Flur- und Waldbrände: Waldbrandverordnung tritt in Kraft

22.06.2017 07:40

Achtung[2]

Flur- und Waldbrände: Waldbrandverordnung tritt in Kraft 

Warnhinweis der FF Pressbaum


Da laut der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG:

http://www.zamg.ac.at/cms/de/wetter/produkte-und-services/freizeitwetter/waldbrand/niederoesterreich) im Raum Pressbaum hohe Waldbrandgefahr besteht, ersucht die FF-Pressbaum um Beachtung folgender Verhaltensmaßnahmen: Rauchen, jegliches Feuerentzünden, das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Bereits das Abstellen von Fahrzeugen auf trockenen Flächen kann schon zu Bränden führen.

Flur- und Waldbrände: Waldbrandverordnung tritt in Kraft

Pernkopf: Hitzetage erfordern besonders umsichtiges Handeln

Bereits vermehrt kämpfen die niederösterreichischen Feuerwehren gegen Flur- und Waldbrände. Schon kleinste Zündquellen können ausgedörrtes Gras oder Unterholz in den Wäldern entzünden. „Aufgrund der anhaltenden Hitze werden die kommenden Tage und Wochen besonders kritisch“, warnt LH-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf.

„In den letzten Wochen waren die niederösterreichischen Feuerwehren besonders gefordert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Waldbrände dreimal so hoch. Seit Mai mussten die Feuerwehren zu 114 Bränden ausrücken. Dabei standen rund 85 Feuerwehren mit rund 1.600 Kameradinnen und Kameraden im Einsatz. Funkenflug durch Arbeit oder Unachtsamkeit sind die häufigste Brandursache. Ich möchte mich bei den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden für ihren unermüdlichen Einsatz bedanken“, betont der LH-Stellvertreter.

Aufgrund der gefährlichen Situation gilt in ganz Niederösterreich die Waldbrandverordnung. Demnach ist das Rauchen, jegliches Feuerentzünden, das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Bereits das Abstellen von Fahrzeugen auf trockenen Flächen kann schon zu Bränden führen. Ein Verstoß gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro geahndet werden.

Um Unklarheiten betreffend Waldbrandverordnung und Sonnwendfeuer aufzuräumen, betont Herr WHR DI Heinz Piglmann von der Bezirkshauptmannschaft St.Pölten:

„Sonnwendfeuer sind nicht grundsätzlich untersagt. Mit der Verordnung  ist jedes Feueranzünden im Wald verboten. Im ursächlichen Sinn des Forstgesetztes betrifft dies überwiegend die Kompetenz des Waldeigentümers, mit Schadorganismen befallenes Holz vor Ort zu bekämpfen (verbrennen) aber natürlich auch Sonnwendfeuer so diese im Wald vorgesehen sind.

Bei Feuern  in Waldrandnähe/im Gefährdungsbereich, obliegt es dem Durchführenden/dem Veranstalter die Gefährdung auf sein eigenes Risiko abzuschätzen. Der Abstand bzw. die Größe des Gefährdungsbereichs ist von Fall zu Fall einzeln zu beurteilen. Es kann auch durch die Bereitstellung von z.B. Löschfahrzeugen, dem Wegrücken der Feuerstelle von gefährdeten Waldrändern o.ä. der Gefährdungsbereich verkleinert werden. Bei der Beurteilung ist im Wesentlichen mit dem gesunden Hausverstand das Auslangen zu finden.

Von Seite der Feuerwehren wird vorsichtshalber empfohlen, das Abschießen von Feuerwerken zu unterlassen, da der Gefährdungsbereich damit deutlich größer wird.“

„Auf Grund der bevorstehenden Trockenheit müssen wir weiterhin mit Waldbränden und Wiesenbränden rechnen. Deshalb ist derzeit besondere Achtsamkeit geboten. Ein kleiner Funke oder auch eine weggeworfene Zigarette kann bereits einen Großbrand auslösen. Die NÖ Feuerwehren sind jedenfalls personell und technisch bestens auf jedes Brandereignis vorbereitet“, so Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner.

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

 Datei herunterladen: PDFWaldbrandverordnung 2017[1].pdf

  • Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

22.06.2017