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Ein Moped wird laut Gesetz
folgendermaßen definiert: ein Motorfahrrad bis 50
cm³
Hubraum und max. 45
km/h
zugelassener Höchstgeschwindigkeit.
Zum Lenken eines Mopeds ist zwischen
dem vollendeten 15. Lebensjahr und dem
vollendeten 24. Lebensjahr ein Mopedausweis
erforderlich.
Personen ohne Hauptwohnsitz
in Österreich müssen zum Lenken eines Motorfahrrades das 16.
Lebensjahr vollendet haben. Führerscheinbesitzer und
-besitzerinnen (einer beliebigen Klasse) benötigen keinen
Mopedausweis, müssen aber einen amtlichen
Lichtbildausweis als Nachweis mitführen.
Voraussetzungen:
- ein Theoriekurs über acht
Unterrichtseinheiten (à 50
Minuten) und eine Mopedprüfung
- 15-Jährige:
zusätzlich
- ein Praxiskurs über
sechs Unterrichtseinheiten (à
50 Minuten)
- der Nachweis über ausreichende
Fahrzeugbeherrschung gegenüber dem Instruktor
bzw.
der Instruktorin oder dem Fahrlehrer
bzw.
der Fahrlehrerin
- die Einwilligung der
Erziehungsberechtigten
zuständige Stelle:
- für 15-Jährige:
- eine Fahrschule
- ein Autofahrerclub (z.B.
 ARBÖ
oder  ÖAMTC)
- ab dem 16. Lebensjahr:
- eine Fahrschule
- ein Autofahrerclub (z.B.
 ARBÖ
oder  ÖAMTC)
oder
- eine andere ermächtigte
Einrichtung
mitzubringende
Dokumente:
Gebühren:
Ausbildungs- und Prüfungskosten sind bei Autofahrerclubs (z.B.
 ARBÖ
oder  ÖAMTC)
bzw. bei den
Fahrschulen zu erfragen.
Achtung:
Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres dürfen Besitzer
bzw.
Besitzerinnen eines Mopedausweises ihr Kraftfahrzeug nur dann
in Betrieb nehmen, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht
mehr als 0,1 Promille
bzw.
der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05
mg/l
beträgt.
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