Als Anerkennung für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg durch die
so genannten "Trümmerfrauen" bedankt sich der Staat in
Form einer einmaligen finanziellen Zuwendung in der Höhe von €
300,--.
Im heurigen Jubiläumsjahr 2005 bedankt sich
die Republik Österreich für den Einsatz der so genannten "Trümmerfrauen"
nach dem Zweiten Weltkrieg.
Die Zahlung steht allen österreichischen Staatsbürgerinnen zu, die vor dem
1. Jänner 1951 mindestens ein Kind zur Welt gebracht oder in Österreich
groß gezogen haben.
Die Frauen oder ihre Ehegatten müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung
eine der folgenden Leistungen beziehen:
-
Ausgleichszulage aus der gesetzlichen
Sozialversicherung
- einkommensabhängige Leistung nach dem
Opferfürsorgegesetz oder dem Kriegsopferversorgungsgesetz
- Dauerleistung zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach einem der Sozialhilfegesetze der Bundesländer
- ein vergleichbares Einkommen
Ansuchen können bei der
örtlich zuständigen Landesstelle
des Bundessozialamtes eingereicht werden.
ONLINE-Formular
Ansuchen
auf Gewährung einer einmaligen Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre
besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich
Antragsformular.pdf
Ab sofort bis zum Sommer 2006 können die Anträge bei den jeweiligen
Landesstellen
des Bundessozialamtes eingereicht werden.
Genaue
Informationen über Voraussetzungen und Fristen finden Sie auf der Seite
des Bundessozialamtes.