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INFO AuslandsösterreicherInnen

 

Auslandsniederösterreicher/innen
Eintragung in die Landes-Wählerevidenz

Quelle: www.noe.gv.at



Am 30. August 2007 hat der Landtag beschlossen, dass Auslandsniederösterreicher/innen bei Landtagswahlen wahlberechtigt sind (Rechtsgrundlage ist das Landesbürgerevidenzengesetz). Dazu müssen sich die Auslandsniederösterreicher und Auslandsniederösterreicherinnen mit einem Antrag in ihrer letzten Wohngemeinde in die Landes-Wählerevidenz eintragen lassen. Niederösterreich ist damit das erste Bundesland, welches das Wahlrecht für seine Bürger im Ausland bei Landtagswahlen gesetzlich ermöglicht.

  

Voraussetzungen für die Eintragung:

  1. Nach dem 1. Jänner 1998 hatten Sie einen Wohnsitz in einer Gemeinde und haben diesen in das Ausland verlegt und stellen einen Antrag auf Aufnahme;
  2. Zum Zeitpunkt der Antragstellung haben Sie keinen Hauptwohnsitz in Österreich und keinen ordentlichen Wohnsitz im Bundesland Niederösterreich;
  3. Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft;
  4. Sie sind bei Antragstellung mindestens 15 Jahre alt;
  5. Es darf kein Wahlausschließungsgrund (zB. Verbüßen einer mehr als einjährigen Strafhaft) vorliegen.

 

Alle Bürger, die im Ausland leben und diese Voraussetzungen erfüllen sowie spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden, sind bereits zur Landtagswahl 2008 wahlberechtigt.

 

Wie kann man sich eintragen lassen?

Das Formblatt im tiefer stehenden Downloadbereich ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie des Reisepasses/ Personalausweises oder Ihres österr. Staatsbürgerschaftsnachweises (bei E-Mail-Antrag samt Scankopie des Reisepasses/Personalausweises oder des österr. Staatsbürgerschaftsnachweises) an die Gemeinde senden, in welcher Sie den letzten ordentlichen Wohnsitz hatten.

In dem Antragsformular bitte unbedingt die grau unterlegten Rubriken ausfüllen und die Auslandsadresse (wenn vorhanden auch die E-Mailadresse im Ausland) eintragen.

Bitte kreuzen Sie auch an, ob Sie die Wahlkarte für Landtagswahlen automatisch zugesendet erhalten wollen. Damit brauchen Sie vor Landtagswahlen nicht mehr die Wahlkarte anfordern, sondern sie wird Ihnen ohne Aufforderung zugesendet. Beachten Sie bitte aber unbedingt, dass Sie jeden Wechsel Ihrer Auslandsadresse der Gemeinde mitteilen müssen, ansonsten könnte Ihre Wahlkarte nicht zustellbar sein.

 

ACHTUNG!

  • Falls Sie Ihren Antrag per E-Mail stellen: (ga.meldeamt@kpr.at)

Antrag ausfüllen, unterschreiben, einscannen und mit der eingescannten Beilage (Nachweis der österr. Staatsbürgerschaft) an die Gemeinde mailen.

  • Falls Sie Ihren Antrag per FAX/Post senden: (02233/53860)

Antrag ausfüllen, unterschreiben und mit der kopierten Beilage (Nachweis der österr. Staatsbürgerschaft) an die Gemeinde mailen.

 

Weitere Informationen:

Bei der nächsten Landtagswahl (im 1. Halbjahr 2008) können Sie dann Ihre Stimme mit Briefwahl abgeben. Wenn Sie die Wahlkarte erhalten, bitte diese sofort auf der Rückseite ausfüllen und unterschreiben, Stimme abgeben, den Stimmzettel in das kleine beige Kuvert stecken und dieses Kuvert wieder in die Wahlkarte legen, dieses auch verschließen und per Post an die Gemeinde senden.

Ihre Wahlkarte muss spätestens am 8. Tag nach dem Wahltag, 14.00 Uhr, bei der Gemeinde einlangen, um an der Wahl teilzunehmen.

 

Für allfällige Fragen steht Ihnen Ihr Gemeindeamt jederzeit zur Verfügung. 

Auslandsniederösterreicher Antrag WORD (43kb)
 

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Wahlkarte / Stimmkarte

Neben der Eintragung in die Wählerevidenz benötigen Sie zur Stimmabgabe noch eine Wahlkarte (für Wahlen) bzw. Stimmkarte (für Volksabstimmungen und Volksbefragungen). Diese ist bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde direkt zu beantragen, was auch für maximal 10 Jahre "im Voraus" geschehen kann. Dann bekommen Sie die Wahl- und Stimmkarten automatisch an die der Wählerevidenzgemeinde bekannt gegebene Adresse zugeschickt.

ACHTUNG: Sollten Sie Ihre Postadresse inzwischen geändert und dies der Wählerevidenzgemeinde nicht bekannt gegeben haben, könnte Sie die Wahl-/Stimmkarte nicht erreichen (Duplikate können nicht ausgestellt werden).

TIPP: Eine Beantragung von Wahl-/Stimmkarten im Voraus ist also besonders dann geraten, wenn Sie entweder ihren ausländischen Wohnsitz nicht (oft) verlegen ODER Sie jede Änderung der Wählerevidenzgemeinde verlässlich mitteilen.

Die Beantragung von Wahl/Stimmkarten kann zB. mittels eines der Formulare "Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte" (siehe unten) oder auch formlos erfolgen, am raschesten und damit aus Zeitgründen am sichersten per Fax oder elektronisch, ist aber auch persönlich möglich. Bei Fragen oder für weitere Hilfe stehen Ihnen die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland - Botschaften wie (General-)Konsulate - gerne zur Verfügung.

 

WK Antragsformular PDF  (8,73 kB)
WK Antragsformular WORD ausfüllbar (40 kB)

Wahlkarte/Antrag auf Ausstellung (ONLINE-Antrag)

 

In vielen Ländern kann eine direkte Zusendung der Wahlkarte an Ihre Aufenthaltsadresse - und nicht über eine österreichische Botschaft / ein (General-)Konsulat - die rechtzeitige Stimmabgabe erleichtern.

TIPP:       Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte kann auch gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz an die Wählerevidenzgemeinde abgeschickt werden.

TIPP:       Bei Neu- oder Wiedereintragung in die [Europa-]Wählerevidenz kann der Antrag auf automatische Zusendung von Wahl- bzw. Stimmkarten für maximal 10 Jahre "im Voraus" mittels des Formulars "Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz" erfolgen.

Wählerevidenz-Formular PDF (236kB)
Ausfüllanleitung PDF (57kB)

Wenn auch als letzter Termin für die mündliche oder schriftliche Beantragung einer Wahlkarte der zweite (12.00 Uhr) bzw. vierte Tag vor dem Wahltag gesetzlich festgelegt ist, ist dies angesichts des möglichen weiten Postwegs für eine tatsächliche gültige Stimmabgabe im Ausland für viele Fälle zu spät. Ein rechtzeitiges Einbringen des Antrags auf Ausstellung einer Wahlkarte unter Bedachtnahme auf Bearbeitungszeiten sowie den Postweg zurück zu Ihnen wird Ihnen daher nachdrücklich empfohlen.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel, ein gummiertes Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt für das Wählen im Ausland.

Auch ÖsterreicherInnen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, können bei ihrer Heimatgemeinde die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen und mit dieser unter den gleichen Bedingungen wie AuslandsösterreicherInnen ihre Stimme abgeben.

 

 

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