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Die
Abteilung Lehrlings- und Jugendschutz der
Arbeiterkammer
Niederösterreich informiert dich über deine
Rechte, Pflichten und Möglichkeiten in den Bereichen Arbeitsrecht,
Sozialrecht, Steuerrecht etc. |
Arbeiterkammer
für NÖ
Bezirksstelle St. Pölten |
Gewerkschaftsplatz 2
3100 St. Pölten
Tel: 02742 / 36 95 00 - 22
Fax: 02742 / 36 95 00-77
Hr. Schön Markus
email:
markus_schoen@aknoe.at
bzw. stpoelten@aknoe.at
internet:
www.aknoe.at |
| Zentrale d NÖ
Arbeiterkammer
in Wien |
Tel: 01 / 588 83...-0
ACHTUNG:
für eine Beratung ist Mitgliedschaft
erforderlich
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Land
Niederösterreich |
internet:
www.noel.gv.at/Soziales/Lehrlinge.htm |
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Kinder- u Jugendanwaltschaft für NÖ |
Neugebäudeplatz 1
3100 St. Pölten
Tel: 02742 / 17 08 |
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Kostenlose Rechtsauskunft für
St. Pölten: |
Bezirksgericht St. Pölten
Schießstattring 6
3100 St. Pölten
Tel: 02742 / 809...-0 |
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Kostenlose Rechtsauskunft: |
auf jedem Bezirksgericht |
| Informationen
erhältst du natürlich auch in jeder weiteren Geschäftsstelle in deinem
Bezirk. |
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NÖ
Lehrlingsbeihilfe
Lehrlinge können einen monatlichen Zuschuss
von € 14,53 bis €
72,67
unter der Voraussetzung erhalten, dass das anrechenbare
Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet.
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Land
NÖ |
Elke Hirtl
Tel: 02262 / 9025-11235 |
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Ersatz
der Berufschulkosten
für Lehrlinge
Lehrlinge, die
unverschuldetihre Lehrstelle verloren
haben und dadurch die Kosten
der Berufsschule als außerordentliche Schüler
selbst zu tragen
haben, können die teilweisen oder gänzlichen Kosten
ersetzt bekommen (Differenz zwischen AMS- Bezug
und Kosten der Berufsschule). Der Zahlungsbeleg über die Berufsschulkosten
muss vorgelegt werden. Einzureichen ist mit formlosem Schreiben.
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Land
NÖ |
Roman Beisser
Tel: 02262 / 9025-11236 |
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NÖ
Pendlerhilfe
Wer täglich oder wöchentlich vom
Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten, die
40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen
Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge beträgt. Voraussetzung ist,
dass die Mindestentfernung
vom Wohn- zum Arbeitsort 25 km beträgt und das
Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte
Höchstgrenze
nicht übersteigt. Die NÖ Pendlerhilfe kann auch
Lehrlingen gewährt werden, welchen die Benützung eines öffentlichen
Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar ist (Mindestentfernung vom
Wohn- zum Arbeitsort 3 km).
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Land
NÖ |
Rosemarie Bauer
Tel: 02262 / 9025-11221
Josef Janisch
Tel: 02262 / 9025-11222
Andrea Stradel
Tel: 02262 / 9025-11232 |
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NÖ
Verpflegungskostenzuschuss für
Lehrlinge
Lehrlinge, die auf Grund des
Ausbildungsortes gezwungen sind, in einem Heim oder einer Privatunterkunft
außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen, können einen Zuschuss von
derzeit € 50,87
monatlich erhalten. Voraussetzung ist ein
aufrechtes Lehrverhältnis.
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Land
NÖ |
Elke Hirtl
Tel: 02262 / 9025-11235 |
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