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Schülerbeihilfe bis zur 9. Schulstufe.pdf (AHS und BAKIPÄD)
Ausbildungsbeihilfe
Antragsformular Schulstarthilfe.pdf
 

 

Schulstarthilfe (Quelle: www.noe.gv.at)

Erstmals ab dem Schuljahr 2004/2005 wird für alle Familien, die zwei oder mehr Kinder haben, eine Schulstarthilfe in der Höhe von 100,--  ausbezahlt.

Voraussetzungen:

  • Familie mit mindestens zwei Kindern, wovon eines erstmals die 1. Schulstufe besucht
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Staatsbürgerschaft von Österreich oder anderem EU Land

 

Die Bestimmungen der Schulstarthilfe

 

Die Schulstarthilfe ist für Familien mit mindestens zwei Kindern, wovon eines die erste Schulstufe besucht. Die Förderungsrichtlinien haben ab dem Schuljahr 2004/2005 Gültigkeit.

Aufgrund des Familiengesetzes, LGBl. 3505-2, fördert das Land Niederösterreich nach Maßgabe seiner finanziellen Mittel ab dem Schuljahr 2004/2005 Familien mit mindestens zwei Kindern, von denen eines erstmals die 1. Schulstufe besucht, mit einer Schulstarthilfe. Als Familie im Sinne des Familiengesetzes, LGBl. 3505-2, gelten eheliche Lebensgemeinschaften österreichischer Staatsbürger und/oder Staatsangehöriger anderer EWR-Mitgliedstaaten, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben, mit ihrem Kind (ihren Kindern) und Lebensgemeinschaften allein erziehender österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger anderer EWR-Mitgliedstaaten, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben.

  • Antragsteller:
    Die Schulstarthilfe wird Familien mit mindestens zwei Kindern (für die Familienbeihilfe bezogen wird), wovon eines erstmals die 1. Schulstufe besucht, gewährt. Antrags- und empfangsberechtigt ist jenes Familienmitglied, das Bezieher der Familienbeihilfe des Bundes ist.
  • Höhe der Schulstarthilfe:
    Die Schulstarthilfe wird in der Höhe von 100,-- auf das vom Antragsteller bekannt gegebene Konto überwiesen. Eine Auszahlung in bar oder mittels Postanweisung ist nicht möglich.
  • Anträge:
    Die Anträge werden zu Schulbeginn über die Direktionen der Volksschulen in den 1. Klassen ausgeteilt und liegen weiters sowohl in der Marktgemeinde Pressbaum als Pdf-Formular, als auch bei den Bezirkshauptmannschaften und im Familienreferat des Amtes der Landesregierung auf. Der Antragsteller hat das Formular ordnungsgemäß auszufüllen und zu unterfertigen. Um die Richtigkeit der Angaben des Antragstellers zu gewährleisten, kann von diesem ein Nachweis durch Vorlage von Meldezettel oder Geburtsurkunde der Kinder in Kopie oder durch Bestätigung des Antrages durch die Wohnsitzgemeinde verlangt werden. Der Antragsteller anerkennt mit seiner Unterschrift die Richtlinien der Schulstarthilfe und stimmt einer automationsunterstützten Datenverarbeitung aller Angaben zu.
  • Antragsformular
    Das Antragsformular kann postalisch (an das Familienreferat, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten), mit Telefax 02742/9005-13222 oder per e-mail an post.schulstarthilfe@noel.gv.at übermittelt werden.
  • zum ONLINE-Antrag
  • Rückerstattung:
    Wurde die Schulstarthilfe aufgrund unrichtiger Angaben bezogen, ist sie über Aufforderung des Familienreferates unverzüglich zurückzuerstatten.

 

 


 

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