Am 30. August 2007 hat der
NÖ
Landtag beschlossen, dass Auslandsniederösterreicher/innen bei Landtagswahlen
wahlberechtigt sind (Rechtsgrundlage ist das
NÖ
Landesbürgerevidenzengesetz).
Dazu müssen sich die Auslandsniederösterreicher und
Auslandsniederösterreicherinnen mit einem Antrag in ihrer letzten
NÖ
Wohngemeinde in die Landes-Wählerevidenz eintragen lassen. Niederösterreich
ist damit das erste Bundesland, welches das Wahlrecht für seine Bürger im
Ausland bei Landtagswahlen gesetzlich ermöglicht.
Voraussetzungen für die
Eintragung:
- Nach dem 1. Jänner 1998 hatten Sie einen Wohnsitz in
einer
NÖ
Gemeinde und haben diesen in das Ausland verlegt und stellen einen
Antrag auf Aufnahme;
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung haben Sie keinen
Hauptwohnsitz in Österreich und keinen ordentlichen Wohnsitz im Bundesland
Niederösterreich;
- Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft;
- Sie sind bei Antragstellung mindestens 15 Jahre alt;
- Es darf kein Wahlausschließungsgrund (zB. Verbüßen
einer mehr als einjährigen Strafhaft) vorliegen.
Alle
NÖ
Bürger, die im Ausland leben und diese
Voraussetzungen erfüllen sowie spätestens am Wahltag das 16.
Lebensjahr vollenden, sind bereits zur Landtagswahl 2008
wahlberechtigt.
Wie kann man sich eintragen lassen?
Das Formblatt im tiefer stehenden
Downloadbereich ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie des
Reisepasses/ Personalausweises oder Ihres
österr.
Staatsbürgerschaftsnachweises (bei E-Mail-Antrag samt Scankopie des
Reisepasses/Personalausweises oder des
österr. Staatsbürgerschaftsnachweises)
an die
NÖ
Gemeinde senden, in welcher Sie den letzten ordentlichen Wohnsitz
hatten.
In dem Antragsformular bitte unbedingt die grau
unterlegten Rubriken ausfüllen und die Auslandsadresse (wenn vorhanden auch
die E-Mailadresse im Ausland) eintragen.
Bitte kreuzen Sie auch an, ob Sie die
Wahlkarte für Landtagswahlen automatisch zugesendet erhalten wollen. Damit
brauchen Sie vor Landtagswahlen nicht mehr die Wahlkarte anfordern, sondern
sie wird Ihnen ohne Aufforderung zugesendet. Beachten Sie bitte aber
unbedingt, dass Sie jeden Wechsel Ihrer Auslandsadresse der Gemeinde
mitteilen müssen, ansonsten könnte Ihre Wahlkarte nicht zustellbar sein.
ACHTUNG!
- Falls Sie Ihren Antrag per E-Mail stellen: (ga.meldeamt@kpr.at)
Antrag ausfüllen, unterschreiben, einscannen und
mit der eingescannten Beilage (Nachweis der
österr. Staatsbürgerschaft) an
die Gemeinde mailen.
- Falls Sie Ihren Antrag per FAX/Post senden: (02233/53860)
Antrag ausfüllen, unterschreiben und mit der
kopierten Beilage (Nachweis der
österr. Staatsbürgerschaft) an die Gemeinde
mailen.
Weitere Informationen:
Bei der nächsten
NÖ
Landtagswahl (im 1.
Halbjahr 2008) können Sie dann Ihre Stimme mit Briefwahl abgeben. Wenn Sie
die Wahlkarte erhalten, bitte diese sofort auf der Rückseite ausfüllen und
unterschreiben, Stimme abgeben, den Stimmzettel in das kleine beige Kuvert
stecken und dieses Kuvert wieder in die Wahlkarte legen, dieses auch
verschließen und per Post an die Gemeinde senden.
Ihre Wahlkarte muss spätestens am 8. Tag nach dem
Wahltag, 14.00 Uhr, bei der Gemeinde einlangen, um an der Wahl teilzunehmen.
Für allfällige Fragen steht Ihnen Ihr
Gemeindeamt jederzeit zur Verfügung.
Auslandsniederösterreicher Antrag WORD
(43kb)
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Wahlkarte / Stimmkarte
Neben der Eintragung in die Wählerevidenz benötigen Sie zur Stimmabgabe
noch eine Wahlkarte (für Wahlen)
bzw. Stimmkarte (für Volksabstimmungen und
Volksbefragungen). Diese ist bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde direkt zu
beantragen, was auch für maximal 10 Jahre "im Voraus" geschehen kann. Dann
bekommen Sie die Wahl- und Stimmkarten automatisch an die der
Wählerevidenzgemeinde bekannt gegebene Adresse zugeschickt.
ACHTUNG: Sollten Sie Ihre Postadresse inzwischen geändert und dies der
Wählerevidenzgemeinde nicht bekannt gegeben haben, könnte Sie die
Wahl-/Stimmkarte nicht erreichen (Duplikate können nicht ausgestellt werden).
TIPP: Eine Beantragung von Wahl-/Stimmkarten im Voraus ist also besonders
dann geraten, wenn Sie entweder ihren ausländischen Wohnsitz nicht (oft)
verlegen ODER Sie jede Änderung der Wählerevidenzgemeinde verlässlich
mitteilen.
Die Beantragung von Wahl/Stimmkarten kann
zB. mittels eines der Formulare
"Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte" (siehe unten) oder auch formlos
erfolgen, am raschesten und damit aus Zeitgründen am sichersten per Fax oder
elektronisch, ist aber auch persönlich möglich. Bei Fragen oder für weitere
Hilfe stehen Ihnen die
österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland - Botschaften wie (General-)Konsulate
- gerne zur Verfügung.
WK Antragsformular PDF
(8,73 kB)
WK
Antragsformular WORD ausfüllbar
(40 kB)
Wahlkarte/Antrag
auf Ausstellung (ONLINE-Antrag)
In vielen Ländern kann eine direkte Zusendung der Wahlkarte an Ihre
Aufenthaltsadresse - und nicht über eine österreichische Botschaft / ein (General-)Konsulat
- die rechtzeitige Stimmabgabe erleichtern.
TIPP: Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
kann auch gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz an
die Wählerevidenzgemeinde abgeschickt werden.
TIPP: Bei Neu- oder Wiedereintragung in die [Europa-]Wählerevidenz
kann der Antrag auf automatische Zusendung von Wahl-
bzw. Stimmkarten für
maximal 10 Jahre "im Voraus" mittels des Formulars "Antrag auf Eintragung in
die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz" erfolgen.
Wählerevidenz-Formular
PDF (236kB)
Ausfüllanleitung
PDF (57kB)
Wenn auch als letzter Termin für die mündliche oder schriftliche
Beantragung einer Wahlkarte der zweite (12.00 Uhr)
bzw. vierte Tag vor dem Wahltag gesetzlich festgelegt ist,
ist dies angesichts des möglichen weiten Postwegs für eine tatsächliche
gültige Stimmabgabe im Ausland für viele Fälle zu spät. Ein rechtzeitiges
Einbringen des Antrags auf Ausstellung einer Wahlkarte unter Bedachtnahme auf
Bearbeitungszeiten sowie den Postweg zurück zu Ihnen wird Ihnen daher
nachdrücklich empfohlen.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden
sich der amtliche Stimmzettel, ein gummiertes Wahlkuvert sowie ein
Informationsblatt für das Wählen im Ausland.
Auch ÖsterreicherInnen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten,
können bei ihrer Heimatgemeinde die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen
und mit dieser unter den gleichen Bedingungen wie AuslandsösterreicherInnen
ihre Stimme abgeben.