Home Rathaus  L 17 Mopedausweis 
zur Auswahlseite ::Broschüre Ferialjobs.pdf Broschüre Praktikum.pdf
 

 Gemeindewappen

   
 
 

 

 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
    »EU-Informationen-Europäischer Rat«

 

 

Europäischer Rat

 

 

Der Europäische Rat tagt zumindest vier Mal pro Jahr. Dabei kommen die europäischen Staats- und Regierungschefs und der Kommissionspräsident zusammen. Diese werden von den Außenministern und einem Mitglied der Kommission unterstützt. Der Rat legt die Leitlinien und die Zielvorstellungen der EU fest. Auch gibt er die Richtung in der GASP vor und trifft Personalentscheidungen.

„Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Präsident der Kommission zusammen. Sie werden von den Ministern für auswärtige Angelegenheiten der Mitgliedstaaten und einem Mitglied der Kommission unterstützt. Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Staats- oder Regierungschefs des Mitgliedstaats zusammen, der im Rat den Vorsitz innehat. Der Europäische Rat erstattet dem Europäischen Parlament nach jeder Tagung Bericht und legt ihm alljährlich einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte der Union vor“. (Artikel 4, EUV)

 

Aufgaben

Der Europäische Rat nimmt in der Entscheidungsstruktur der Europäischen Union eine Sonderstellung ein. Die Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs errangen in den 60er Jahren einen gewissen „praktischen“ Stellenwert, wurden zu Beginn der 70er Jahre regelmäßiger und erhielten beim „Gipfel“ von Paris im Jahr 1974 den Namen „Europäischer Rat“.
Artikel 4, EUV: „Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest.“

 

 

Vorbereitung, Ablauf und Ergebnis der Tagungen

Vor der Tagung sucht der Ratsvorsitzende in der Regel die europäischen Hauptstädte auf (Tour des Capitales), um sich mit den Staats- und Regierungschefs zu beraten und so die Prioritäten festzulegen. Es gibt keine formelle Tagesordnung, so wie dies für die Tagungen des Rates üblich ist.
Der Europäische Rat beschließt nicht im Sinne eines Ratsbeschlusses. Vielmehr gelangt er auf dem Wege des Konsenses zu einem politischen Einvernehmen. Die vom Europäischen Rat festgelegten Zielvorstellungen sind in den Schlussfolgerungen des Vorsitzes zusammengefasst. Der Europäische Rat von Helsinki (10./11.Dezember 1999) hat beschlossen, die Schlussfolgerungen des Vorsitzes in Hinkunft auf eine Höchstlänge von 15 Seiten zu beschränken und sie somit auf die politischen Entscheidungen zu konzentrieren, die zu den auf der Tagung erörterten Fragen getroffen wurden.

 

 

Mitglieder

 

 

EU-Präsidentschaft

Für jeweils ein halbes Jahr übernimmt ein EU-Mitgliedsland die Präsidentschaft im Rat. Dem Vorsitzland kommen dabei drei Hauptaufgaben zu:
  • Organisation und Durchführung sämtlicher Ratstreffen
  • Vertretung des Rates im Zusammenwirken mit anderen EU-Organen
  • Vertretung der EU gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen
Zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft stellt das neue Vorsitzland im EU-Parlament sein Arbeitsprogramm vor und erörtert mit den Parlamentariern die politischen Themenschwerpunkte. Am Ende der sechsmonatigen Amtszeit erstattet der scheidende Ratspräsident dem EU-Parlament einen Abschlussbericht, in dem Bilanz über die vergangenen sechs Monate gezogen wird.

es informiert FOI Robert Berger