Gemeindewappen MELDEAMT der Marktgemeinde Pressbaum
3021 Pressbaum, Hauptstrasse 58
Bearbeiterin: Fr. Hannelore Benes, DW 79
Tel. 02233/52232, Fax: 02233/54830 - E-Mail


 

Betrifft: Amtliche Abmeldung, Zustellung durch Kundmachung

BEKANNTMACHUNG


Gemäß § 25 Zustellgesetz 1982, BGBL 200 vom 30.04.1982, in der derzeit gültigen Fassung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass für

 

Herrn Robert WOLFRAM

 

in Pressbaum derzeit polizeilich gemeldet, ein zuzustellendes Schriftstück im Meldeamt der Marktgemeinde Pressbaum zur Abholung bereit liegt.


Die Zustellung gemäß § 25 Zustellgesetz gilt als bewirkt, wenn seit dem  öffentlichen Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Pressbaum, zwei Wochen verstrichen sind.

         Der Bürgermeister:

Josef Schmidl-Haberleitner e.h.

 

 

elektronisch gefertigt

Das Rundsiegel, versehen mit copyright, darf in keinster Form verwendet werden. Jede Zuwiderhandlung bildet den Tatbestand einer strafbaren Handlung

angeschlagen am 25.08.2008
abzunehmen am 08.09.2008