MELDEAMT der Marktgemeinde Pressbaum
3021 Pressbaum, Hauptstrasse 58
Bearbeiterin: Fr. Hannelore Benes, DW 79
Tel. 02233/52232, Fax: 02233/54830 - E-Mail
Betrifft: Amtliche Abmeldung, Zustellung durch Kundmachung
BEKANNTMACHUNG
Gemäß § 25 Zustellgesetz 1982, BGBL 200 vom 30.04.1982, in der derzeit gültigen Fassung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass für
Herrn Robert WOLFRAM
in Pressbaum derzeit polizeilich gemeldet, ein zuzustellendes Schriftstück im Meldeamt der Marktgemeinde Pressbaum zur Abholung bereit liegt.
Die Zustellung gemäß § 25 Zustellgesetz gilt als bewirkt, wenn seit dem öffentlichen Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Pressbaum, zwei Wochen verstrichen sind.Der Bürgermeister:Josef Schmidl-Haberleitner e.h.
elektronisch gefertigt
angeschlagen am 25.08.2008
abzunehmen am 08.09.2008