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»EU-Informationen-Geschichte«
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Geschichte der EU
1950: Schuman Erklärung
In seiner Rede am 9. Mai stellt der französische
Außenminister Robert Schuman den Plan vor, die Kohle- und
Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands einer
gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Damit wurde der
Grundstein für eine Europäische Union gelegt. Der 9. Mai
ist seitdem der „Europatag“.
1952: Gründung EGKS; Pariser Vertrag
Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien,
Niederlande, Luxemburg und Italien gründen die
„Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“. Der 1951
unterzeichnete Vertrag schafft den gemeinsamen Markt und
die gemeinsame Kontrolle über Kohle und Stahl.
1958: Gründung EWG und EURATOM; Römische Verträge
Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien,
Niederlande, Luxemburg und Italien unterzeichnen 1957 die
„Römischen Verträge“ und gründen damit die „Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft“ und die „Europäische
Atomgemeinschaft“.
Die EWG hat den internen Abbau von Zöllen und
Handelshemmnissen zum Ziel. Die EURATOM will die
friedliche Nutzung der Kernenergie und die gemeinsame
Forschung gewährleisten, sowie die Sicherheitsvorschriften
vereinheitlichen. Die Kommissionen der EWG und der EURATOM
nehmen in Brüssel ihre Arbeit auf.
1958: Gründung EuGH
Am 7. Oktober wird in Luxemburg der Europäische
Gerichtshof (EuGH) errichtet. Dieser sichert gemeinsam mit
dem „Gericht erster Instanz“ die Wahrung des Rechts im
gemeinschaftlichen Integrationsprozess.
1962: Einführung GAP
Per Verordnung tritt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in
Kraft. Die Ziele der GAP sind die Schaffung eines
gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die
finanzielle Solidarität in diesem Bereich (Mithilfe der
Einrichtung eines Fonds).
1967: Fusion der EGs zur EG; Fusionsvertrag
Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM)
fusionieren zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und
verfügen nun über gemeinsame Organe. Der Fusionsvertrag
wurde 1965 unterzeichnet.
1973: Norderweiterung
Die Länder Dänemark, Großbritannien und Irland treten der
EG bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer auf neun
steigt.
1979: Einrichtung EWS
Das Europäische Währungssystem (EWS) auf der Grundlage
einer europäischen Währungseinheit (ECU) wird, gemäß des
Beschlusses des Europäischen Rates vom Dezember 1978,
geschaffen.
1979: Wahl Europaparlament
Die erste Direktwahl des 410 Mitglieder umfassenden
Europaparlaments findet statt.
1981: Erste Süderweiterung
Griechenland tritt der EG bei. Die EG besteht nun aus zehn
Mitgliedsländern.
1986: Zweite Süderweiterung
Die Länder Spanien und Portugal treten bei, womit die Zahl
der Mitgliedsländer auf zwölf steigt.
1987: EEA
Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte
(EEA) tritt in Kraft. Sie ist ein umfassender
Änderungsvertrag der Römischen Verträge. Die EEA sieht die
schrittweise Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis
Ende 1992 vor.
Weiters werden die Aufgabenbereiche und die Befugnisse der
Gemeinschaft erneuert und die Entscheidungsstrukturen
reformiert.
1993: Vertrag von Maastricht
Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht tritt in
Kraft und stellt eine tiefgreifende Änderung der
EG-Verträge dar. Im Rahmen des Vertrages wird die
europäische Wirtschaftsgemeinschaft um eine politische
Dimension erweitert. Er schafft die Europäische Union (EU)
bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften.
Die Schwerpunkte des Vertrages sind die Einrichtung einer
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die
gemeinsame Bekämpfung der internationalen Kriminalität
sowie die Schaffung einer Unionsbürgerschaft. Außerdem
wird die Einrichtung der vollständigen Wirtschafts- und
Währungsunion und die Einführung einer gemeinsamen Währung
für 1999 vereinbart.
1995: Erweiterung
Die Länder Österreich, Schweden und Finnland treten der EU
bei. Die Zahl der Mitgliedsländer steigt somit auf
fünfzehn. Österreich nahm die Beitrittsverhandlungen im
Jahre 1993 auf.
1995: Schengener Abkommen
Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen tritt zwischen
Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg,
Portugal und Spanien in Kraft. Das Übereinkommen regelt
die Durchführung und die Voraussetzungen, unter denen der
freie Personenverkehr gewährleistet wird. Später treten
diesem Übereinkommen auch Italien, Griechenland, Dänemark,
Finnland und Schweden bei. Österreich wendet das Abkommen
seit 1998 vollumfänglich an. Mit Norwegen und Island
bestehen Kooperationsabkommen. Großbritannien und Irland
sind zwar EU-Mitglieder, gehören jedoch nicht zum
Schengen-Raum.
1998: Gründung EZB
Am 1. Juli wird in Frankfurt die Europäische Zentralbank
(EZB) errichtet. Die EZB setzt die stabilitätsorientierte
Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet um. Sie bildet
gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller 15
Mitgliedstaaten der EU das „Europäische System der
Zentralbanken (ESZB)“.
1998: Österreichische Ratspräsidentschaft
Österreich übernimmt in der zweiten Jahreshälfte den
Vorsitz im Rat der Europäischen Union.
1999: Vertrag von Amsterdam
Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag wurden die Grundlagen
der Union nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem
Vertrag von Maastricht ein weiteres Mal grundlegend
verändert. Der Vertrag von Amsterdam beschäftigt sich
insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:
Beschäftigungspolitik
Vertiefung der GASP
Verbesserung der Zusammenarbeit in
Justiz und Inneres
Schaffung der Grundlagen der
Erweiterung
1999: Agenda 2000
Das Reformpaket „Agenda 2000“ wird beschlossen; es
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen:
GAP-Reform,
neue Regionalpolitik,
Festlegung des Finanzrahmens bis
2006
1999: WWU
Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) tritt in Kraft.
Der Euro wird in 11 (später mit Griechenland 12)
EU-Staaten zunächst als Buchgeld eingeführt.
2001: Unterzeichnung Vertrag von
Nizza
Der Vertrag von Nizza umfasst den Entwurf einer
europäischen Grundrechtscharta. Die Europäische Union wird
weiters in vier Kernbereichen auf die Erweiterung
vorbereitet: Größe und Zusammensetzung der Kommission,
Stimmengewichtung im Rat, Ausweitung der Abstimmung mit
qualifizierter Mehrheit und Verstärkung der
Zusammenarbeit. Der Vertrag von Nizza muss noch von den 15
Mitgliedsländern ratifiziert werden, bevor er in Kraft
tritt.
2002: Euro-Einführung
Seit dem 1. Jänner 2002 ist der Euro in 12 der 15
EU-Länder (in allen außer Dänemark, Schweden,
Großbritannien) als Bargeld in Verwendung.
2002: EU-Konvent zur Zukunft Europas
Am 28. Februar nimmt der Konvent gemäß den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken unter
Vorsitz von Valery Giscard d’Estaing in Brüssel die Arbeit
am Entwurf einer europäischen Verfassung auf.
2002: Erweiterung der EU um 10 neue Mitgliedstaaten
fixiert
Beim Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002
werden die Verhandlungen mit 10 Beitrittskandidaten
erfolgreich abgeschlossen: Estland, Lettland, Litauen,
Malta, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei,
Slowenien, Ungarn und Zypern können zum 1. Mai 2004 als
Mitglieder in die EU aufgenommen werden. Diese Erweiterung
wird die größte in der Geschichte der Europäischen
Gemeinschaft sein und bedeutet die endgültige Überwindung
der früheren Teilung Europas durch den Eisernen Vorhang.
2003: Feierliche Unterzeichnung der Beitrittsverträge
unterhalb der Akropolis
Im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates
werden am 16. April 2003 die Beitrittsverträge mit den 10
künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung findet am Fuße
der Akropolis in der so genannten „Stoa des Attalos“
statt.
2003: Vertrag von Nizza tritt in Kraft
Am 1. Februar tritt der im Dezember 2000 verhandelte
Vertrag von Nizza in Kraft.
2003: Der Konvent präsentiert den Verfassungsentwurf
Gemäß des Mandates durch den Europäischen Rat von Laeken
beendet der Konvent seine Beratungen und legt im Rahmen
der Tagung des Europäischen Rates von Thessaloniki
(19.-21. Juni) einen „Entwurf für eine Verfassung für
Europa“ vor. Nach Endredaktion und letzten
Detailanpassungen kann der vollständige Verfassungsentwurf
der italienischen Präsidentschaft am 18. Juli in Rom
überreicht werden.
2003: Eröffnung der Regierungskonferenz
Am 4. Oktober wird in Rom im Rahmen einer Sondertagung
des Europäischen Rates die Regierungskonferenz zur
endgültigen Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung
eröffnet.
2004: Historische Erweiterung
Mit 1. Mai 2004 treten 10 neue Staaten aus Süd- Mittel- und Osteuropa
der Europäischen Union bei. Dies stellt die bisher größte und umfassendste
Erweiterungswelle dar. Die erweiterte Union hat somit 25 Mitgliedstaaten
und eine Bevölkerung von knapp 450 Millionen.
2004: Europäische Verfassung beschlossen
Im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates von Brüssel am 17./18.
Juni 2004 einigen sich die 25 Staats- und Regierungschefs auf einen
endgültigen Text der Europäischen Verfassung. Mit dieser historischen
Entscheidung gibt sich die Union erstmals eine eigene Verfassung.
2007: Erweiterung um 2 neue Mitgliedsstaaten Mit 01. Jänner 2007
treten Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union bei. Die
erweiterte Union hat somit 27 Mitgliedsstaaten und eine Bevölkerung
von knapp 480 Millionen.
Seit dem 1. Jänner 2007 ist der Euro auch in Slowenien als Bargeld in Verwendung.
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es informiert FOI Robert Berger
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