Mit
1. Juli 2006 treten umfangreiche Änderungen im Bereich der
Alkoholherstellung unter Abfindung in Kraft.
Für Sie ergeben sich damit einige Vereinfachungen
bzw. Veränderungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Elektronische Abfindungsanmeldung über FinanzOnline
Vorteile:
keine Anfahrtswege zum Zollamt, automatische Berechnungsvorgänge, Brennbeginn
Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) grundsätzlich 5 Stunden nach
Anmeldung, bei Einreichung zwischen 08.00 Uhr und 14.00 Uhr
- Neu zuständiges Zollamt: Zollamt am Ort Ihres Wohnsitzes
- Neue Vordrucke
VSt 3: Grunddatenerefassung
VSt 4: Anmeldung zur Alkoholherstellung
VSt 5: Anzeige einer Reinigung
Der bisherige Vordruck VSt 20 ist ab 1. Juli 2006 nicht mehr gültig !
- Verfügbarkeit der neuen Vordrucke als Ausfüll- und Druckversion im
Internet unter
www.bmf.gv.at
- Formulare - Formulare Zoll
Da die Umstellung per 1. Juli 2006 auch
EDV-systembedingt einige Änderungen mit sich bringt, sollten in
der Zeit zwischen 15. und 30. Juni 2006 keine Abfindungsanmeldungen mit
Brennbeginn in dieser Zeit abgegeben werden. Planen Sie einen Brennvorgang in
dieser Zeit, werden Sie gebeten, diesen nach Möglichkeit vor dem 15. Juni
2006 beim Zollamt anzumelden.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Zollamt oder an Ihre
zuständige Landwirtschaftskammer.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zollamt