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  »Jugendschutzgesetz«

 

 

In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten. Der Forderung zahlreicher Jugendschutzorganisationen nach einer Vereinheitlichung haben bisher nur die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland entsprochen und ihre Jugendschutzgesetze aufeinander abgestimmt. Im Rahmen eines breit angelegten Mitbestimmungsprojektes wurden Jugendliche in allen drei Bundesländern nach ihren Meinungen befragt, die dann so weit wie möglich in die Jugendschutzgesetze einbezogen wurden.

Die Aufgabe des Jugendschutzes ist es, einerseits junge Menschen vor Gefahren für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu schützen und andererseits ihre Bereitschaft und Fähigkeit, für sich Verantwortung zu übernehmen, zu fördern. Daher geben die Jugendschutzgesetze für Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendliche einen rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen konkrete Vereinbarungen (z.B. Ausgehzeiten, Urlaub, Taschengeld) ausgehandelt werden können.

Bei Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze sind für Erwachsene Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen vorgesehen.

Ab dem Tag des 18. Geburtstages ist man volljährig. Die Jugendschutzgesetze finden dann keine Anwendung mehr. Sie gelten aber auch dann nicht, wenn man noch nicht 18 Jahre alt und bereits verheiratet ist.

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NÖ. Jugendschutzgesetz

Was bin ich? Was darf ich? Was muss ich? Was müssen Erwachsene für mich tun?

Damit Du nicht das Jugendschutzgesetz lesen musst, haben wir für Dich die wichtigsten Bestimmungen im nachfolgenden Artikel zusammengefasst

Wie lange darfst Du ausgehen?

Wenn Du unter 18 bist, wirst Du vom Gesetz als junger Mensch eingestuft. Es sei denn, Du bist bereits verheiratet oder beim Bundesheer bzw. Zivildienst.

Von zu Hause fortbleiben (sofern es die Eltern erlauben!) darfst Du:

Unter 14 Jahren bis 22.00 Uhr

14 – 16 Jahre bis 01.00 Uhr

Ausnahmen: Du bist mit einem Erziehungsberechtigten oder einer Begleitperson unterwegs

Ab wann darfst Du Alkohol trinken oder rauchen?

Alkohol trinken: erst ab 16 Jahren (ist jedoch total uncool)

Rauchen: erst ab 16 Jahren (ist auch total uncool und vor allem gesundheitsgefährdend !!!)

Der Besitz oder die Einnahme von illegalen Drogen ist in jedem Fall verboten!

Wer gilt als Erziehungsberechtigter?

Erziehungsberechtigte sind Personen, die vom Gesetz her mit Deiner Erziehungsverantwortung betraut sind – also in der Regel Deine Eltern. In besonderen Fällen können es auch das Jugendamt oder andere Verwandte sein

Wer gilt als Begleitperson?

Begleitpersonen müssen über 18 Jahre sein und sind vorübergehend von den Erziehungsberechtigten mit Deiner Beaufsichtigung betraut worden.

Was sind jugendgefährdende Medien und ab wann darfst Du sie kaufen?

Es gibt Magazine, Videos, Bilder und Internetseiten, in denen Gewalt verherrlicht oder Pornografie dargestellt wird. All jene Medien gelten als jugendgefährdend.

 

Jugendgefährdende Medien besitzen, erwerben: ab 18 Jahren

Wenn Du gegen eines der oben angeführten Gesetze verstösst, kann Dich die Behörde zu einem Belehrungsgespräch schicken, zu sozialen Leistungen verpflichten oder es kann zu einer Geldstrafe von € 200,-- kommen.

ACHTUNG!

Das Jugendschutzgesetz soll nur den Rahmen festlegen – Deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können entscheiden !

Was wird für Dich getan?

Aber nicht nur Gesetze, sondern auch eine Vielzahl an Förderungen bringt das neue Jugendschutzgesetz mit sich. Die Gemeinde soll Dich über ihre Planungsvorhaben informieren und Dich an der Meinungsbildung beteiligen. Es werden weitere Jugendtreffs errichtet, die Gelegenheit zur gemeinsamen und sinnvollen Freizeitgestaltung geben sollen. Weiters werden Privatinitiativen und Selbsthilfegruppen, die sich gefährdeter Jugendlicher annehmen und wissenschaftliche Untersuchungen, die die NÖ. Jugend betreffen, gefördert.

Der Jugendschutz soll unter Beachtung der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, Unternehmer und Veranstalter dazu beitragen, dass Du Dich in jeder Hinsicht gesund entwickeln kannst und dabei in der Lage bist, Verantwortung zu übernehmen.

Das Bewusstsein der Gesellschaft für Deinen Schutz soll gestärkt werden.

Den originalen Gesetzestext kannst Du unter www.topz.at nachlesen!

Was müssen eigentlich die Erwachsenen für Dich tun?

Auch Erwachsene haben Pflichten, die sie einhalten müssen. So haben sie zum Beispiel darauf zu achten, dass Du die Gesetze einhältst. Auch Erwachsene müssen mit hohen Strafen rechnen, wenn sie die Vorschriften nicht beachten. Gewerbetreibende müssen einen Lichtbildausweis verlangen, um festzustellen, wie alt Du bist. Du solltest immer einen bei Dir haben, denn auch wenn Du Dich weigerst, einen Ausweis herzuzeigen, kannst Du Dich strafbar machen.

Bedenke also immer, dass Deine Eltern, die Dich nicht länger ausbleiben lassen oder Lokalbesitzer, die Dich nicht hineinlassen, Dir nichts Böses wollen, sondern nicht anders können, weil sie genauso wie Du die Gesetze beachten müssen

Broschüre als Jugendwegweiser

Diese Tatsachen haben das Topz Jugendinfo NÖ Team dazu gebracht, in Kooperation mit dem NÖ.Landesjugendreferat eine Broschüre zu gestalten, die Dich umfassend genau über diese Dinge informieren soll. Hier findest Du Antworten auf Deine Fragen zu allen Vorschriften, die das Jugendschutzgesetz betreffen, aber auch zu vielen anderen jugendrelevanten Themen, wie z.B. Aids – Sucht oder sexueller Missbrauch.

Gerade in jungen Jahren macht man sehr leicht Fehler, die den weiteren Lebensweg unter Umständen negativ beeinflussen können.

In dieser Broschüre erfährst Du, wie Du genau solche Fehler vermeiden und wohin Du Dich wenden kannst

INFO – Wenn Du jetzt neugierig geworden bist, informiere Dich oder bestelle die Broschüre gratis unter:

Topz Jugendinfo NÖ – Landhausplatz 1, 3109 St.Pölten, Tel: 02742/24565, Mail: info@topz.at

 

HINWEIS in eigener Sache: Solltest Du wirklich einmal nicht mehr weiter wissen, so wende Dich gerne an uns, Deine Gemeinde. Denn unser Job ist es unter anderem auch, für Dich da zu sein.            Webmaster Robert BERGER