| MARKTGEMEINDE PRESSBAUM / Rathaus | ||||||||
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INFO
AuslandsösterreicherInnen
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| Auslandsniederösterreicher Antrag WORD (43kb) |
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Neben der Eintragung in die Wählerevidenz benötigen Sie zur Stimmabgabe noch eine Wahlkarte (für Wahlen) bzw. Stimmkarte (für Volksabstimmungen und Volksbefragungen). Diese ist bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde direkt zu beantragen, was auch für maximal 10 Jahre "im Voraus" geschehen kann. Dann bekommen Sie die Wahl- und Stimmkarten automatisch an die der Wählerevidenzgemeinde bekannt gegebene Adresse zugeschickt.
ACHTUNG: Sollten Sie Ihre Postadresse inzwischen geändert und dies der Wählerevidenzgemeinde nicht bekannt gegeben haben, könnte Sie die Wahl-/Stimmkarte nicht erreichen (Duplikate können nicht ausgestellt werden).
TIPP: Eine Beantragung von Wahl-/Stimmkarten im Voraus ist also besonders dann geraten, wenn Sie entweder ihren ausländischen Wohnsitz nicht (oft) verlegen ODER Sie jede Änderung der Wählerevidenzgemeinde verlässlich mitteilen.
Die Beantragung von Wahl/Stimmkarten kann zB. mittels eines der Formulare "Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte" (siehe unten) oder auch formlos erfolgen, am raschesten und damit aus Zeitgründen am sichersten per Fax oder elektronisch, ist aber auch persönlich möglich. Bei Fragen oder für weitere Hilfe stehen Ihnen die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland - Botschaften wie (General-)Konsulate - gerne zur Verfügung.
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WK Antragsformular PDF
(8,73 kB) WK Antragsformular WORD ausfüllbar (40 kB)
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In vielen Ländern kann eine direkte Zusendung der Wahlkarte an Ihre Aufenthaltsadresse - und nicht über eine österreichische Botschaft / ein (General-)Konsulat - die rechtzeitige Stimmabgabe erleichtern.
TIPP: Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann auch gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz an die Wählerevidenzgemeinde abgeschickt werden.
TIPP: Bei Neu- oder Wiedereintragung in die [Europa-]Wählerevidenz kann der Antrag auf automatische Zusendung von Wahl- bzw. Stimmkarten für maximal 10 Jahre "im Voraus" mittels des Formulars "Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz" erfolgen.
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Wählerevidenz-Formular
PDF (236kB) Ausfüllanleitung PDF (57kB) |
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Wenn auch als letzter Termin für die mündliche oder schriftliche Beantragung einer Wahlkarte der zweite (12.00 Uhr) bzw. vierte Tag vor dem Wahltag gesetzlich festgelegt ist, ist dies angesichts des möglichen weiten Postwegs für eine tatsächliche gültige Stimmabgabe im Ausland für viele Fälle zu spät. Ein rechtzeitiges Einbringen des Antrags auf Ausstellung einer Wahlkarte unter Bedachtnahme auf Bearbeitungszeiten sowie den Postweg zurück zu Ihnen wird Ihnen daher nachdrücklich empfohlen.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel, ein gummiertes Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt für das Wählen im Ausland.
Auch ÖsterreicherInnen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, können bei ihrer Heimatgemeinde die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen und mit dieser unter den gleichen Bedingungen wie AuslandsösterreicherInnen ihre Stimme abgeben.