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Information

 

GLEICHSTELLUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

EU-Logo mit Behinderten Gleichstellung Logo - Bundessozialamt

Am 1. Jänner 2006 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten.

Das neue Gesetz bildet eine rechtliche Basis, in Österreich neue Wege zur Barrierefreiheit zu beschreiten und Menschen mit Behinderungen eine selbst bestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Das Bundessozialamt unterstützt Sie dabei und übernimmt per Gesetz die wichtige Funktion der Schlichtungsstelle.

Die neun Landesstellen des Bundessozialamtes sind damit betraut, im Falle einer Diskriminierung ein Schlichtungsverfahren durchzuführen und eine gütliche Einigung der Streitparteien zu erzielen. Bleibt der Vermittlungsversuch erfolglos, kann eine Klage bei Gericht eingebracht werden.

Wie und wo Sie Ihre Gleichstellungsrechte geltend machen können, erfahren Sie beim Bundessozialamt.

Kompetente Ansprechpersonen informieren und beraten Sie zu allen Fragen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.


Kontaktieren Sie die Gleichstellungs-Hotline des Bundessozialamtes in ganz Österreich gebührenfrei unter:

0800 311 899
 

 

 

 

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