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 Gemeindewappen_ die linke grüne Schildhälfte zeigt eine Mostpresse - die rechte goldene Schildhälfte zeigt einen Tannenbaum

   
 
 

 

 
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
    »Arbeitsrecht«

 

 

Die Abteilung Lehrlings- und Jugendschutz der Arbeiterkammer Niederösterreich informiert dich über deine Rechte, Pflichten und Möglichkeiten in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht etc.
Arbeiterkammer für NÖ
Bezirksstelle St. Pölten
Gewerkschaftsplatz 2
3100 St. Pölten
Tel: 02742 / 36 95 00 - 22
Fax: 02742 / 36 95 00-77
Hr. Schön Markus
email: markus_schoen@aknoe.at bzw. stpoelten@aknoe.at
internet: www.aknoe.at
Zentrale d NÖ Arbeiterkammer in Wien Tel: 01 / 588 83...-0

ACHTUNG:
für eine Beratung ist Mitgliedschaft erforderlich

Land Niederösterreich internet: www.noel.gv.at/Soziales/Lehrlinge.htm
Kinder- u Jugendanwaltschaft für NÖ Neugebäudeplatz 1
3100 St. Pölten
Tel: 02742 / 17 08
Kostenlose Rechtsauskunft für St. Pölten: Bezirksgericht St. Pölten
Schießstattring 6
3100 St. Pölten
Tel: 02742 / 809...-0
Kostenlose Rechtsauskunft: auf jedem Bezirksgericht
Informationen erhältst du natürlich auch in jeder weiteren Geschäftsstelle in deinem Bezirk.

 

Förderungen

Lehrlingsbeihilfe

Lehrlinge können einen monatlichen Zuschuss von €  14,53 bis €  72,67 unter der Voraussetzung erhalten, dass das anrechenbare Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet.
Land Elke Hirtl
Tel: 02262 / 9025-11235

 

Ersatz der Berufschulkosten für Lehrlinge

Lehrlinge, die unverschuldetihre Lehrstelle verloren haben und dadurch die Kosten der Berufsschule als außerordentliche Schüler selbst zu tragen haben, können die teilweisen oder gänzlichen Kosten ersetzt bekommen (Differenz zwischen AMS- Bezug und Kosten der Berufsschule). Der Zahlungsbeleg über die Berufsschulkosten muss vorgelegt werden. Einzureichen ist mit formlosem Schreiben.

Land Roman Beisser
Tel: 02262 / 9025-11236

 

Pendlerhilfe

Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Pendlerhilfe erhalten, die 40% des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge beträgt. Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort 25 km beträgt und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt. Die NÖ Pendlerhilfe kann auch Lehrlingen gewährt werden, welchen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar ist (Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort 3 km).

Land Rosemarie Bauer
Tel: 02262 / 9025-11221
Josef Janisch
Tel: 02262 / 9025-11222
Andrea Stradel
Tel: 02262 / 9025-11232

 

Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge

Lehrlinge, die auf Grund des Ausbildungsortes gezwungen sind, in einem Heim oder einer Privatunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen, können einen Zuschuss von derzeit €  50,87 monatlich erhalten. Voraussetzung ist ein aufrechtes Lehrverhältnis.

Land Elke Hirtl
Tel: 02262 / 9025-11235