| In Österreich ist der Jugendschutz
nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben
eigene Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche
gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich
gerade aufhalten. Der Forderung zahlreicher
Jugendschutzorganisationen nach einer Vereinheitlichung
haben bisher nur die Bundesländer Wien, Niederösterreich
und Burgenland entsprochen und ihre Jugendschutzgesetze
aufeinander abgestimmt. Im Rahmen eines breit angelegten
Mitbestimmungsprojektes wurden Jugendliche in allen drei
Bundesländern nach ihren Meinungen befragt, die dann so
weit wie möglich in die Jugendschutzgesetze einbezogen
wurden.
Die Aufgabe des Jugendschutzes ist
es, einerseits junge Menschen vor Gefahren für ihre
körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu
schützen und andererseits ihre Bereitschaft und
Fähigkeit, für sich Verantwortung zu übernehmen, zu
fördern. Daher geben die Jugendschutzgesetze für Eltern,
Erziehungsberechtigte und Jugendliche einen rechtlichen
Rahmen vor, innerhalb dessen konkrete Vereinbarungen
(z.B. Ausgehzeiten, Urlaub, Taschengeld) ausgehandelt
werden können.
Bei Verstößen gegen die
Jugendschutzgesetze sind für Erwachsene Geld- und sogar
Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende
Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen
vorgesehen.
Ab dem Tag des 18. Geburtstages ist
man volljährig. Die Jugendschutzgesetze finden dann keine
Anwendung mehr. Sie gelten aber auch dann nicht, wenn man
noch nicht 18 Jahre alt und bereits verheiratet ist.
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NÖ.
Jugendschutzgesetz
Was bin ich? Was darf ich? Was muss
ich? Was müssen Erwachsene für mich tun?
Damit Du nicht das Jugendschutzgesetz
lesen musst, haben wir für Dich die wichtigsten Bestimmungen
im nachfolgenden Artikel zusammengefasst
Wie lange darfst Du ausgehen?
Wenn Du unter 18 bist, wirst Du vom
Gesetz als junger Mensch eingestuft. Es sei denn, Du bist
bereits verheiratet oder beim Bundesheer bzw. Zivildienst.
Von zu Hause fortbleiben (sofern es
die Eltern erlauben!) darfst Du:
Unter 14 Jahren bis 22.00 Uhr
14 – 16 Jahre bis 01.00 Uhr
Ausnahmen: Du bist mit einem
Erziehungsberechtigten oder einer Begleitperson unterwegs
Ab wann darfst Du Alkohol trinken oder
rauchen?
Alkohol trinken: erst ab 16
Jahren (
ist
jedoch total uncool)
Rauchen: erst ab 16 Jahren (
ist
auch total uncool und vor allem gesundheitsgefährdend !!!)
Der Besitz oder die Einnahme von
illegalen Drogen ist in jedem Fall verboten!
Wer gilt als Erziehungsberechtigter?
Erziehungsberechtigte sind Personen,
die vom Gesetz her mit Deiner Erziehungsverantwortung
betraut sind – also in der Regel Deine Eltern. In besonderen
Fällen können es auch das Jugendamt oder andere Verwandte
sein
Wer gilt als Begleitperson?
Begleitpersonen müssen über 18 Jahre
sein und sind vorübergehend von den Erziehungsberechtigten
mit Deiner Beaufsichtigung betraut worden.
Was sind jugendgefährdende Medien und
ab wann darfst Du sie kaufen?
Es gibt Magazine, Videos, Bilder und
Internetseiten, in denen Gewalt verherrlicht oder
Pornografie dargestellt wird. All jene Medien gelten
als jugendgefährdend.
Jugendgefährdende Medien besitzen,
erwerben: ab 18 Jahren
Wenn Du gegen eines der oben
angeführten Gesetze verstösst, kann Dich die Behörde zu
einem Belehrungsgespräch schicken, zu sozialen Leistungen
verpflichten oder es kann zu einer Geldstrafe von €
200,-- kommen.
ACHTUNG!
Das Jugendschutzgesetz soll nur den
Rahmen festlegen – Deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
können entscheiden !
Was wird für Dich getan?
Aber nicht nur Gesetze, sondern auch
eine Vielzahl an Förderungen bringt das neue
Jugendschutzgesetz mit sich. Die Gemeinde soll Dich über
ihre Planungsvorhaben informieren und Dich an der
Meinungsbildung beteiligen. Es werden weitere Jugendtreffs
errichtet, die Gelegenheit zur gemeinsamen und sinnvollen
Freizeitgestaltung geben sollen. Weiters werden
Privatinitiativen und Selbsthilfegruppen, die sich
gefährdeter Jugendlicher annehmen und wissenschaftliche
Untersuchungen, die die NÖ. Jugend betreffen, gefördert.
Der Jugendschutz soll unter Beachtung
der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, Unternehmer
und Veranstalter dazu beitragen, dass Du Dich in jeder
Hinsicht gesund entwickeln kannst und dabei in der Lage
bist, Verantwortung zu übernehmen.
Das Bewusstsein der Gesellschaft für
Deinen Schutz soll gestärkt werden.
Den originalen Gesetzestext kannst Du
unter
www.topz.at
nachlesen!
Was müssen eigentlich die Erwachsenen
für Dich tun?
Auch Erwachsene haben Pflichten, die
sie einhalten müssen. So haben sie zum Beispiel darauf zu
achten, dass Du die Gesetze einhältst. Auch Erwachsene
müssen mit hohen Strafen rechnen, wenn sie die Vorschriften
nicht beachten. Gewerbetreibende müssen einen
Lichtbildausweis verlangen, um festzustellen, wie alt Du
bist. Du solltest immer einen bei Dir haben, denn auch wenn
Du Dich weigerst, einen Ausweis herzuzeigen, kannst Du Dich
strafbar machen.
Bedenke also immer, dass Deine Eltern,
die Dich nicht länger ausbleiben lassen oder Lokalbesitzer,
die Dich nicht hineinlassen, Dir nichts Böses wollen,
sondern nicht anders können, weil sie genauso wie Du die
Gesetze beachten müssen
Broschüre als Jugendwegweiser
Diese Tatsachen haben das Topz
Jugendinfo NÖ Team dazu gebracht, in Kooperation mit dem
NÖ.Landesjugendreferat eine Broschüre zu gestalten, die Dich
umfassend genau über diese Dinge informieren soll. Hier
findest Du Antworten auf Deine Fragen zu allen Vorschriften,
die das Jugendschutzgesetz betreffen, aber auch zu vielen
anderen jugendrelevanten Themen, wie z.B. Aids – Sucht oder
sexueller Missbrauch.
Gerade in jungen Jahren macht man sehr
leicht Fehler, die den weiteren Lebensweg unter Umständen
negativ beeinflussen können.
In dieser Broschüre erfährst Du, wie
Du genau solche Fehler vermeiden und wohin Du Dich wenden
kannst
INFO –
Wenn Du jetzt neugierig geworden bist, informiere Dich oder
bestelle die Broschüre gratis unter:
Topz Jugendinfo NÖ –
Landhausplatz 1, 3109 St.Pölten, Tel: 02742/24565, Mail:
info@topz.at
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HINWEIS in eigener Sache: Solltest Du wirklich
einmal nicht mehr weiter wissen, so wende Dich gerne an
uns, Deine Gemeinde. Denn unser Job ist es unter anderem
auch, für Dich da zu sein. Webmaster
Robert BERGER