| MARKTGEMEINDE PRESSBAUM / Rathaus | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Hochbauamt
INFO betreffend
Hausnummern
Ihre Ansprechpartner sind:
Wir informieren Wichtige
Mitteilung des Bauamtes (Baubewilligungsverfahren) Auf
Grund des vorherrschenden Baubooms in Pressbaum ist die Erledigung sämtlicher
Bauansuchen in der gewohnt prompten Art derzeit nicht möglich, jedoch wird die
gesetzliche Frist (max. 3 Monate) eingehalten. Die Erledigungsfrist beginnt nach
Prüfung (max. 8 Wochen) und bei Vollständigkeit der Einreichunterlagen zu
laufen. Das
Bauamt ist auch zukünftig bemüht das Bewilligungsverfahren so kurz wie
möglich zu halten. Kanal:
Informationen betreffend der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in Bezug
auf die Kanalanschlußverpflichtung entnehmen Sie bitte dem Amtskasten vor dem
Rathaus. Die
Bauamtsleitung 19.07.02 - Überprüfung
Baubewilligungsbescheide Sehr geehrte Liegenschaftsbesitzer! Das Bauamt möchte Sie wieder hinsichtlich der Gültigkeit
von Baubewilligungsbescheiden und Bauausführungsfristen im Folgenden
informieren und Sie höflich ersuchen, hinsichtlich Ihrer eigenen
Baubewilligungsbescheide eine Kontrolle durchzuführen: 1) Der Baubewilligungsbescheid behält seine Gültigkeit zwei
Jahre ab Rechtskraft. Das heißt, der Baubeginn kann innerhalb von zwei Jahren
nach Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides erfolgen. 2) Der Baubeginn ist der Baubehörde innerhalb der
vorgenannten zwei Jahre schriftlich zu melden. 3) Die Bauvollendungsfrist beträgt fünf Jahre ab Baubeginn.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Baubehörde die Fertigstellungsanzeige gemäß
§ 30 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl 8200 i.d.dzt.g. Fassung, einschließlich der
erforderlichen Beilagen, vorzulegen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass nach ungenutztem
Verstreichen dieser Frist bzw. ein konsensloses Benützen der jeweiligen
Baulichkeit eine Bauordnungswidrigkeit vorliegt und die Gemeinde verpflichtet
ist, rechtliche Schritte einzuleiten. Sollte die Fertigstellungsanzeige aus
gewichtigen Gründen nicht eingebracht werden können, ist umgehend mit der
Baubehörde Kontakt aufzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mühe und Mitarbeit. Mit freundlichen Grüßen Die Bauamtsleitung
05.04.02 - Fertigstellungsanzeige Auf Grund häufiger Anfragen an das Bauamt: Eine kurze Information für unsere Bürger über Bauausführungsfristen:
Nach Ablauf dieser Frist, d.h. bei Bauende, ist bei der Baubehörde eine Fertigstellungsanzeige gem. § 30 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, in der derzeit geltenden Fassung, unter Beilage der erforderlichen Unterlagen einzubringen. Ein Benützen des Bauobjektes vor Einbringen der Fertigstellungsanzeige stellt eine Bauordnungswidrigkeit dar und es wäre in weiterer Folge die Gemeinde gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Bei begründetem Antrag an die Baubehörde ist eine Verlängerung der Bauausführungsfrist möglich. Weitere Informationen erhalten Sie während der Amtsstunden auf unserem Bauamt oder unter den Telefonnummern: 02233/52232 DW. 90 oder 94
Die
Niederösterreichische Bauherrenmappe für jeden zukünftigen Hausbauer /
Sanierer! Ab sofort kostenlos bei uns erhältlich! In Vorarlberg, Kärnten und Teilen Niederösterreichs ist sie bereits ein voller Erfolg – jetzt gibt es die Bauherrenmappe auch für unsere Region!
Dieses
neue Informationsmedium bietet jedem Hausbauer und Sanierer eine umfassende
Hilfestellung in sämtlichen baulichen Belangen: Dazu gehören sowohl Tipps
rund ums Bauen, Energieversorgungsinformation, Finanzierungsbeispiele, die
Vorstellung der Handwerker des Bau- und Baunebengewerbes unserer Region, als
auch die Angabe von Bezugspersonen beim Bauamt unserer Gemeinde, sowie
Bauverfahren, Bauantrag und andere wichtige Themen. Die
Niederösterreichische Wohnbaufibel ist in gedruckter Form nur über die
Bauherrenmappe erhältlich und für jeden als Service zum Nachschlagen
verwendbar. Die
Fülle an lückenlosen Informationen, die sie in der kostenlosen Bauherrenmappe
finden, soll ihnen den Weg zum Traumhaus erleichtern und auch verbilligen. RECHTZEITIG INFORMATION HOLEN, BEVOR EIN BAUANTRAG GESTELLT WIRD, ODER EINE ENTSCHEIDUNG GETROFFEN IST!! Mit
dem richtigen Willen lässt sich beim Hausbauen / Sanieren viel Geld – und
auch Zeit – sparen. Wir
würden uns freuen, wenn Sie sich für diesen „Bürgerservice“
interessieren würden! Sie
können sich die Anforderungskarte für Ihr persönliches Exemplar sowohl bei
uns in der Gemeinde als auch bei den Partner- Banken der Initiative Handwerk
abholen und von diesem kostenlosen Bürgerservice maßgeblich profitieren. Für
weitere Informationen zur bauherrenmappe wenden Sie sich bitte an unseren Bürgermeister
oder an den Repräsentant der Initiative Handwerk Hermann Hecke unter hermann.hecke@aon.at
oder
Tel. 0664 8480507
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