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EU-Mitgliedsstaaten und Informationen
>>EU-Verfassungsvertrag.pdf
( 2,04 MB)
>>EU-Reformvertrag .pdf
( 2,02 MB) abgeänderter Verfassungsvertrag !
>>zur Seite institutionelle
Reform der Europäischen Union
Alle 27 EU-Mitgliedsländer sowie
die Kandidatenländer in alphabetischer Reihenfolge
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| Fläche |
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30.518 km²
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| Einwohner |
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10,3 Mill.
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Belgien
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| Fläche |
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110.994 km² |
| Einwohner |
|
7,7 Mill. |
|
Bulgarien |
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| Fläche |
|
43.094 km²
|
| Einwohner |
|
5,4 Mill.
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Dänemark
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| Fläche |
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357.022 km²
|
| Einwohner |
|
82,4 Mill.
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Deutschland
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| Fläche |
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45.227 km²
|
| Einwohner |
|
1,4 Mill.
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Estland
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| Fläche |
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338.145 km²
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| Einwohner |
|
5,2 Mill.
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Finnland
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| Fläche |
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543.965 km²
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| Einwohner |
|
59,3 Mill.
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Frankreich
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| Fläche |
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131.957 km²
|
| Einwohner |
|
10,6 Mill.
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Griechenland
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| Fläche |
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242.910 km²
|
| Einwohner |
|
60,1 Mill.
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|
Großbritannien
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| Fläche |
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70.273 km²
|
| Einwohner |
|
3,9 Mill.
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Irland
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| Fläche |
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301.316 km²
|
| Einwohner |
|
58,0 Mill.
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Italien
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| Fläche |
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64.589 km²
|
| Einwohner |
|
2,4 Mill.
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|
Lettland
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| Fläche |
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65.301 km²
|
| Einwohner |
|
3,5 Mill.
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Litauen
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| Fläche |
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2.586 km²
|
| Einwohner |
|
0,4 Mill.
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|
Luxemburg
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| Fläche |
|
316 km²
|
| Einwohner |
|
0,4 Mill.
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Malta
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| Fläche |
|
41.526 km²
|
| Einwohner |
|
16,1 Mill.
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Niederlande
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| Fläche |
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83.871 km²
|
| Einwohner |
|
8,1 Mill.
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Österreich
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| Fläche |
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312.685 km²
|
| Einwohner |
|
38,6 Mill.
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Polen
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| Fläche |
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92.345 km²
|
| Einwohner |
|
10,3 Mill.
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Portugal
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| Fläche |
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238.391 km² |
| Einwohner |
|
21,2 Mill. |
|
Rumänien |
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| Fläche |
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449.964 km²
|
| Einwohner |
|
8,9 Mill.
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|
Schweden
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| Fläche |
|
49.034 km²
|
| Einwohner |
|
5,4 Mill.
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|
Slowakei
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| Fläche |
|
20.253 km²
|
| Einwohner |
|
2,0 Mill.
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|
Slowenien
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| Fläche |
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504.782 km²
|
| Einwohner |
|
40,4 Mill.
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Spanien
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| Fläche |
|
78.866 km²
|
| Einwohner |
|
10,2 Mill.
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|
Tschechien
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| Fläche |
|
93.030 km²
|
| Einwohner |
|
10,3 Mill.
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|
Ungarn
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| Fläche |
|
9.251 km²
|
| Einwohner |
|
0,8 Mill.
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Zypern
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Kandidatenländer
Kroatien
Die
Website der Regierung beschreibt detailliert die politischen
Organe und das Verwaltungssystem Kroatiens, ergänzt durch die Biographien
der Regierungsmitglieder. Sie enthält außerdem einige Dokumente von
allgemeiner Bedeutung, insbesondere den Wortlaut der Verfassung und
das politische Regierungsprogramm. In einer Datenbasis sind Pressemitteilungen,
Protokolle von Regierungssitzungen und ein wöchentliches Informationsbulletin
zusammengefaßt. Auch ein monatlicher Newsletter wird auf dieser Website
veröffentlicht.
In kroatischer und englischer Sprache.
Die
Website des Außenministeriums enthält die Biographien des Ministers
und seiner Mitarbeiter sowie Pressemitteilungen, Reden und ein Organigramm
des Ministeriums. Die internationalen Beziehungen Kroatiens werden
thematisiert; eine Rubrik ist speziell der Europäischen Union gewidmet.
Die Website enthält Angaben zu den Botschaften im Ausland und den
diplomatischen Vertretungen in Zagreb sowie praktische Informationen
über Konsulatsangelegenheiten. Auch eine allgemeine Darstellung Kroatiens
wird angeboten.
In kroatischer und englischer Sprache.
Türkei
Die
Website des Außenministeriums enthält eine allgemeine Darstellung
der Türkei und die Geschichte der Diplomatie des Landes. Die Grundlinien
der türkischen Außenpolitik sowie die Beziehungen mit bestimmten
Ländern und internationalen Organisationen werden beschrieben. Die
Hauptthemen, insbesondere Zypern und die Europäische Union, befinden
sich in speziellen Rubriken. Die sehr ausführliche Rubrik "News &
Newspapers" gewährt Zugang zu Pressemitteilungen und Reden des Ministers
sowie einer großen Presseschau mit Links zu den wichtigsten türkischen
Medien. Die Website enthält außerdem Angaben zu den Botschaften im
Ausland und den diplomatischen Vertretungen in Ankara sowie Konsulatsinformationen.
Die Webseite enthält eine Suchmaschine.
In türkischer und englischer Sprache.
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zum Seitenanfang
Geschichte der EU
1950: Schuman Erklärung
In seiner Rede am 9. Mai stellt der französische Außenminister Robert Schuman
den Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands einer
gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Damit wurde der Grundstein für eine Europäische
Union gelegt. Der 9. Mai ist seitdem der „Europatag“.
1952: Gründung EGKS; Pariser Vertrag
Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien
gründen die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“. Der 1951 unterzeichnete
Vertrag schafft den gemeinsamen Markt und die gemeinsame Kontrolle über Kohle
und Stahl.
1958: Gründung EWG und EURATOM; Römische Verträge
Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien
unterzeichnen 1957 die „Römischen Verträge“ und gründen damit die „Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft“ und die „Europäische Atomgemeinschaft“.
Die EWG hat den internen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen zum Ziel. Die
EURATOM will die friedliche Nutzung der Kernenergie und die gemeinsame Forschung
gewährleisten, sowie die Sicherheitsvorschriften vereinheitlichen. Die Kommissionen
der EWG und der EURATOM nehmen in Brüssel ihre Arbeit auf.
1958: Gründung EuGH
Am 7. Oktober wird in Luxemburg der Europäische Gerichtshof (EuGH) errichtet.
Dieser sichert gemeinsam mit dem „Gericht erster Instanz“ die Wahrung des Rechts
im gemeinschaftlichen Integrationsprozess.
1962: Einführung GAP
Per Verordnung tritt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Kraft. Die Ziele der
GAP sind die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die
finanzielle Solidarität in diesem Bereich (Mithilfe der Einrichtung eines Fonds).
1967: Fusion der EGs zur EG; Fusionsvertrag
Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) fusionieren zur Europäischen
Gemeinschaft (EG) und verfügen nun über gemeinsame Organe. Der Fusionsvertrag
wurde 1965 unterzeichnet.
1973: Norderweiterung
Die Länder Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EG bei, womit die
Zahl der Mitgliedsländer auf neun steigt.
1979: Einrichtung EWS
Das Europäische Währungssystem (EWS) auf der Grundlage einer europäischen Währungseinheit
(ECU) wird, gemäß des Beschlusses des Europäischen Rates vom Dezember 1978,
geschaffen.
1979: Wahl Europaparlament
Die erste Direktwahl des 410 Mitglieder umfassenden Europaparlaments findet
statt.
1981: Erste Süderweiterung
Griechenland tritt der EG bei. Die EG besteht nun aus zehn Mitgliedsländern.
1986: Zweite Süderweiterung
Die Länder Spanien und Portugal treten bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer
auf zwölf steigt.
1987: EEA
Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte (EEA) tritt in Kraft.
Sie ist ein umfassender Änderungsvertrag der Römischen Verträge. Die EEA sieht
die schrittweise Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis Ende 1992 vor.
Weiters werden die Aufgabenbereiche und die Befugnisse der Gemeinschaft erneuert
und die Entscheidungsstrukturen reformiert.
1993: Vertrag von Maastricht
Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht tritt in Kraft und stellt eine
tiefgreifende Änderung der EG-Verträge dar. Im Rahmen des Vertrages wird die
europäische Wirtschaftsgemeinschaft um eine politische Dimension erweitert.
Er schafft die Europäische Union (EU) bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften.
Die Schwerpunkte des Vertrages sind die Einrichtung einer Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP), die gemeinsame Bekämpfung der internationalen
Kriminalität sowie die Schaffung einer Unionsbürgerschaft. Außerdem wird die
Einrichtung der vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung
einer gemeinsamen Währung für 1999 vereinbart.
1995: Erweiterung
Die Länder Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. Die Zahl der
Mitgliedsländer steigt somit auf fünfzehn. Österreich nahm die Beitrittsverhandlungen
im Jahre 1993 auf.
1995: Schengener Abkommen
Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen tritt zwischen Deutschland, Frankreich,
Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal und Spanien in Kraft. Das Übereinkommen
regelt die Durchführung und die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr
gewährleistet wird. Später treten diesem Übereinkommen auch Italien, Griechenland,
Dänemark, Finnland und Schweden bei. Österreich wendet das Abkommen seit 1998
vollumfänglich an. Mit Norwegen und Island bestehen Kooperationsabkommen. Großbritannien
und Irland sind zwar EU-Mitglieder, gehören jedoch nicht zum Schengen-Raum.
1998: Gründung EZB
Am 1. Juli wird in Frankfurt die Europäische Zentralbank (EZB) errichtet. Die
EZB setzt die stabilitätsorientierte Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet
um. Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten
der EU das „Europäische System der Zentralbanken (ESZB)“.
1998: Österreichische Ratspräsidentschaft
Österreich übernimmt in der zweiten Jahreshälfte den Vorsitz im Rat der Europäischen
Union.
1999: Vertrag von Amsterdam
Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag wurden die Grundlagen der Union nach der
Einheitlichen Europäischen Akte und dem Vertrag von Maastricht ein weiteres
Mal grundlegend verändert. Der Vertrag von Amsterdam beschäftigt sich insbesondere
mit folgenden Schwerpunkten:
Beschäftigungspolitik
Vertiefung der GASP
Verbesserung der Zusammenarbeit in Justiz und Inneres
Schaffung der Grundlagen der Erweiterung
1999: Agenda 2000
Das Reformpaket „Agenda 2000“ wird beschlossen; es beschäftigt sich schwerpunktmäßig
mit folgenden Bereichen:
GAP-Reform,
neue Regionalpolitik,
Festlegung des Finanzrahmens bis 2006
1999: WWU
Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) tritt in Kraft. Der Euro wird in 11
(später mit Griechenland 12) EU-Staaten zunächst als Buchgeld eingeführt.
2001: Unterzeichnung Vertrag von Nizza
Der Vertrag von Nizza umfasst den Entwurf einer europäischen Grundrechtscharta.
Die Europäische Union wird weiters in vier Kernbereichen auf die Erweiterung
vorbereitet: Größe und Zusammensetzung der Kommission, Stimmengewichtung im
Rat, Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und Verstärkung der
Zusammenarbeit. Der Vertrag von Nizza muss noch von den 15 Mitgliedsländern
ratifiziert werden, bevor er in Kraft tritt.
2002: Euro-Einführung
Seit dem 1. Jänner 2002 ist der Euro in 12 der 15 EU-Länder (in allen außer
Dänemark, Schweden, Großbritannien) als Bargeld in Verwendung.
2002: EU-Konvent zur Zukunft Europas
Am 28. Februar nimmt der Konvent gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen
Rates von Laeken unter Vorsitz von Valery Giscard d’Estaing in Brüssel die Arbeit
am Entwurf einer europäischen Verfassung auf.
2002: Erweiterung der EU um 10 neue Mitgliedstaaten fixiert
Beim Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 werden die Verhandlungen
mit 10 Beitrittskandidaten erfolgreich abgeschlossen: Estland, Lettland, Litauen,
Malta, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und
Zypern können zum 1. Mai 2004 als Mitglieder in die EU aufgenommen werden. Diese
Erweiterung wird die größte in der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft
sein und bedeutet die endgültige Überwindung der früheren Teilung Europas durch
den Eisernen Vorhang.
2003: Feierliche Unterzeichnung der Beitrittsverträge unterhalb der Akropolis
Im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates werden am 16. April 2003
die Beitrittsverträge mit den 10 künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung findet am Fuße der Akropolis
in der so genannten „Stoa des Attalos“ statt.
2003: Vertrag von Nizza tritt in Kraft
Am 1. Februar tritt der im Dezember 2000 verhandelte Vertrag von Nizza in Kraft.
2003: Der Konvent präsentiert den Verfassungsentwurf
Gemäß des Mandates durch den Europäischen Rat von Laeken beendet der Konvent
seine Beratungen und legt im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates von Thessaloniki
(19.-21. Juni) einen „Entwurf für eine Verfassung für Europa“ vor. Nach Endredaktion
und letzten Detailanpassungen kann der vollständige Verfassungsentwurf der italienischen
Präsidentschaft am 18. Juli in Rom überreicht werden.
2003: Eröffnung der Regierungskonferenz
Am 4. Oktober wird in Rom im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates
die Regierungskonferenz zur endgültigen Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung
eröffnet.
2004: Historische Erweiterung
Mit 1. Mai 2004 treten 10 neue Staaten aus Süd- Mittel- und Osteuropa
der Europäischen Union bei. Dies stellt die bisher größte und umfassendste
Erweiterungswelle dar. Die erweiterte Union hat somit 25 Mitgliedstaaten
und eine Bevölkerung von knapp 450 Millionen.
2004: Europäische Verfassung nicht beschlossen
Im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates von Brüssel am 17./18.
Juni 2004 einigen sich die 25 Staats- und Regierungschefs nicht auf einen
endgültigen Text der Europäischen Verfassung. Mit dieser Entscheidung
wartet die Union nach wie vor auf eine eigene Verfassung.
2007: Erweiterung Mit 01. Jänner 2007
treten Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union bei. Die
erweiterte Union hat somit 27 Mitgliedsstaaten und eine Bevölkerung
von knapp 480 Millionen.
Seit dem 1. Jänner 2007 ist der Euro auch in Slowenien als Bargeld in Verwendung.
2008: Vertrag von Lissabon 13.06. - Die
Volksabstimmung in Irland über den Vertrag endete mit einem klaren NEIN
(53,4%)
zum Seitenanfang
Europäischer
Rat
Der Europäische Rat tagt zumindest vier Mal
pro Jahr. Dabei kommen die europäischen Staats- und Regierungschefs und der
Kommissionspräsident zusammen. Diese werden von den Außenministern und einem
Mitglied der Kommission unterstützt. Der Rat legt die Leitlinien und die Zielvorstellungen
der EU fest. Auch gibt er die Richtung in der GASP vor und trifft Personalentscheidungen.
„Im Europäischen Rat kommen die Staats- und
Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident der Kommission zusammen.
Sie werden von den Ministern für auswärtige Angelegenheiten der Mitgliedstaaten
und einem Mitglied der Kommission unterstützt. Der Europäische Rat tritt mindestens
zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Staats- oder Regierungschefs des Mitgliedstaats
zusammen, der im Rat den Vorsitz innehat. Der Europäische Rat erstattet dem
Europäischen Parlament nach jeder Tagung Bericht und legt ihm alljährlich einen
schriftlichen Bericht über die Fortschritte der Union vor“. (Artikel 4, EUV)
Aufgaben
Der Europäische Rat nimmt in der Entscheidungsstruktur
der Europäischen Union eine Sonderstellung ein. Die Zusammenkünfte der Staats-
und Regierungschefs errangen in den 60er Jahren einen gewissen „praktischen“
Stellenwert, wurden zu Beginn der 70er Jahre regelmäßiger und erhielten beim
„Gipfel“ von Paris im Jahr 1974 den Namen „Europäischer Rat“.
Artikel 4, EUV: „Der Europäische Rat gibt
der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen
politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest.“
zum Auswahlmenue
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Vorbereitung, Ablauf und Ergebnis der Tagungen
Vor der Tagung sucht der Ratsvorsitzende
in der Regel die europäischen Hauptstädte auf (Tour des Capitales), um sich
mit den Staats- und Regierungschefs zu beraten und so die Prioritäten festzulegen.
Es gibt keine formelle Tagesordnung, so wie dies für die Tagungen des Rates
üblich ist.
Der Europäische Rat beschließt nicht im Sinne
eines Ratsbeschlusses. Vielmehr gelangt er auf dem Wege des Konsenses zu einem
politischen Einvernehmen. Die vom Europäischen Rat festgelegten Zielvorstellungen
sind in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zusammengefasst. Der Europäische
Rat von Helsinki (10./11.Dezember 1999) hat beschlossen, die Schlussfolgerungen
des Vorsitzes in Hinkunft auf eine Höchstlänge von 15 Seiten zu beschränken
und sie somit auf die politischen Entscheidungen zu konzentrieren, die zu den
auf der Tagung erörterten Fragen getroffen wurden.
zum Auswahlmenue
zum Seitenanfang
zum Auswahlmenue
zum Seitenanfang
EU-Präsidentschaft
Für jeweils ein halbes Jahr übernimmt ein
EU-Mitgliedsland die Präsidentschaft im Rat. Dem Vorsitzland kommen dabei drei
Hauptaufgaben zu:
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Organisation und Durchführung sämtlicher
Ratstreffen
-
Vertretung des Rates im Zusammenwirken mit
anderen EU-Organen
-
Vertretung der EU gegenüber Drittstaaten
und internationalen Organisationen
Zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft stellt
das neue Vorsitzland im EU-Parlament sein Arbeitsprogramm vor und erörtert mit
den Parlamentariern die politischen Themenschwerpunkte. Am Ende der sechsmonatigen
Amtszeit erstattet der scheidende Ratspräsident dem EU-Parlament einen Abschlussbericht,
in dem Bilanz über die vergangenen sechs Monate gezogen wird.
zum
Auswahlmenue
Grafiken von RB
MG-Grafik
zum Seitenanfang
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