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Information

 

Elektronische behördliche Zustellung

Die Zustellung amtlicher Schriftstücke ist ab sofort auch elektronisch möglich. Unter der Adresse www.zustellung.gv.at hat der behördliche Zustelldienst den Betrieb aufgenommen. Auf dieser Internetseite des Bundeskanzleramtes sind die relevanten Informationen sowie die Applikationen für das elektronische Zustellservice zu finden. Ein elektronischer Zustellnachweis garantiert den Empfängern wie auch den Absendern einen eindeutigen Nachweis, dass das Schriftstück auch tatsächlich zugestellt wurde.

Um den elektronischen Zustelldienst in Anspruch nehmen zu können, ist eine Registrierung beim behördlichen Zustelldienst erforderlich. Dazu ist die Verwendung einer Bürgerkarte nötig, die über den Mobilfunkbetreiber  A1 oder über den österreichischen öffentlichen Zertifizierungsdiensteanbieter  A-Trust angemeldet werden kann.

Mit diesem Verwaltungsdienst verfügt Österreich als erstes EU-Mitgliedsland über eine sichere elektronische Zustellung. Mit dem neuen Zustellservice können Behörden sowohl einfache Mitteilungen, als auch Sendungen mit Empfangsbestätigung (RSa- oder RSb-Brief) einfach und kostengünstig zustellen. Die Verantwortung für einen einwandfreien Verlauf des Zustellvorganges trägt der elektronische Zustelldienst. Die Nutzer des Zustelldienstes werden über das Einlangen einer Sendung per E-Mail verständigt.

 

Lesen Sie mehr auf der Site www.zustellung.gv.at:

 

 

Zustelldienst der österreichischen Sozialversicherung

Der Zustelldienst der österreichischen Sozialversicherung ermöglicht Ihnen den Empfang von Schriftstücken in elektronischer Form mit oder ohne Zustellnachweis.

Sie finden im Zustelldienst alle für Sie hinterlegten Schriftstücke sowie Möglichkeiten für die Erstellung oder Änderung Ihrer persönlichen Einstellungen.

Sollten Sie vorübergehend keine elektronischen Zustellungen entgegennehmen können, besteht die Möglichkeit, Ihr Postfach für diesen Zeitraum zu deaktivieren. Sie erhalten dann keine elektronischen Zustellungen.

 

 

 

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