Am 1. Jänner 2006 ist
das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Ziel dieses
Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in
der Gesellschaft zu gewährleisten.
Das neue Gesetz bildet eine rechtliche Basis, in Österreich neue Wege
zur Barrierefreiheit zu beschreiten und Menschen mit Behinderungen
eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Das Bundessozialamt
unterstützt Sie dabei und übernimmt per Gesetz die wichtige Funktion
der Schlichtungsstelle.
Die neun Landesstellen
des Bundessozialamtes sind damit betraut, im Falle einer
Diskriminierung ein Schlichtungsverfahren durchzuführen und eine
gütliche Einigung der Streitparteien zu erzielen. Bleibt der
Vermittlungsversuch erfolglos, kann eine Klage bei Gericht eingebracht
werden.
Wie und wo Sie Ihre Gleichstellungsrechte geltend machen
können, erfahren Sie beim Bundessozialamt.
Kompetente Ansprechpersonen informieren und beraten Sie zu allen
Fragen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Kontaktieren Sie die Gleichstellungs-Hotline des Bundessozialamtes in
ganz Österreich gebührenfrei unter:
0800 311 899