Home Rathaus  L 17 Mopedausweis 
zur Auswahlseite ::Broschüre Ferialjobs.pdf Broschüre Praktikum.pdf
 

 Gemeindewappen

   
 
 

 

 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
  »Mopedausweis«

 

 

Mopedausweis

Ein Moped wird laut Gesetz folgendermaßen definiert: ein Motorfahrrad bis 50 cm³ Hubraum und max. 45 km/h zugelassener Höchstgeschwindigkeit.

Zum Lenken eines Mopeds ist zwischen dem vollendeten 15. Lebensjahr und dem vollendeten 24. Lebensjahr ein Mopedausweis erforderlich.

Personen ohne externer Link öffnet ein Pop-Up FensterHauptwohnsitz in Österreich müssen zum Lenken eines Motorfahrrades das 16. Lebensjahr vollendet haben. Führerscheinbesitzer und -besitzerinnen (einer beliebigen Klasse) benötigen keinen Mopedausweis, müssen aber einen externer Link öffnet ein Pop-Up Fensteramtlichen Lichtbildausweis als Nachweis mitführen.

Voraussetzungen:
  • ein Theoriekurs über acht Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) und eine Mopedprüfung
  • 15-Jährige: zusätzlich
    • ein Praxiskurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten)
    • der Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber dem Instruktor bzw. der Instruktorin oder dem Fahrlehrer bzw. der Fahrlehrerin
    • die Einwilligung der Erziehungsberechtigten
zuständige Stelle:
  • für 15-Jährige:
    • eine Fahrschule
    • ein Autofahrerclub (z.B. neues Fensterexterner Link öffnet ein Pop-Up FensterARBÖ oder neues Fensterexterner Link öffnet ein Pop-Up FensterÖAMTC)
  • ab dem 16. Lebensjahr:
    • eine Fahrschule
    • ein Autofahrerclub (z.B. neues Fensterexterner Link öffnet ein Pop-Up FensterARBÖ oder neues Fensterexterner Link öffnet ein Pop-Up FensterÖAMTC) oder
    • eine andere ermächtigte Einrichtung

mitzubringende Dokumente:

  • externer Link öffnet ein Pop-Up Fensteramtlicher Lichtbildausweis
  • Passfoto (max. 35 x 45 mm)
  • 15-Jährige: zusätzlich
    • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten

Gebühren:
Ausbildungs- und Prüfungskosten sind bei Autofahrerclubs (z.B. neues Fensterexterner Link öffnet ein Pop-Up FensterARBÖ oder neues Fensterexterner Link öffnet ein Pop-Up FensterÖAMTC) bzw. bei den Fahrschulen zu erfragen.

Achtung:
Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres dürfen Besitzer bzw. Besitzerinnen eines Mopedausweises ihr Kraftfahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 Promille bzw. der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.