Ab sofort
steht der Gesundheitspass für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung
Mit der 1. Auflage des Gesundheitspasses 60
plus, die ab sofort zur Verfügung steht, wird ein wesentliches
Vorhaben der von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat
initiierten
Gesundheitsförderungsbewegung
verwirklicht. Die
Gesundheitsministerin bezeichnet den jetzt vorliegenden
Gesundheitspass 60 plus als "weiteren, wichtigen Schritt zur
Stärkung des Gesundheitsbewusstseins und zur Übernahme für mehr
Verantwortung im Rahmen der eigenen Gesundheitsvorsorge."
Die altersgerechten und geschlechtsspezifisch
strukturierten Gesundheitspässe bestehen aus dem eigentlichen
Gesundheitspass, einer Begleitbroschüre und einem internationalen
Impfpass. Derzeit gibt es bereits den
Jugendgesundheitspass für junge Menschen ab der 8. Schulstufe.
2006 folgen die Gesundheitspässe 40-/40+ für Erwachsene.
Ziel der Gesundheitspässe ist es, den Menschen
eine gesunde und gesundmachende Lebensweise nahe zu bringen und
andererseits auf ungesunde Lebensgewohnheiten aufmerksam zu machen.
Die Gesundheitspässe sind die ideale Ergänzung
zur
Vorsorgeuntersuchung Neu, die seit dem Herbst 2005
flächendeckend allen Personen ab dem 18. Lebensjahr angeboten wird.
Ihren Gesundheitspass 60 plus erhalten Sie im
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen unter:
Tel.: 01/71100-4225 bzw.
brigitte.haferl@bmgf.gv.at
Downloads:
Gesundheitspass 60 plus
Begleitbroschüre
Impfpass
Laufende monatliche
Geldleistungen ab 01.01.2006
Die Richtsätze zur
Bemessung laufender monatlicher Geldleistungen zur
Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes,
ausgenommen Kosten der Unterkunft, betragen ab
01.01.2006 für
|
Menschen, die nicht in Haushalts- oder
Wohngemeinschaften leben (Alleinstehende) |
EUR 493,40 |
|
Menschen, die mit unterhaltsberechtigten/
-pflichtigen Personen in Haushalts- oder
Wohngemeinschaften leben:
a) für den
unterhaltspflichtigen Hauptunterstützten |
EUR 433,30 |
| b)
für jeden unterhaltsberechtigten
Haushaltsangeheörigen mit Anspruch auf
Familienbeihilfe |
EUR
133,80 |
| c)
für jeden unterhaltsberechtigten
Haushaltsangehörigen ohne Anspruch auf
Familienbeihilfe |
EUR
238,50 |
|
Menschen, die mit sonstigen Personen oder im
Rahmen einer Lebensgemeinschaft in Haushalts-
oder Wohngemeinschaft leben |
EUR
335,90 |
| |
|
| Der Zuschuss zu den
vertretbaren Unterkunftskosten an Empfänger von
laufenden monatlichen Leistungen beträgt für: |
|
1. Alleinstehende oder unterhaltspflichtige
Hauptunterstützte pro Monat bis |
EUR 92,30 |
|
2. Haushaltsangehörige ohne Anspruch auf
Familienbeihilfe pro Monat bis |
EUR 39,70 |
|
3. Menschen, die mit sonstigen Personen oder im
Rahmen einer Lebensgemeinschaft in Haushalts-
oder Wohngemeinschaft leben pro Monat bis zu |
EUR 66,00 |
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Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage soll
jedem Pensionsbezieher und jeder Pensionsbezieherin,
der oder die im Inland lebt, ein
Mindesteinkommen sichern.
Liegt das Gesamteinkommen
(Pension plus sonstige Nettoeinkommen plus
eventuelle Unterhaltsansprüche) unter einem
gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält
der Pensionsbezieher oder die Pensionsbezieherin
eine Ausgleichszulage zur Aufstockung seines oder
ihres Gesamteinkommens.
Hinweis:
Jeder Pensionsantrag wird auch als Antrag auf
Ausgleichszulage gewertet.
zuständige Behörde:
der jeweilige
Pensionsversicherungsträger
mitzubringende Dokumente:
- Formular "
Fragebogen
Ausgleichszulage"
zum Downloaden
- jeweilige Bestätigung,
aus der hervorgeht, warum der Anspruch
entstanden ist (z.B. Scheidungsurkunde)
Hinweis: Als
Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet,
das Formular ist dann nachzureichen.
Höhe der Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage ergänzt
die Pension um die Differenz zwischen
Gesamteinkommen und Richtsatz. Sie gebührt in der
Höhe der Differenz zwischen
- der Summe aus Pension
(brutto), Nettoeinkommen und eventuellen
Unterhaltsansprüchen einerseits und
- dem jeweiligen Richtsatz
andererseits.
Der Anteil des Versicherten am
Krankenversicherungsbeitrag beträgt 4,25% von jeder
Pension zuzüglich 0,10% Ergänzungsbeitrag zur
Finanzierung unfallbedingter Leistungen der
Krankenversicherung (gesamt somit 4,35%), vorher
3,75%.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden ab 01.Jänner 2008 außertourlich
erhöht.
Richtsätze - Eigenpensionsbezieher/innen:
|
für Alleinstehende
|
|
|
für Ehepaare
|
EUR 1.120,00 |
Richtsatz - Bezieher/innen einer Witwer-/Witwenpension
|
Bezieher/innen einer Witwer-/Witwenpension
|
|
|
|
|
Richtsätze - Waisenpensionsbezieher/innen:
Halbwaisen bis zur Vollendung des
24. Lebensjahres |
EUR 274,76 |
Vollwaisen bis zur Vollendung des
24. Lebensjahres |
EUR 412,54 |
Halbwaisen nach Vollendung des
24. Lebensjahres |
EUR 488,24 |
Vollwaisen nach Vollendung des
24. Lebensjahres |
EUR 747,00 |
|
|
|
Hinweis: Bei
der Berücksichtigung des Nettoeinkommens für die
Ermittlung der Ausgleichszulage bleibt bei
Lehrlingsentschädigungen der Betrag von
EUR 168,15 außer
Betracht.
Achtung:
Entsteht der Anspruch
auf Ausgleichszulage oder die Erhöhung
derselben erst später, so ist
innerhalb eines Monats ein entsprechender Antrag zu
stellen.
Bei späterer Antragstellung
kann die Ausgleichszulage rückwirkend frühestens ab
dem der Antragstellung vorangegangenen vollen
Kalendermonat gewährt
bzw.
erhöht werden.
Vergünstigungen
Bezieher und Bezieherinnen
einer Ausgleichszulage sind von der Entrichtung der
Rezept-, der Rundfunk- und Fernsehgrundgebühr sowie
von der Telefongrundgebühr befreit.
zuständige Behörde:
Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Stelle,
wie der Antrag zu stellen ist.
Darüber hinaus ist die
Gewährung von weiteren Beihilfen und
Ermäßigungen möglich. Entsprechende
Auskünfte über diese Leistungen erteilt zum
Beispiel das jeweilige
Wohnsitzfinanzamt,
das Gemeindeamt oder das jeweilige Amt der
Landesregierung.
Beihilfen zur
Anschaffung des notwendigen Heizmaterials in den
Monaten November 2005 bis März 2006 betragen
monatlich EUR 105,20
Der monatliche Geldbetrag für hilfebedürftige, in
stationären Einrichtungen unter gebrachte Menschen wird mit einem Richtsatz in
Höhe von EUR 54,60 (Taschengeld) festgesetzt.
| Familienbeihilfe |
| Die Höhe der Familienbeihilfe
bleibt wie folgt unverändert. |
| für Kinder ab |
Geburt |
EUR 105,40 |
| |
3 Jahren |
EUR 112,70 |
| |
10 Jahren |
EUR 130,90 |
| |
19 Jahren |
EUR 152,70 |
Zuschlag für ein erheblich
behindertes Kind EUR 138,30. Wird für zwei Kinder die Familienbeihilfe
bezogen, erhöht sich der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe um monatlich EUR
12,80 und darüber hinaus für jedes weitere Kind um monatlich EUR
25,50 pro Kind. Der Mehrkindzuschlag (§ 9 FIAG 1967) beträgt EUR
36,40 und der Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 EStG 1988) EUR 50,90.
Pflegegeld
Das Pflegegeld gemäß § 5 Abs. 1 NÖ
Pflegegeldgesetz, LGBl. 9220-7, gebührt zwölfmal jährlich und beträgt monatlich
in
| Stufe 1 |
EUR |
148,30 |
| Stufe 2 |
EUR |
273,40 |
| Stufe 3 |
EUR |
421,80 |
| Stufe 4 |
EUR |
632,70 |
| Stufe 5 |
EUR |
859,30 |
| Stufe 6 |
EUR |
1.171,70 |
| Stufe 7 |
EUR |
1.562,10 |
Für Sozialhilfeempfänger und
Pflegegeldbezieher, die laufend in Bezug stehen, wird die Änderung automatisch
durchgeführt.
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Oma/Opa-Börse
Eine Idee, bei der alle gewinnen: Die
Oma/Opa-Börse. In vielen Familien ist es die natürlichste und
beste Kinderbetreuung der Welt: wenn Oma und Opa auf die Kleinen
aufpassen. Nach diesem Vorbild haben wir eine Idee entwickelt, die
auch vielen anderen in der "Familie Niederösterreich" diese
Möglichkeit schafft:
Denn wir wissen: Es gibt viele Familien, die
weder eine Oma noch einen Opa in der Nähe haben. Und es gibt viele
Ältere, die gerne einmal (wieder) auf Kinder aufpassen würden. Die
Oma/Opa-Börse des Landes Niederösterreich ist eine Idee, mit der
alle gewinnen. Die Familien mehr Flexibilität; die Senioren eine
schöne Beschäftigung - und die Kinder eine liebevolle Betreuung.
Nähere Informationen erteilen unsere
Partnerorganisationen oder die Familienhotline unter
02742/9005-19005
Links:
NÖ Hilfswerk
Family Business
NÖ Volkshilfe
Kath. Familienverband
der Diözese St. Pölten
Kath.
Familienverband Wien
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Oma/Opa-Börse -
Informationen
Es gibt viele Familien, die eine Kinderbetreuung
suchen. Manche ganz regelmäßig, andere eher ab und zu. Und es gibt viele
ältere Menschen, die Freude daran haben und Zeit dazu hätten. Aber was
tun, wenn die eigenen Kinder schon aus dem Haus und die Enkerln schon
groß sind?
Werden Sie Leih-Oma oder Leih-Opa. Melden Sie sich
einfach bei unserer Oma/Opa-Börse: Tel. 02742/9005-19005.
Unsere Partnerorganisationen stellen nicht nur den
Kontakt zu Ihrer "Familie" her. Sie bieten Ihnen auch eine kleine
Einführung in Ihre Aufgabe an und machen Sie mit anderen Leih-Omas und
Leih-Opas bekannt.
Der schönste Lohn der Welt ist natürlich ein
Kinderlächeln. Aber ein kleiner Zuverdienst zur Pension kann auch sehr
viel wert sein. Als Leih-Opa oder Leih-Oma können Sie sich Ihre Pension
aufbessern. Sie bekommen für jede Stunde einen festen Betrag, der vorher
vereinbart wird. Bis zu einem Betrag von monatlich 323,46 Euro auch ohne
Auswirkungen für die Sozial- und Pensionsversicherung.
Als Leih-Oma oder Leih-Opa haben Sie den Schutz
einer Haftpflichtversicherung, die das Land Niederösterreich für Sie
bezahlt. Dazu kommt eine Unfallversicherung für alle Kinder. Und
schließlich bekommen Sie auch einen NÖ Familienpass und (ab 55 Jahren)
kostenlos unsere Seniorenkarte 55 plus - mit allen Vorteilen und
Vergünstigungen für Sie.