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EU-Mitgliedsstaaten und Informationen

>>EU-Verfassungsvertrag.pdf ( 2,04 MB)
>>EU-Reformvertrag .pdf ( 2,02 MB) abgeänderter Verfassungsvertrag !

>>zur Seite institutionelle Reform der Europäischen Union

 

EUROPA-Karte Geschichte der EU Europäischer Rat
EUROPA-Info EUROPA-Parlament EU-Sprachführer
(EU-Jargon)
 

 

Europatelefon

Die Mitarbeiter des Europatelefons sind spezialisiert auf Anfragen zu den verschiedensten Bereichen der Europäischen Union (z.B. Euro, Erweiterung, Beitrittskandidaten, Organe, EU Verfassung).

Die gebührenfreie Nummer lautet: 0800-22 11 11

Das Team des Europatelefons steht Ihnen von Montag bis Freitag (8 bis 18 Uhr) zur Verfügung.

E-Mail: europatelefon@bka.gv.at

 

 

Alle 27 EU-Mitgliedsländer sowie die Kandidatenländer in alphabetischer Reihenfolge

Flagge von Belgien

Fläche

30.518 km²

Einwohner

10,3 Mill.

 

Belgien

 Flagge von Bulgarien  Seitenverhältnis 3:5
Fläche

110.994 km²

Einwohner

7,7 Mill.

 

Bulgarien

Flagge von Dänemark

Fläche

43.094 km²

Einwohner

5,4 Mill.

 

Dänemark

Flagge von Deutschland
Fläche

357.022 km²

Einwohner

82,4 Mill.

 

Deutschland

Flagge von Estland
Fläche

45.227 km²

Einwohner

1,4 Mill.

 

Estland

Flagge von Finnland
Fläche

338.145 km²

Einwohner

5,2 Mill.

 

Finnland

Flagge von Frankreich
Fläche

543.965 km²

Einwohner

59,3 Mill.

 

Frankreich

Flagge von Griechenland
Fläche

131.957 km²

Einwohner

10,6 Mill.

 

Griechenland

Flagge von Großbritanien
Fläche

242.910 km²

Einwohner

60,1 Mill.

 

Großbritannien

Flagge von Irland
Fläche

70.273 km²

Einwohner

3,9 Mill.

 

Irland

Flagge von Italien
Fläche

301.316 km²

Einwohner

58,0 Mill.

 

Italien

Flagge von Lettland
Fläche

64.589 km²

Einwohner

2,4 Mill.

 

Lettland

Flagge von Litauen
Fläche

65.301 km²

Einwohner

3,5 Mill.

 

Litauen

Flagge von Luxemburg
Fläche

2.586 km²

Einwohner

0,4 Mill.

 

Luxemburg

Flagge von Malta
Fläche

316 km²

Einwohner

0,4 Mill.

 

Malta

Flagge von Niederlande
Fläche

41.526 km²

Einwohner

16,1 Mill.

 

Niederlande

Flagge von Österreich
Fläche

83.871 km²

Einwohner

8,1 Mill.

 

Österreich

Flagge von Polen
Fläche

312.685 km²

Einwohner

38,6 Mill.

 

Polen

Flagge von Portugal
Fläche

92.345 km²

Einwohner

10,3 Mill.

 

Portugal

Fläche

238.391 km²

Einwohner

21,2 Mill.

 

Rumänien

Flagge von Schweden
Fläche

449.964 km²

Einwohner

8,9 Mill.

 

Schweden

Flagge von Slowakei
Fläche

49.034 km²

Einwohner

5,4 Mill.

 

Slowakei

Flagge von Slowenien
Fläche

20.253 km²

Einwohner

2,0 Mill.

 

Slowenien

Flagge von Spanien
Fläche

504.782 km²

Einwohner

40,4 Mill.

 

Spanien

Flagge von Tschechien
Fläche

78.866 km²

Einwohner

10,2 Mill.

 

Tschechien

Flagge von Ungarn
Fläche

93.030 km²

Einwohner

10,3 Mill.

 

Ungarn

Flagge von Zypern
Fläche

9.251 km²

Einwohner

0,8 Mill.

 

Zypern

 

 

Kandidatenländer

kroatische Flagge
Kroatien
türkische Flagge
Türkei
 

 

kroatische Flagge  Kroatien

Die Website der Regierung beschreibt detailliert die politischen Organe und das Verwaltungssystem Kroatiens, ergänzt durch die Biographien der Regierungsmitglieder. Sie enthält außerdem einige Dokumente von allgemeiner Bedeutung, insbesondere den Wortlaut der Verfassung und das politische Regierungsprogramm. In einer Datenbasis sind Pressemitteilungen, Protokolle von Regierungssitzungen und ein wöchentliches Informationsbulletin zusammengefaßt. Auch ein monatlicher Newsletter wird auf dieser Website veröffentlicht.
In kroatischer und englischer Sprache.

Die Website des Außenministeriums enthält die Biographien des Ministers und seiner Mitarbeiter sowie Pressemitteilungen, Reden und ein Organigramm des Ministeriums. Die internationalen Beziehungen Kroatiens werden thematisiert; eine Rubrik ist speziell der Europäischen Union gewidmet. Die Website enthält Angaben zu den Botschaften im Ausland und den diplomatischen Vertretungen in Zagreb sowie praktische Informationen über Konsulatsangelegenheiten. Auch eine allgemeine Darstellung Kroatiens wird angeboten.
In kroatischer und englischer Sprache.

 

türkische Flagge  Türkei

Die Website des Außenministeriums enthält eine allgemeine Darstellung der Türkei und die Geschichte der Diplomatie des Landes. Die Grundlinien der türkischen Außenpolitik sowie die Beziehungen mit bestimmten Ländern und internationalen Organisationen werden beschrieben. Die Hauptthemen, insbesondere Zypern und die Europäische Union, befinden sich in speziellen Rubriken. Die sehr ausführliche Rubrik "News & Newspapers" gewährt Zugang zu Pressemitteilungen und Reden des Ministers sowie einer großen Presseschau mit Links zu den wichtigsten türkischen Medien. Die Website enthält außerdem Angaben zu den Botschaften im Ausland und den diplomatischen Vertretungen in Ankara sowie Konsulatsinformationen. Die Webseite enthält eine Suchmaschine.
In türkischer und englischer Sprache.

 

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Geschichte der EU

 

1950: Schuman Erklärung
In seiner Rede am 9. Mai stellt der französische Außenminister Robert Schuman den Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Damit wurde der Grundstein für eine Europäische Union gelegt. Der 9. Mai ist seitdem der „Europatag“.

1952: Gründung EGKS; Pariser Vertrag
Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien gründen die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“. Der 1951 unterzeichnete Vertrag schafft den gemeinsamen Markt und die gemeinsame Kontrolle über Kohle und Stahl.

1958: Gründung EWG und EURATOM; Römische Verträge
Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien unterzeichnen 1957 die „Römischen Verträge“ und gründen damit die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ und die „Europäische Atomgemeinschaft“.

Die EWG hat den internen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen zum Ziel. Die EURATOM will die friedliche Nutzung der Kernenergie und die gemeinsame Forschung gewährleisten, sowie die Sicherheitsvorschriften vereinheitlichen. Die Kommissionen der EWG und der EURATOM nehmen in Brüssel ihre Arbeit auf.

1958: Gründung EuGH
Am 7. Oktober wird in Luxemburg der Europäische Gerichtshof (EuGH) errichtet. Dieser sichert gemeinsam mit dem „Gericht erster Instanz“ die Wahrung des Rechts im gemeinschaftlichen Integrationsprozess.

1962: Einführung GAP
Per Verordnung tritt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Kraft. Die Ziele der GAP sind die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die finanzielle Solidarität in diesem Bereich (Mithilfe der Einrichtung eines Fonds).

1967: Fusion der EGs zur EG; Fusionsvertrag
Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) fusionieren zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und verfügen nun über gemeinsame Organe. Der Fusionsvertrag wurde 1965 unterzeichnet.

1973: Norderweiterung
Die Länder Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EG bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer auf neun steigt.

1979: Einrichtung EWS
Das Europäische Währungssystem (EWS) auf der Grundlage einer europäischen Währungseinheit (ECU) wird, gemäß des Beschlusses des Europäischen Rates vom Dezember 1978, geschaffen.

1979: Wahl Europaparlament
Die erste Direktwahl des 410 Mitglieder umfassenden Europaparlaments findet statt.

1981: Erste Süderweiterung
Griechenland tritt der EG bei. Die EG besteht nun aus zehn Mitgliedsländern.

1986: Zweite Süderweiterung
Die Länder Spanien und Portugal treten bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer auf zwölf steigt.

1987: EEA
Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte (EEA) tritt in Kraft. Sie ist ein umfassender Änderungsvertrag der Römischen Verträge. Die EEA sieht die schrittweise Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis Ende 1992 vor.

Weiters werden die Aufgabenbereiche und die Befugnisse der Gemeinschaft erneuert und die Entscheidungsstrukturen reformiert.

1993: Vertrag von Maastricht
Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht tritt in Kraft und stellt eine tiefgreifende Änderung der EG-Verträge dar. Im Rahmen des Vertrages wird die europäische Wirtschaftsgemeinschaft um eine politische Dimension erweitert. Er schafft die Europäische Union (EU) bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften.

Die Schwerpunkte des Vertrages sind die Einrichtung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die gemeinsame Bekämpfung der internationalen Kriminalität sowie die Schaffung einer Unionsbürgerschaft. Außerdem wird die Einrichtung der vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung einer gemeinsamen Währung für 1999 vereinbart.

1995: Erweiterung
Die Länder Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. Die Zahl der Mitgliedsländer steigt somit auf fünfzehn. Österreich nahm die Beitrittsverhandlungen im Jahre 1993 auf.

1995: Schengener Abkommen
Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen tritt zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal und Spanien in Kraft. Das Übereinkommen regelt die Durchführung und die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr gewährleistet wird. Später treten diesem Übereinkommen auch Italien, Griechenland, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Österreich wendet das Abkommen seit 1998 vollumfänglich an. Mit Norwegen und Island bestehen Kooperationsabkommen. Großbritannien und Irland sind zwar EU-Mitglieder, gehören jedoch nicht zum Schengen-Raum.

1998: Gründung EZB
Am 1. Juli wird in Frankfurt die Europäische Zentralbank (EZB) errichtet. Die EZB setzt die stabilitätsorientierte Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet um. Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten der EU das „Europäische System der Zentralbanken (ESZB)“.

1998: Österreichische Ratspräsidentschaft
Österreich übernimmt in der zweiten Jahreshälfte den Vorsitz im Rat der Europäischen Union.

1999: Vertrag von Amsterdam
Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag wurden die Grundlagen der Union nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Vertrag von Maastricht ein weiteres Mal grundlegend verändert. Der Vertrag von Amsterdam beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:

  • Beschäftigungspolitik
  • Vertiefung der GASP
  • Verbesserung der Zusammenarbeit in Justiz und Inneres
  • Schaffung der Grundlagen der Erweiterung

    1999: Agenda 2000
    Das Reformpaket „Agenda 2000“ wird beschlossen; es beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen:

  • GAP-Reform,
  • neue Regionalpolitik,
  • Festlegung des Finanzrahmens bis 2006

    1999: WWU
    Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) tritt in Kraft. Der Euro wird in 11 (später mit Griechenland 12) EU-Staaten zunächst als Buchgeld eingeführt.

    2001: Unterzeichnung Vertrag von Nizza
    Der Vertrag von Nizza umfasst den Entwurf einer europäischen Grundrechtscharta. Die Europäische Union wird weiters in vier Kernbereichen auf die Erweiterung vorbereitet: Größe und Zusammensetzung der Kommission, Stimmengewichtung im Rat, Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und Verstärkung der Zusammenarbeit. Der Vertrag von Nizza muss noch von den 15 Mitgliedsländern ratifiziert werden, bevor er in Kraft tritt.

    2002: Euro-Einführung
    Seit dem 1. Jänner 2002 ist der Euro in 12 der 15 EU-Länder (in allen außer Dänemark, Schweden, Großbritannien) als Bargeld in Verwendung.

    2002: EU-Konvent zur Zukunft Europas
    Am 28. Februar nimmt der Konvent gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken unter Vorsitz von Valery Giscard d’Estaing in Brüssel die Arbeit am Entwurf einer europäischen Verfassung auf.

    2002: Erweiterung der EU um 10 neue Mitgliedstaaten fixiert
    Beim Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 werden die Verhandlungen mit 10 Beitrittskandidaten erfolgreich abgeschlossen: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern können zum 1. Mai 2004 als Mitglieder in die EU aufgenommen werden. Diese Erweiterung wird die größte in der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft sein und bedeutet die endgültige Überwindung der früheren Teilung Europas durch den Eisernen Vorhang.

    2003: Feierliche Unterzeichnung der Beitrittsverträge unterhalb der Akropolis
    Im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates werden am 16. April 2003 die Beitrittsverträge mit den 10 künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung findet am Fuße der Akropolis in der so genannten „Stoa des Attalos“ statt.

    2003: Vertrag von Nizza tritt in Kraft
    Am 1. Februar tritt der im Dezember 2000 verhandelte Vertrag von Nizza in Kraft.

    2003: Der Konvent präsentiert den Verfassungsentwurf
    Gemäß des Mandates durch den Europäischen Rat von Laeken beendet der Konvent seine Beratungen und legt im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates von Thessaloniki (19.-21. Juni) einen „Entwurf für eine Verfassung für Europa“ vor. Nach Endredaktion und letzten Detailanpassungen kann der vollständige Verfassungsentwurf der italienischen Präsidentschaft am 18. Juli in Rom überreicht werden.

    2003: Eröffnung der Regierungskonferenz
    Am 4. Oktober wird in Rom im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates die Regierungskonferenz zur endgültigen Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung eröffnet.

    2004: Historische Erweiterung
    Mit 1. Mai 2004 treten 10 neue Staaten aus Süd- Mittel- und Osteuropa der Europäischen Union bei. Dies stellt die bisher größte und umfassendste Erweiterungswelle dar. Die erweiterte Union hat somit 25 Mitgliedstaaten und eine Bevölkerung von knapp 450 Millionen.

    2004: Europäische Verfassung nicht beschlossen
    Im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates von Brüssel am 17./18. Juni 2004 einigen sich die 25 Staats- und Regierungschefs nicht auf einen endgültigen Text der Europäischen Verfassung. Mit dieser Entscheidung wartet die Union nach wie vor auf eine eigene Verfassung.

    2007: Erweiterung
    Mit 01. Jänner 2007 treten Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union bei. Die erweiterte Union hat somit 27 Mitgliedsstaaten und eine Bevölkerung von knapp 480 Millionen.

  • Seit dem 1. Jänner 2007 ist der Euro auch in Slowenien als Bargeld in Verwendung.

    2008: Vertrag von Lissabon
    13.06. - Die Volksabstimmung in Irland über den Vertrag endete mit einem klaren NEIN (53,4%)

     

     

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    Europäischer Rat

     

    Der Europäische Rat tagt zumindest vier Mal pro Jahr. Dabei kommen die europäischen Staats- und Regierungschefs und der Kommissionspräsident zusammen. Diese werden von den Außenministern und einem Mitglied der Kommission unterstützt. Der Rat legt die Leitlinien und die Zielvorstellungen der EU fest. Auch gibt er die Richtung in der GASP vor und trifft Personalentscheidungen.

    „Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident der Kommission zusammen. Sie werden von den Ministern für auswärtige Angelegenheiten der Mitgliedstaaten und einem Mitglied der Kommission unterstützt. Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Staats- oder Regierungschefs des Mitgliedstaats zusammen, der im Rat den Vorsitz innehat. Der Europäische Rat erstattet dem Europäischen Parlament nach jeder Tagung Bericht und legt ihm alljährlich einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte der Union vor“. (Artikel 4, EUV)

     

    Aufgaben

    Der Europäische Rat nimmt in der Entscheidungsstruktur der Europäischen Union eine Sonderstellung ein. Die Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs errangen in den 60er Jahren einen gewissen „praktischen“ Stellenwert, wurden zu Beginn der 70er Jahre regelmäßiger und erhielten beim „Gipfel“ von Paris im Jahr 1974 den Namen „Europäischer Rat“.

    Artikel 4, EUV: „Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest.“

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    Vorbereitung, Ablauf und Ergebnis der Tagungen

    Vor der Tagung sucht der Ratsvorsitzende in der Regel die europäischen Hauptstädte auf (Tour des Capitales), um sich mit den Staats- und Regierungschefs zu beraten und so die Prioritäten festzulegen. Es gibt keine formelle Tagesordnung, so wie dies für die Tagungen des Rates üblich ist.

    Der Europäische Rat beschließt nicht im Sinne eines Ratsbeschlusses. Vielmehr gelangt er auf dem Wege des Konsenses zu einem politischen Einvernehmen. Die vom Europäischen Rat festgelegten Zielvorstellungen sind in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zusammengefasst. Der Europäische Rat von Helsinki (10./11.Dezember 1999) hat beschlossen, die Schlussfolgerungen des Vorsitzes in Hinkunft auf eine Höchstlänge von 15 Seiten zu beschränken und sie somit auf die politischen Entscheidungen zu konzentrieren, die zu den auf der Tagung erörterten Fragen getroffen wurden.

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    Mitglieder
    (Alle hier unter Mitglieder angeführten Link´s  sind extern und öffnen ein neues Fenster)

  • Guy VERHOFSTADT – Premierminister des Königreiches Belgien

  • Sergei STANISHEV - Premierminister der Republik Bulgarien

  • Anders Fogh RASMUSSEN – Premierminister des Königreiches Dänemark

  • Angela MERKL – Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

  • Juhan PARTS - Premierminister der Republik Estland

  • Matti VANHANEN – Premierminister der Republik Finnland

  • Nicolas SARKOZY – Präsident der Republik Frankreich

  • Jean-Pierre RAFFARIN – Premierminister der Republik Frankreich

  • Kostas KARAMANLIS – Premierminister der Griechischen Republik

  • Bertie AHERN – Premierminister der Republik Irland

  • Silvio BERLUSCONI – Premierminister der Republik Italien

  • Indulis EMSIS - Premierminister der Republik Lettland

  • Algirdas BRAZAUSKAS - Premierminister der Republik Litauen

  • Jean Claude JUNCKER – Premierminister des Großherzogtums Luxemburg

  • Lawrence GONZI - Premierminster der Republik Malta

  • Jan Peter BALKENENDE – Premierminister des Königreiches der Niederlande

  • Alfred GUSENBAUER - Bundeskanzler der Republik Österreich

  • Leszek MILLER - Premierminster der Republik Polen

  • José Manuel Durão BARROSO – Premierminister der Republik Portugal

  • Călin Constantin Anton POPESCU - TARICEANU - Premierminister der Republik Rumänien

  • Göran PERSSON – Premierminister des Königreiches Schweden

  • Mikuláš DZURINDA - Premierminster der Slowakischen Republik

  • Anton ROP - Premierminster der Republik Slowenien

  • Jose Luis Rodriguez ZAPATERO – Premierminister des Königreiches Spaniens

  • Vladimír ŠPIDLA - Premierminister der Tschechischen Republik

  • Péter MEDGYESSY - Premierminister der Republik Ungarn

  • Tony BLAIR – Premierminister des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland

  • Tassos PAPADOPOULOS - Premierminister der Republik Zypern

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    EU-Präsidentschaft

    Für jeweils ein halbes Jahr übernimmt ein EU-Mitgliedsland die Präsidentschaft im Rat. Dem Vorsitzland kommen dabei drei Hauptaufgaben zu:

    • Organisation und Durchführung sämtlicher Ratstreffen

    • Vertretung des Rates im Zusammenwirken mit anderen EU-Organen

    • Vertretung der EU gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen

    Zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft stellt das neue Vorsitzland im EU-Parlament sein Arbeitsprogramm vor und erörtert mit den Parlamentariern die politischen Themenschwerpunkte. Am Ende der sechsmonatigen Amtszeit erstattet der scheidende Ratspräsident dem EU-Parlament einen Abschlussbericht, in dem Bilanz über die vergangenen sechs Monate gezogen wird.

     

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    Grafiken von RB MG-Grafik

     

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