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Information

 

Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland ersucht um folgende Veröffentlichung:

 

Einheitsbewertung des Grundbesitzes und Bodenschätzung

Aufgrund der Verordnung vom 3. Dezember 2003, BGBl.Nr.553, Teil II, werden ab 1. Jänner 2004 die Aufgaben im Bereich der Einheitsbewertung des Grundbesitzes und im Bereich der Bodenschätzung von den Wiener Finanzämtern auf das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstrasse 5, Telefonnummer 01/71125 bzw. Telefax 01/71125-5707, übertragen.

Von dieser Änderung ist auch der gesamte politische Bezirk Wien-Umgebung betroffen.

Diese Maßnahme erfolgt aus verwaltungsökonomischen Überlegungen.

Wir bitten um Verständnis, dass der Parteienverkehr in den Bewertungsstellen der betroffenen Finanzämter bis Ende 2003 nur eingeschränkt möglich ist und auch bei Erledigungen mit Verzögerungen zu rechnen ist.

Ihre Finanzverwaltung

 

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