Die Finanzlandesdirektion für Wien,
Niederösterreich und Burgenland ersucht um folgende Veröffentlichung:
Einheitsbewertung des Grundbesitzes und
Bodenschätzung
Aufgrund der Verordnung vom 3. Dezember 2003,
BGBl.Nr.553, Teil II, werden ab 1. Jänner 2004 die
Aufgaben im Bereich der Einheitsbewertung des Grundbesitzes und im Bereich der
Bodenschätzung von den Wiener Finanzämtern auf das Finanzamt für Gebühren und
Verkehrssteuern, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstrasse 5, Telefonnummer 01/71125
bzw. Telefax
01/71125-5707, übertragen.
Von dieser Änderung ist auch der gesamte
politische Bezirk Wien-Umgebung betroffen.
Diese Maßnahme erfolgt aus
verwaltungsökonomischen Überlegungen.
Wir bitten um Verständnis, dass der
Parteienverkehr in den Bewertungsstellen der betroffenen Finanzämter bis Ende
2003 nur eingeschränkt möglich ist und auch bei Erledigungen mit
Verzögerungen zu rechnen ist.
Ihre Finanzverwaltung