Mit
1. Juli 2006 treten umfangreiche Änderungen im
Bereich der Alkoholherstellung unter Abfindung in Kraft.
Für Sie ergeben sich damit einige Vereinfachungen
bzw. Veränderungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Elektronische Abfindungsanmeldung über
FinanzOnline
Vorteile: keine Anfahrtswege zum Zollamt, automatische
Berechnungsvorgänge, Brennbeginn Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage)
grundsätzlich 5 Stunden nach Anmeldung, bei Einreichung zwischen 08.00 Uhr und
14.00 Uhr
- Neu zuständiges Zollamt: Zollamt am Ort Ihres
Wohnsitzes
- Neue Vordrucke
VSt 3: Grunddatenerefassung
VSt 4: Anmeldung zur Alkoholherstellung
VSt 5: Anzeige einer Reinigung
Der bisherige Vordruck VSt 20 ist ab 1. Juli 2006 nicht mehr gültig !
- Verfügbarkeit der neuen Vordrucke als Ausfüll-
und Druckversion im Internet unter
www.bmf.gv.at
- Formulare - Formulare Zoll
Da die Umstellung per 1. Juli 2006 auch
EDV-systembedingt einige Änderungen mit sich bringt, sollten in der Zeit
zwischen 15. und 30. Juni 2006 keine Abfindungsanmeldungen mit Brennbeginn in
dieser Zeit abgegeben werden. Planen Sie einen Brennvorgang in dieser Zeit,
werden Sie gebeten, diesen nach Möglichkeit vor dem 15. Juni 2006 beim
Zollamt anzumelden.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an
das Zollamt oder an Ihre zuständige Landwirtschaftskammer.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zollamt