Flur- und Waldbrände: Waldbrandverordnung tritt in Kraft
Warnhinweis der FF Pressbaum
Da laut der
Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG:
http://www.zamg.ac.at/cms/de/wetter/produkte-und-services/freizeitwetter/waldbrand/niederoesterreich) im Raum Pressbaum hohe
Waldbrandgefahr besteht, ersucht die FF-Pressbaum um Beachtung folgender Verhaltensmaßnahmen:
Rauchen, jegliches Feuerentzünden, das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden
Gegenständen, aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben in
allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Bereits das Abstellen von
Fahrzeugen auf trockenen Flächen kann schon zu Bränden führen.
Flur- und Waldbrände: Waldbrandverordnung tritt in Kraft
Pernkopf:
Hitzetage erfordern besonders umsichtiges Handeln
Bereits vermehrt kämpfen die
niederösterreichischen Feuerwehren gegen Flur- und Waldbrände. Schon kleinste
Zündquellen können ausgedörrtes Gras oder Unterholz in den Wäldern entzünden.
„Aufgrund der anhaltenden Hitze werden die kommenden Tage und Wochen besonders
kritisch“, warnt LH-Stellvertreter Dr. Stephan Pernkopf.
„In den letzten Wochen waren die
niederösterreichischen Feuerwehren besonders gefordert. Im Vergleich zum
Vorjahr ist die Anzahl der Waldbrände dreimal so hoch. Seit Mai mussten die
Feuerwehren zu 114 Bränden ausrücken. Dabei standen rund 85 Feuerwehren mit
rund 1.600 Kameradinnen und Kameraden im Einsatz. Funkenflug durch Arbeit oder
Unachtsamkeit sind die häufigste Brandursache. Ich möchte mich bei den
Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden für ihren unermüdlichen Einsatz
bedanken“, betont der LH-Stellvertreter.
Aufgrund der gefährlichen
Situation gilt in ganz Niederösterreich die Waldbrandverordnung. Demnach ist
das Rauchen, jegliches Feuerentzünden, das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden
Gegenständen, aber auch das Wegwerfen von Glasflaschen oder Glasscherben in
allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten. Bereits das Abstellen von
Fahrzeugen auf trockenen Flächen kann schon zu Bränden führen. Ein Verstoß
gegen die Verordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro geahndet
werden.
Um Unklarheiten betreffend Waldbrandverordnung
und Sonnwendfeuer aufzuräumen, betont Herr WHR DI Heinz Piglmann von der Bezirkshauptmannschaft
St.Pölten:
„Sonnwendfeuer sind nicht
grundsätzlich untersagt. Mit der Verordnung
ist jedes Feueranzünden im Wald verboten. Im ursächlichen Sinn des
Forstgesetztes betrifft dies überwiegend die Kompetenz des Waldeigentümers, mit
Schadorganismen befallenes Holz vor Ort zu bekämpfen (verbrennen) aber
natürlich auch Sonnwendfeuer so diese im Wald vorgesehen sind.
Bei Feuern in Waldrandnähe/im Gefährdungsbereich,
obliegt es dem Durchführenden/dem Veranstalter die Gefährdung auf sein eigenes
Risiko abzuschätzen. Der Abstand bzw. die Größe des Gefährdungsbereichs ist von
Fall zu Fall einzeln zu beurteilen. Es kann auch durch die Bereitstellung von
z.B. Löschfahrzeugen, dem Wegrücken der Feuerstelle von gefährdeten Waldrändern
o.ä. der Gefährdungsbereich verkleinert werden. Bei der Beurteilung ist im
Wesentlichen mit dem gesunden Hausverstand das Auslangen zu finden.
Von Seite der Feuerwehren wird
vorsichtshalber empfohlen, das Abschießen von Feuerwerken zu unterlassen, da
der Gefährdungsbereich damit deutlich größer wird.“
„Auf Grund der bevorstehenden
Trockenheit müssen wir weiterhin mit Waldbränden und Wiesenbränden rechnen.
Deshalb ist derzeit besondere Achtsamkeit geboten. Ein kleiner Funke oder auch
eine weggeworfene Zigarette kann bereits einen Großbrand auslösen. Die NÖ
Feuerwehren sind jedenfalls personell und technisch bestens auf jedes
Brandereignis vorbereitet“, so Landesfeuerwehrkommandant Dietmar Fahrafellner.
Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Waldbrandverordnung 2017[1].pdf