Öffentliche Kundmachung

06.10.2023 08:57

Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages 2023

Die Auflage wird mit dem Hinweis kundgemacht, dass es jedem Gemeindemitglied freisteht, zum 1.Nachtragsvoranschlag 2023, innerhalb der Auflagefrist, beim Gemeindeamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den 1.Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2023 findet voraussichtlich am 24.10.2023 statt.

Kundmachung_Auflage_NVA_2023_signiert

NVA_2023

06.10.2023