Die
NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen
Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen
Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2006/2007 in der Höhe von € 100,- zu
gewähren.
Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes
beantragt werden.
Die Anträge müssen bis spätestens 30. April 2007 bei der Gemeinde eingelangt
sein.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:
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AusgleichszulagenbezieherInnen
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BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293
ASVG
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BezieherInnen einer Leistung aus der
Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren
Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz
nicht übersteigt
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BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren
Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht
übersteigt oder Familien, die im Monat September 2006 oder danach die
NÖ Familienhilfe beziehen
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sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen
unter dem jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Nähere Einzelheiten (zB. Einkommensgrenze) sind den hier
herunterladbaren Unterlagen zu entnehmen:
Formular
Antragsformular
NÖ.Heizkostenzuschuss.pdf
NÖ. Heizkostenzuschuss -
Häufig gestellte
Fragen.pdf
NÖ. Heizkostenzuschuss -
Richtlinien.pdf