Ab 10. Jänner Stallpflicht für jedes Geflügel in ganz Österreich

10.01.2017 14:36

Ab 10. Jänner Stallpflicht für jedes Geflügel in ganz Österreich

 

Auf Grund der seit November 2016 auftretenden Vogelgrippefälle ( Vogelgrippe-Virus H5N8 ) in Vorarlberg, Salzburg und Oberösterreich, wurde am 4. Jänner 2017 aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation beschlossen, das gesamte Österreichische Staatsgebiet als "Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko" zu definieren.

Das bedeutet, dass zum Schutz der heimischen Geflügelbestände gemäß Geflügelpestverordnung Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Die rechtliche Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt mit entsprechender Novelle der Geflügelpest-Verordnung, die mit 10. Jänner 2017 in Kraft tritt.

 

Damit gelten für alle GeflügelhalterInnen – auch für nicht kommerzielle Kleinhaltungen! – folgende Maßnahmen:

  • Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind.

  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.

  • Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.

  • Die TierhalterInnen haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände zu legen und allfällige Veränderungen (wie z.B. Rückgang der Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte Sterblichkeit) umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. der Behörde zu melden.

Hier finden Sie die Information des Bundesministeriums...

 Bekanntmachung der Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko


 Bis dato sind weltweit keine Erkrankungsfälle von Menschen mit H5N8 bekannt geworden, daher handelt es sich ausschließlich um eine Tierseuche.

 

10.01.2017