Reinigung
    Der bisherige Vordruck VSt 20 ist ab 1. Juli 2006 nicht mehr gültig !
  4. Verfügbarkeit der neuen Vordrucke als Ausfüll- und Druckversion im Internet unter www.bmf.gv.at - Formulare - Formulare Zoll

Da die Umstellung per 1. Juli 2006 auch EDV-systembedingt einige Änderungen mit sich bringt, sollten in der Zeit zwischen 15. und 30. Juni 2006 keine Abfindungsanmeldungen mit Brennbeginn in dieser Zeit abgegeben werden. Planen Sie einen Brennvorgang in dieser Zeit, werden Sie gebeten, diesen nach Möglichkeit vor dem 15. Juni 2006 beim Zollamt anzumelden.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Zollamt oder an Ihre zuständige Landwirtschaftskammer.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zollamt

 

 

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