Information zur Hundehaltung

hund

Hundeanmeldung

Das Halten eines Hundes ist vom Halter/der Halterin unverzüglich bei der Gemeinde, in welcher der Hund gehalten wird, anzuzeigen. 

Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Die Hundeabgabe ist binnen einem Monat ab dem Tag der Anmeldung fällig, für die folgenden Jahre entsteht die Abgabenpflicht jeweils am 01. Jänner.


Hundeabgabemarke

Für jeden Hund ist einmalig, nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund, eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen.

Die Marke ist sichtbar am Halsband oder Brustgeschirr anzubringen.

Bei Verlust der Hundeabgabemarke ist dem Halter/der Halterin des Hundes auf seinen Antrag, gegen Erstattung der Selbstkosten, eine Ersatzmarke auszufolgen.


Hundehaltung:

Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen und zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können.

Ein Hund darf ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder in sonstigen Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und instand gehalten sind, dass das Tier das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen kann.

Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, in Stiegenhäusern, in Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen sowie an den in § 8 Abs.5 des NÖ Hundehaltegesetzes genannten Orten hinterlässt, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden, Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential mit Maulkorb und Leine.

Seit 01. Juni 2023 müssen alle Hundehalterinnen und Hundehalter in Niederösterreich einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung in der Höhe von €725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden erbringen.

Der Nachweis über die Haftpflichversicherung für Hunde, welche bereits vor dem 01. Juni 2023 gehalten wurden, ist bis 01. Juni 2025 bei der Gemeinde vorzulegen.

Für Hunde, welche nach dem 01. Juni 2023 angeschafft wurden, ist außerdem ein allgemeiner Sachkundenachweis notwendig. Dieser Nachweis ist, wenn nicht bereits bei der Meldung erbracht wurde, binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen.


Hier können Sie den allgemeinen Sachkundenachweis absolvieren:

- Onlinekurse

- Anbieter und Termine in NÖ

- von manchen Gemeinden wird ein Kurs zur Absolvierung des allgemeinen Sachkundenachweises angeboten (z.B.: Marktgemeinde Eichgraben,...)


Hundeabmeldung:

Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhandengekommen, verzogen oder eingegangen ist, ist bei der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung zu erstatten.

Solange diese Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabepflicht weiter und entsteht jeweils mit 01. Jänner. 


Nähere Informationen finden Sie im NÖ Hundehaltegesetz und im NÖ Hundeabgabegesetz.