| MARKTGEMEINDE PRESSBAUM / Rathaus | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Tiefbauamt
Formulare
(ONLINE und PDF)
BAUWESEN Formulare/Wissenswertes
ONLINE-Formulare
Wir informieren
>>
Gebühren.pdf
An alle Abnehmer der öffentlichen Wasserleitung WASSERZÄHLER - TAUSCH und ABLESUNG Die Marktgemeinde Pressbaum möchte sich hiermit für das große Entgegenkommen beim Tausch und bei der Ablesung Ihres Hauswassermessers bedanken. Danke auch für das Verständnis, dass nicht alle vorgegebenen Termine pünktlich eingehalten werden konnten. Gemäß geltendem Eichgesetz sind die Wasserzähler alle 5 Jahre zu tauschen. Für den Tausch ist die Anwesenheit des/der Grundeigentümer und der freie Zugang zum Wasserzähler unbedingt erforderlich. Der Termin für den Tausch in der Zeit von Juli bis September des jeweiligen Jahres wird den Liegenschaftseigentümern am Postwege mitgeteilt. Eventuelle Terminänderungen bitte rechtzeitig bekannt geben. Die Wasserzählerablesung erfolgt einerseits durch die Gemeinde selbst und mittlerweile fast flächendeckend mittels Funkablesung. D.h. es werden die Daten mittels Funk automatisch übermittelt. Diesbezügliche Ablesung erfolgt in der Woche vor dem 30.09. des jeweiligen Jahres. Die wenigen Zähler, die noch nicht mit Funk ausgestattet sind, werden ebenfalls von der Gemeinde abgelesen - diesbezügliche Verständigung über den Termin erfolgt ebenfalls schriftlich - oder die Liegenschaftseigentümer werden um Selbstablesung gebeten.
WASSERZÄHLER–ALLGEMEIN WASSERZÄHLERSCHACHT Wir möchten hiermit in Erinnerung rufen, dass die Wasserzähler ganzjährig frei zugänglich zu halten sind ( zB. keine Verbauungen, keine Verschlichtungen mit Brennmaterial, etc.). Der Wasserzählerschacht ist ebenfalls frei zugänglich zu halten ( zB. allfälligen Verwuchs rechtzeitig zurückschneiden). Überprüfen Sie weiters die erforderlichen Absperreinrichtungen vor und nach dem Wasserzähler auf ihre Funktionstüchtigkeit. Weiters empfiehlt es sich, die Situierung Ihrer Hauptabsperrung (Salbachventil) zu kennen und eventuell zu markieren. Für die Auffindung und die Kenntlichmachung des Salbachventils wenden Sie sich bitte im Bedarfsfalle an unseren Wassermeister, Herrn Bruckner.
Sie erhalten die Verbrauchsabrechnung des Ablesezeitraumes 1.10. – 30.09. des Folgejahres. Der vorjährige Stand wird vom per 30.09. des laufenden Jahres abgelesenen Zählerstand in Abzug gebracht, die bisherigen á conto Vorschreibungen gegen gerechnet und die verbleibende Restmenge zur Verrechnung vorgeschrieben ( s. Abrechnung). In der folgenden 4. Quartalsvorschreibung scheint die Abrechnung jeweils unter Rückstand auf. Für jene Wasserzähler, deren Stand bis 30.09. des laufenden Jahres hieramts nicht eingelangt sind, wurden die vorgeschriebenen á conto Zahlungen aufgerechnet und mit dem sich daraus ergebendem Zählerstand (Annahme) abgerechnet. Folglich der Verbrauchsmenge ergeben sich daraus die neu vorzuschreibenden á conto Zahlungen.
Alljährlich, während und nach dem Winter, sind Hausbesitzer mit der Tatsache konfrontiert, dass die Wasserzähler aufgrund von Frostschäden aufgefroren sind. Insbesondere in Rohbauten, in Garagen und auch in Kellern, die nicht ausreichend isoliert sind, kommt es immer wieder zu unangenehmen Frostschäden an den Wasserzählern. Speziell in einem Winter, der über längere Zeit hindurch Temperaturen unter dem Gefrierpunkt bringt, ist es wichtig, für eine ausreichende Isolierung zu sorgen. Sie können damit Schäden an Ihrer Hauswasserleitung und an Ihrem Vermögen vermeiden und schützen gleichzeitig den wertvollen Rohstoff Wasser. Führen Sie bitte Isolierungsarbeiten rechtzeitig durch, denn beschädigte Wasserzähler müssen auf Ihre Rechnung ausgetauscht und allfällige Verlustmengen weiter verrechnet werden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||