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Allgemeine Verwaltung -
Meldeamt
Ihre Ansprechpartner sind:
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Herr FOI BERGER Robert
- Leiter allgemeine Verwaltung EDV-Beauftragter
/
Systemadministrator / Webmaster /
Infomaster /
e-Government
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MELDEWESEN, WÄHLEREVIDENZEN,
Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbegehren, Schöffenlisten,
Unterstützungserklärungen, FUNDAMT,
Verlustanzeigen, Hundesteuer,
Pensionistenkrankenscheine, Strafregisterbescheinigungen,
Fremdenverkehrsstatistik, Tourismusinformationen, Viehzählungen, Bodennutzungserhebungen,
Privatzimmer- und Ferienwohnungsanmeldungen, Sperrstundenverlängerungen, Buschenschankbewilligungen,
Veranstaltungsanmeldungen, Spielautomatenanmeldungen, Formulare(Finanzamt
und NÖ.Landesregierung) usw.
Kindergarten, Gelbe-Säcke,
Windel-Säcke, Restmüll-Säcke, Bio-Säcke |
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Tel.02233/52232 DW.71 |
Hier klicken für eine E-Mail
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Frau
BENES
Hannelore Stellvertreterin |
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Tel.02233/52232 DW.79
|
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Hier klicken für eine E-Mail | |
pdf-Formulare (Für
PDF-Dateien benötigen Sie den Acrobat-Reader
Gratis oder den ebenfalls gratis erhältlichen, jedoch viel
schnelleren
FOXIT READER .)
Formulare für die Gebietskrankenkasse
(PDF-Formular ausfüllbar)
ONLINE/Formulare
» zurück zur Bürgerservice-Site
Formulare
Wir informieren
STRAFREGISTERANTRAG: Wenn Sie einen
Strafregisterantrag bei uns stellen, so dauert dessen Fertigstellung,
sprich Ausfolgung der Strafregisterbescheinigung, ca. 1 bis 2 Wochen. Es
besteht jedoch auch die Möglichkeit einer rascheren Ausfertigung:
Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung persönlich
unter Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises an das
Bezirkspolizeikommissariat Meidling, 1120 Wien, Hufelandgasse 4 - Tel.
01/31310-45170. Sie erhalten dann die Bescheinigung innerhalb des
Antragstages.

Ab
21.07.2003
sind, bis auf weiteres, die
gelben
Säcke, die Bio-Säcke, die
Restmüllsäcke
sowie
die
Windelsäcke
nur
mehr
im MELDEAMT-
2.Stock
-
Zimmer
32
erhältlich
20.09.2006:
Ab sofort
besteht für private Haushalte die Möglichkeit, eine 80Liter Windeltonne, zum
Preis von € 69,60 inklusive 10%
Ust, anzufordern.
Die Entleerung der Windeltonne erfolgt 26
mal pro Jahr (14-tägig) PREISLISTE für Müllsäcke/Autowrackentsorgung
PDF-Preisliste
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Restmüllsack |
pro Stück |
€ 2,50 |
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Windelsack |
pro Stück |
€ 1,40 |
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Biosäcke (10 Liter) |
pro Rolle |
€ 4,00 |
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Sackhalterung für Biosack |
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€ 9,00 |
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Bioeinstecksäcke 120 l Maisstärke
Bioeinstecksäcke 240 l Maisstärke
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pro Stück
pro Stück |
€ 0,90
€ 1,30 |
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Maskomal |
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€ 6,48 |
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Autowrack (Sammeltermin) |
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€ 36,30 |
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Autowrack (Einzelabholung) |
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€ 50,80 |

GEBÜHRENINFORMATION Örtliche Veranstaltungspolizei
Anmeldung von Tanzunterhaltungen samt
Ausstellung der Anmeldebescheinigung
| bis zu 24 Stunden
....................... € 13,-- Bundesgebühr
plus € 10,90 Verwaltungsabgabe |
| bis zu einem Monat
..................... € 13,-- Bundesgebühr
plus € 21,80 Verwaltungsabgabe |
| bis zu einem Jahr
........................ € 13,-- Bundesgebühr
plus € 43,60 Verwaltungsabgabe |
Anmeldung sonstiger Veranstaltungen samt Ausstellung
einer Anmeldebescheinigung
| bis zu einem Monat
..................... € 13,-- Bundesgebühr
plus € 10,90 Verwaltungsabgabe |
| bis zu sechs Monaten
................. € 13,-- Bundesgebühr
plus € 18,17 Verwaltungsabgabe |
| bis zu einem Jahr
........................ € 13,-- Bundesgebühr
plus € 36,34 Verwaltungsabgabe |

Bitte beachten Sie: Die Ausstellung der Reisepässe wird nicht, wie in manchen Medien
behauptet, generell von den Gemeinden durchgeführt, sondern nur bei den
Gemeinden, wo eine Bundespolizeidirektion errichtet ist.

Höhe der Hundesteuer: für
Nutzhunde €
6,54 für Gebrauchshunde € 30,00
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Bearbeiter:
Herr FOI. R.BERGER
Klappe: 71 (Durchwahl)
Zl.155- Korr./2002
Pressbaum, am 30.12.2002
Sehr geehrte/r
HUNDEBESITZER/IN
Betrifft: Hundekennzeichnung 2003
Bezug: Erlaß der NÖ.Lds.Regierung IVW3-LG-1370201/010-2002 vom
20.11.2002
Auf Grund der am 07.11.2002
beschlossenen Änderung des NÖ. Hundeabgabegesetzes 1979, LGBl.3702, wirksam mit
01.01.2003 ergeht folgende INFORMATION:
Im Wesentlichen wurde die Ausgabe der Hundeabgabemarke neu geregelt. Bisher
war die Hundeabgabemarke jährlich bis zum 5.Februar bei Entrichtung der
Hundeabgabe gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen. In Hinkunft ist die Hundeabgabemarke nur noch einmal (statt bisher jährlich), anlässlich der erstmaligen
Anmeldung des Hundes in der Gemeinde, gegen Erstattung der Selbstkosten
auszufolgen. Die Hundeabgabemarken behalten dann bis zur Abmeldung (durch
Verlust, Abgabe, Wegzug, Krankheit) des Hundes ihre Geltung.
Der Fälligkeitstermin für die weiterhin jährlich zu entrichtende
Hundeabgabe wurde mit 15. Februar des jeweiligen Jahres (statt wie bisher der
5. Februar) neu festgesetzt.
ANMERKUNG:
Der Selbstkostenpreis für etwaige neue Hundemarken beträgt ab
01.01.2003 € 0,97
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An-/Abmeldung
Meldepflicht
Wer nach Österreich zieht, innerhalb
Österreichs übersiedelt oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist
verpflichtet, sich bei der, für den Wohnort zuständigen, Behörde
polizeilich anzumelden. Hierbei sind verschiedene Fristen zu beachten.
Auch die Unterkunftnahme in einem
Beherbergungsbetrieb ist jedenfalls zu melden und erfolgt durch Ausfüllen
des Gästblattes.
Ausnahmen von der Meldepflicht:
Nicht zu melden sind
- Menschen, denen in einer Wohnung nicht
länger als drei Tage Unterkunft gewährt wird;
- ausländische Staatsoberhäupter,
Regierungsmitglieder und diesen vergleichbare Persönlichkeiten sowie deren
Begleitpersonen
- Fremde, die im Besitz eines gemäß § 84 des
Fremdengesetzes 1997,
BGBl. I Nr.75, vom Bundesminister für auswärtige
Angelegenheiten ausgestellten gültigen Lichtbildausweis sind, soweit sie in
Wohnungen Unterkunft nehmen;
- Menschen die auf Grund einer Entscheidung
oder Verfügung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde angehalten
werden;
- Fremde, denen in Vollziehung des
Bundesbetreuungsgesetzes,
BGBl. Nr.405/1991, Unterkunft in Einrichtungen
einer Gebietskörperschaft gewährt wird.
Sofern sie nach den Bestimmungen dieses
Bundesgesetzes schon anderswo gemeldet sind, sind Menschen nicht zu melden,
- denen in einer Wohnung nicht länger als
zwei Monate unentgeltlich Unterkunft gewährt wird;
- die als Pfleglinge in einer Krankenanstalt
aufgenommen sind
- die als Minderjährige in Kinder-, Schüler-,
Studenten-, Jugend- oder Sportheimen untergebracht sind;
- die als Angehörige des Bundesheeres, der
Bundespolizei, der Zoll- oder Justizwache oder die
im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienstes in einer Gemeinschaftsunterkunft
untergebracht sind.
Meldevorgang
(An- und Abmeldung)
Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf,
der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb
Österreichs übersiedelt. Die An-
bzw. Abmeldung ist verpflichtend.
Fristen:
- Anmeldung: innerhalb von drei Tagen
nach Unterkunftnahme
- Anmeldung eines Neugeborenen:
innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
- Abmeldung: innerhalb von drei Tagen
vor oder nach Aufgabe der Unterkunft
- Ab- und Anmeldung(Ummeldung) bei
Namensänderung: innerhalb von drei Monaten ab Eintritt des Ereignisses
Zuständige
Behörde:
- in den Bundesländern: Die
Meldebehörden der Gemeindeämter
- in Wien: der Meldeservice der
Magistratischen Bezirksämter
Die An-
bzw. Abmeldung kann
- persönlich,
- durch eine Vertrauensperson (mit den
Originaldokumenten des/der Meldepflichtigen oder beglaubigten Abschriften
dieser Dokumente) oder
- postalisch
erfolgen.
Anmeldungen per FAX oder via E-Mail sind
derzeit gesetzlich nicht möglich
Hinweis: Wer seinen/ihren
Hauptwohnsitz neu anmeldet, kann zusammen mit der Anmeldung auch die
Abmeldung von der alten Unterkunft vornehmen. Zuständig ist hiefür die
Meldebehörde des neuen Hauptwohnsitzes.

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