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»EU-Informationen-Europäischer
Rat«
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Europäischer Rat
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Der Europäische Rat tagt
zumindest vier Mal pro Jahr. Dabei kommen die
europäischen Staats- und Regierungschefs und der
Kommissionspräsident zusammen. Diese werden von den
Außenministern und einem Mitglied der Kommission
unterstützt. Der Rat legt die Leitlinien und die
Zielvorstellungen der EU fest. Auch gibt er die
Richtung in der GASP vor und trifft
Personalentscheidungen.
„Im Europäischen Rat kommen die
Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie
der Präsident der Kommission zusammen. Sie werden von
den Ministern für auswärtige Angelegenheiten der
Mitgliedstaaten und einem Mitglied der Kommission
unterstützt. Der Europäische Rat tritt mindestens
zweimal jährlich unter dem Vorsitz des Staats- oder
Regierungschefs des Mitgliedstaats zusammen, der im Rat
den Vorsitz innehat. Der Europäische Rat erstattet dem
Europäischen Parlament nach jeder Tagung Bericht und
legt ihm alljährlich einen schriftlichen Bericht über
die Fortschritte der Union vor“. (Artikel 4, EUV)
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Aufgaben
Der Europäische Rat nimmt in der
Entscheidungsstruktur der Europäischen Union eine
Sonderstellung ein. Die Zusammenkünfte der Staats- und
Regierungschefs errangen in den 60er Jahren einen
gewissen „praktischen“ Stellenwert, wurden zu Beginn
der 70er Jahre regelmäßiger und erhielten beim „Gipfel“
von Paris im Jahr 1974 den Namen „Europäischer Rat“.
Artikel 4, EUV: „Der Europäische Rat
gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen
Impulse und legt die allgemeinen politischen
Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest.“
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Vorbereitung, Ablauf und Ergebnis der Tagungen
Vor der Tagung sucht der
Ratsvorsitzende in der Regel die europäischen
Hauptstädte auf (Tour des Capitales), um sich mit den
Staats- und Regierungschefs zu beraten und so die
Prioritäten festzulegen. Es gibt keine formelle
Tagesordnung, so wie dies für die Tagungen des Rates
üblich ist.
Der Europäische Rat beschließt nicht
im Sinne eines Ratsbeschlusses. Vielmehr gelangt er auf
dem Wege des Konsenses zu einem politischen
Einvernehmen. Die vom Europäischen Rat festgelegten
Zielvorstellungen sind in den Schlussfolgerungen des
Vorsitzes zusammengefasst. Der Europäische Rat von
Helsinki (10./11.Dezember 1999) hat beschlossen, die
Schlussfolgerungen des Vorsitzes in Hinkunft auf eine
Höchstlänge von 15 Seiten zu beschränken und sie somit
auf die politischen Entscheidungen zu konzentrieren,
die zu den auf der Tagung erörterten Fragen getroffen
wurden.
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EU-Präsidentschaft
Für jeweils ein halbes Jahr
übernimmt ein EU-Mitgliedsland die Präsidentschaft im
Rat. Dem Vorsitzland kommen dabei drei Hauptaufgaben
zu:
- Organisation und Durchführung
sämtlicher Ratstreffen
- Vertretung des Rates im
Zusammenwirken mit anderen EU-Organen
- Vertretung der EU gegenüber
Drittstaaten und internationalen Organisationen
Zu Beginn jeder Ratspräsidentschaft
stellt das neue Vorsitzland im EU-Parlament sein
Arbeitsprogramm vor und erörtert mit den
Parlamentariern die politischen Themenschwerpunkte. Am
Ende der sechsmonatigen Amtszeit erstattet der
scheidende Ratspräsident dem EU-Parlament einen
Abschlussbericht, in dem Bilanz über die vergangenen
sechs Monate gezogen wird.
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es informiert FOI Robert
Berger
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