L 17

 

Für alle, die mit 17 schon selbst mit dem Auto fahren wollen, haben wir hier die wichtigsten Info's knapp zusammengestellt (natürlich wollen wir Dir hier nicht alle Details zumuten, die in einem dicken Gesetzbuch stehen). 



Wann kann's losgehen ?

Ab vollendetem 16. Lebensjahr:
Antrag auf eine "vorgezogene Lenkberechtigung" für die
Führerscheinklasse B (bei der zuständigen Wohnsitz-Behörde - Bezirkshauptmannschaft / Bundespolizei-direktion / in Wien: Bezirkskommissariat). In diesem Antrag müssen auch ein oder zwei "Begleiter" und ein oder zwei Fahrzeuge genannt werden, mit denen die "Ausbildungsfahrten" durchgeführt werden sollen.

Ärztliche Untersuchung
Grundausbildung in der Fahrschule (26 Lektionen Theorie & 12 Fahr-Lektionen) Deine Fahrschule stellt Dir eine Bestätigung über diese Grundausbildung aus. Bei Vorlage dieser Bestätigung erteilt die Behörde eine Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten mit dem oder den Begleiter(n).

Der Begleiter muß:

1. seit mindestens sieben Jahren eine Lenkerberechtigung für die Klasse B besitzen

2. während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben

3. in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen und er darf innerhalb der in Z 2 angeführten Zeit nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft wordeen sein.

Das Auto des Begleiters/ der Begleiterin:
Muß den Bestimmungen des § 122 Abs. 2. Z3 lit.a und b KFG 1967 entsprechen, das heißt im Wesentlichen, daß die Handbremse und das Zündschloß (Vorrichtung zum Abstellen des Motors) vom Beifahrersitz aus gut erreichbar sind. Ein Auto mit Fuß-Feststellbremse ist also dafür nicht geeignet.

Die Durchführung der Ausbildungsfahrten:
nur unter Aufsicht eines(r) Begleiters/BegleiterIn

Kennzeichnung des Autos (Tafel "L17 - Ausbildungsfahrt" vorn und hinten)

Mitführen von: Führerschein und Bewilligungsbescheid (Begleiter) und amtlicher Lichtbildausweis (Bewerber)

0,1‰ Alkohol für Bewerber und Begleiter

Führung des Fahrtenprotokolls

Nach 1.000 km Schulfahrt in der Fahrschule mit Deinem Fahrlehrer (1 Fahrlektion) und Besprechung (2 Lektionen) dieser Fahrt und der nächsten 1.000 km in Anwesenheit auch des/der Begleiter.

Die zweiten 1.000 km Ausbildungsfahrt mit Begleiter, danach Schulfahrt wieder in der Fahrschule mit Deinem Fahrlehrer und dem Begleiter mit anschließender Besprechung
(wie nach den ersten 1.000 km)

Die dritten 1.000 km Ausbildungsfahrt mit Begleiter, danach Schulfahrt mit Prüfungssimulation (3 Fahrlektionen) und Besprechung (s. oben) plus Theoretische Abschlußausbildung (6 Theorielektionen - wenn diese nicht schon bei der Anfangsausbildung absolviert wurden) in der Fahrschule.

Die Prüfung:
Nach vollendetem 17. Lebensjahr legst Du eine ganz normale Theorie- u. Fahrprüfung ab und erhältst dann den heiß ersehnten Führerschein.


Aber ACHTUNG! mit diesem Führerschein darfst Du:
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Nur in Österreich, Deutschland, Großbritannien und Dänemark fahren!

0,1‰ Alkohol, also nullkommanull


ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten für Dich dann alle Bestimmungen des Probeführerscheins bis zum 20. Lebensjahr.


Wußtest Du...
... daß in den Ländern, wo es dieses System schon länger gibt, nur 7 % der
Fahranfänger in Unfälle verwickelt sind, gegenüber ca. 30 % von denen mit "normaler" Führerscheinausbildung.