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Tiefbauamt

 

Formulare (ONLINE und PDF)

BAUWESEN  Formulare/Wissenswertes  ( Help.gv.at.)
Aktueller  Wasserbefund.pdf (Stand 11.07.2007)

Gebühreninfo

 

 

Ihre Ansprechpartner sind:

Herr
DIBL
Werner 
Leiter Tief
bauamt 

 

Alle Belange hinsichtlich 

KANAL und WASSER
Tel.02233/52232 DW.90
Hier klicken für eine E-Mail
 

 

Herr
BRUCKNER
Thomas
Wassermeister
Betreuung des Rohrnetzes,

Wasserlecksuche, Wasserspeicher

 
Tel.02233/52232 DW.82
Hier klicken für eine E-Mail

 

 

 

PDF Logopdf-Formulare 
(Für PDF-Dateien benötigen Sie den Acrobat-ReaderAcrobat Reader zum Download Gratis
oder den ebenfalls gratis erhältlichen, jedoch viel schnelleren FOXIT READER .
)

 

ONLINE-Formulare
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Wassermesser-Ablesung
 

 

Wir informieren

 

Gebühren
Wasserbezugsgebühr/ pro              Euro   2,54 + 10% Ust
Bereitstellungsgebühr (3 Zähler)     Euro 21,80 pro Quartal + 10% Ust

Einheitssätze:

Kanalbenützungsgebühr Schmutzwasser         Euro        2,40
Kanalbenützungsgebühr Mischwasser             Euro         2,64 Kanalanschlussgebühr                                   Euro       13,74 Regenwasseranschlussgebühr                        Euro         6,76 Wasseranschlussgebühr                                Euro         9,08
Aufschließungsabgabe                               Euro   450,50

>> Gebühren.pdf

 

  

An alle Abnehmer der öffentlichen Wasserleitung

 

WASSERZÄHLERTAUSCH / WASSERZÄHLERABLESUNG

Die Marktgemeinde Pressbaum möchte sich hiermit für das große Entgegenkommen beim Tausch und bei der Ablesung Ihres Hauswassermessers bedanken. Danke auch für das Verständnis, dass nicht alle vorgegebenen Termine pünktlich eingehalten werden konnten.

 

WASSERZÄHLER–ALLGEMEIN WASSERZÄHLERSCHACHT

Wir möchten hiermit in Erinnerung rufen, dass die Wasserzähler ganzjährig frei zugänglich zu halten sind ( zB. keine Verbauungen, keine Verschlichtungen mit Brennmaterial, etc.).

Der Wasserzählerschacht ist ebenfalls frei zugänglich zu halten ( zB. allfälligen Verwuchs rechtzeitig zurückschneiden).

Überprüfen Sie weiters die erforderlichen Absperreinrichtungen vor und nach dem Wasserzähler auf ihre Funktionstüchtigkeit. Weiters empfiehlt es sich, die Situierung Ihrer Hauptabsperrung (Salbachventil) zu kennen und eventuell zu markieren.

 

WASSERZÄHLERABRECHNUNG

Sie erhalten die Verbrauchsabrechnung des Ablesezeitraumes 1.10.2006 – 30.09.2007. Der vorjährige Stand wird vom heuer abgelesenen Zählerstand in Abzug gebracht, die bisherigen á conto Vorschreibungen gegen gerechnet und die verbleibende Restmenge zur Verrechnung vorgeschrieben ( s. Abrechnung). In der folgenden 4. Quartalsvorschreibung scheint die Abrechnung jeweils unter Rückstand auf.

Für jene Wasserzähler, deren Stand bis 30.09.2007 hieramts nicht eingelangt sind, wurden die vorgeschriebenen á conto Zahlungen aufgerechnet und mit dem sich daraus ergebendem Zählerstand (Annahme) abgerechnet. Folglich der Verbrauchsmenge ergeben sich daraus die neu vorzuschreibenden á conto Zahlungen.

 

WASSERZÄHLER / FROSTSCHUTZ

Alljährlich, während und nach dem Winter, sind Hausbesitzer mit der Tatsache konfrontiert, dass die Wasserzähler aufgrund von Frostschäden aufgefroren sind.

Insbesondere in Rohbauten, in Garagen und auch in Kellern, die nicht ausreichend isoliert sind, kommt es immer wieder zu unangenehmen Frostschäden an den Wasserzählern.

Speziell in einem Winter, der über längere Zeit hindurch Temperaturen unter dem Gefrierpunkt bringt, ist es wichtig, für eine ausreichende Isolierung zu sorgen. Sie können damit Schäden an Ihrer Hauswasserleitung und an Ihrem Vermögen vermeiden und schützen gleichzeitig den wertvollen Rohstoff Wasser.

Führen Sie bitte Isolierungsarbeiten rechtzeitig durch, denn beschädigte Wasserzähler müssen auf Ihre Rechnung ausgetauscht und allfällige Verlustmengen weiter verrechnet werden.

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