Mopedausweis

Ein Moped wird laut Gesetz folgendermaßen definiert: ein Motorfahrrad bis 50 cm³ Hubraum und max. 45 km/h zugelassener Höchstgeschwindigkeit.

Zum Lenken eines Mopeds ist zwischen dem vollendeten 15. Lebensjahr und dem vollendeten 24. Lebensjahr ein Mopedausweis erforderlich.

Personen ohne Hauptwohnsitz| in Österreich müssen zum Lenken eines Motorfahrrades das 16. Lebensjahr vollendet haben. Führerscheinbesitzer und -besitzerinnen (einer beliebigen Klasse) benötigen keinen Mopedausweis, müssen aber einen amtlichen Lichtbildausweis| als Nachweis mitführen.

Voraussetzungen:
zuständige Stelle:

mitzubringende Dokumente:

Gebühren:

Ausbildungs- und Prüfungskosten sind bei Autofahrerclubs (z.B. neues FensterARBÖ| oder neues FensterÖAMTC|) bzw. bei den Fahrschulen zu erfragen.

Achtung:

Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres dürfen Besitzer bzw. Besitzerinnen eines Mopedausweises ihr Kraftfahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 Promille bzw. der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.