Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen (PV)

Bestimmungen der NÖ Bauordnung 2014:

  1. PV-Anlagen in Schutzzonen und erhaltenswürdigen Altortgebieten, sowie in Gebieten, in denen zu diesem Zweck eine Bausperre gilt: Anzeige gemäß NÖ Bauordnung 2014 bei der Baubehörde
  2. PV-Freiflächen-Anlagen im Grünland mit einer Engpassleistung von mehr als 50 kW: Anzeige gemäß NÖ Bauordnung 2014 bei der Baubehörde
  3. Sonstige PV-Anlagen: bewilligungs-, anzeige- und meldefrei gemäß NÖ Bauordnung 2014.

In der Stadtgemeinde Pressbaum gibt es keine finanzielle Förderung von Photovoltaikanlagen.

Informationen über Photovoltaikanlagen finden Sie im NÖ Photovoltaik‑Leitfaden.

(Stand: Mai 2022)

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